• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Vom Dipl-Kfm zum BoL

Unser Sponsor SAP 4 Students
Unser Sponsor
Vom Dipl-Kfm zum BoL

Hallo,

neben meinen derzeitigen geistigen Bemühungen habe ich auch Interesse am BoL. Da ich wie viele andere aber kaum Zeit habe und obendrein nicht der Fleißigste bin, würde ich gerne wissen,was man sich als (angehender) Dipl-Kfm so alles anrechnen lassen kann.
Den Unterlagen zufolge, könnten glatt 6 der benötigten 18 Module bereits erbracht worden sein. Was lässt sich außerdem durch die Grundstudiumsklausuren Recht I sowie Recht II anrechnen? Hat jemand diesbezüglich Erfahrung oder theoretische Kenntnisse?
 
BGB I dürftest Du auf jeden Fall anerkannt bekommen, allerdings
sind in diesem Modul (BGB-Allgemeiner Teil) sämtliche Grundlagen
für Dein späteres Studium, die im Vergleich zu den Wiwi-Skripten
mehr in die Tiefe gehen. Daher rate ich - obwohl Du das Modul
sicherlich angerechnet bekommst -, das Modul dennoch zu belegen.

Außerdem könntest Du u.U. auch das Propädeutikum anerkannt bekommen,
was mich eigentlich wundert, weil die Inhalte wesentlich über das
Wissen des Diplom-Kaufmanns hinausgehen (z.B. Grundlagen in Strafrecht /
öffentlichem Recht) und es Dir in späteren Klausuren durchaus
passieren kann, dass Inhalte von Modul 1 (z.B. in Modul 8 Strafrecht)
Gegenstand der Klausur sein können.

Natürlich bekommst Du BWL I bis BWL III angerechnet. Allerdings
gibt es hier nicht wie bei den Wiwis die Ausgleichsregelung.

Außerdem bekommst Du aus dem Grundstudium zwei weitere wirt-
schaftswissenschaftliche Fächer (Statistik, Informatik, Makro
oder Mikro) oder ein entsprechendes Doppelmodul aus dem
Hauptstudium anerkannt (Organisation und Planung, Finanzen und
Banken, betriebliche Steuerlehre).

Folgende Module musst Du dann noch machen:

2. Semester
Modul 4 Bürgerliches Recht II (ohne die Kenntnisse aus BGB I quasi
nicht zu bestehen)
Modul 5 Deutsches und europäisches Verfassungsrecht
Modul 6 Arbeitsvertragsrecht

3. Semester
Modul 8 Strafrecht
Modul 9 Bürgerliches Recht III

4. Semester
Modul 10 Unternehmensrecht I (sofern Du Unternehmensrecht
im Dipl-Kfm nicht als Wahlpflichtfach hattest)
Modul 11 Internationales Privatrecht
Modul 12 Allgemeines Verwaltungsrecht

5. Semester
Modul 13 Rhetorik, Verhandeln und Vertragsgestaltung
Modul 15 rechtswissenschaftliches Wahlpflichtfach

6. Semester
Modul 18 Bachelorarbeit (einschließlich Seminar und Seminararbeit)

Jedes Modul hat in etwa denselben Umfang wie die Fächer des
Diplom-Kaufmanns aus dem Grundstudium (6 bis 8 SWS).

Jedenfalls ist das Studium sehr interessant.


Gruß


Sandra
 
mit WiWi-Vordiplom MUSST Du BWL 1-3 mit den dort erreichten Noten anerkennen lassen (dh. wenn Du bestanden hast, darfst Du die gar nicht noch mal schreiben).

Propäd. und BGB 1 kannst Du auf Antrag angerechnet bekommen (weiss aber nicht, ob das mit einer Recht-Klausur noch so ist, ich hab beide Recht I und II geschrieben, damit gehts auf jeden Fall). Diese Fächer werden aber ohne Note angerechnet.

Außerdem KANNST Du zwei WiWi-Wahlmodule anrechnen lassen, wie Sandra schon schrieb - mit den entsprechenden Noten.

Aber ein Modul des BOL hat 6 - 8 SWS und sollte von daher einem Grundstudiums-Fach von WiWi entsprechen, die haben meist 7SWS, nicht einem Hauptstudiums-Fach mit 12 - 16 SWS 😱

Und BOL-Klausuren (außer den WiWi-Sachen) kann wegen des NC nur mitschreiben, wer eingeschrieben ist.
 
@maischdro

habe gerade woanders Deine Aussage gepostet, daß man die BWL-Module nicht ausgleichen darf und wurde jetzt auf §13 (3) der Prüfungsordnung BOL verwiesen. Da Du ja BOL machst, hast Du die sicher vorliegen.
Kannst Du das mal bitte -auch für Dich 🙂 - nochmals prüfen.
 
das klingt ja gar nicht so schlecht, wenn dann theoretisch "nur" noch 10 der 18 Module zu bearbeiten sind. Ist gerade für Arbeitnehmer wie meiner einer äußerst praktisch.

Passend dazu aber gleich noch ne Ergänzungsfrage:

Wiwi ist mein Erststudium, d.h. ich zahle keine Studiengebühren für den Studiengang. Wie würde eine parallele Einschreibung in BoL daher gewertet werden? Als Zweitstudium? Oder als Erststudium bis ich den Dipl-Kfm habe?

Und:
Kann ich ein Modul (bspw. BGB I) belegen, obwohl ich ihn hab anrechnen lassen?
 
nilodil schrieb:
Wiwi ist mein Erststudium, d.h. ich zahle keine Studiengebühren für den Studiengang. Wie würde eine parallele Einschreibung in BoL daher gewertet werden? Als Zweitstudium? Oder als Erststudium bis ich den Dipl-Kfm habe?

Der BoL würde solange offiziell auch als Erststudium und damit beitragsfrei laufen, bis du einen Studiengang - entweder Wiwi oder Jura - abschließt. Erst dann werden für den anderen Studiengang Zweitstudiengebühren fällig. Ein anderer Fall wäre, wenn du über die 1,5-fache Regelstudienzeit kommst, dann müsstest du Langzeitstudiengebühren (650 für VZ bzw. 325 Euro für TZ) berappen. Ab dem SS 07 sidn diese Gebührenregelungen jedoch hinfällig.

Und:
Kann ich ein Modul (bspw. BGB I) belegen, obwohl ich ihn hab anrechnen lassen?

Beim LL.B kannst und solltest du dir alle anerkannten Module besorgen, da die Module in Teilbereichen aufeinander aufbauen. Du brauchst sie nicht unbedingt über die Feruni zu belegen, es reichen dazu gebrauchte.
 
Benedikt schrieb:
Der BoL würde solange offiziell auch als Erststudium und damit beitragsfrei laufen, bis du einen Studiengang - entweder Wiwi oder Jura - abschließt. Erst dann werden für den anderen Studiengang Zweitstudiengebühren fällig. Ein anderer Fall wäre, wenn du über die 1,5-fache Regelstudienzeit kommst, dann müsstest du Langzeitstudiengebühren (650 für VZ bzw. 325 Euro für TZ) berappen. Ab dem SS 07 sind diese Gebührenregelungen jedoch hinfällig.

Dann stecke ich also genau in dem "Gefangenen"-Dilemma 😉 Wiwi abzuschließen, um damit beruflich weiterzukommen und gleichzeitig Wiwi nicht abzuschließen, um die Kosten für das Zweitstudium zu sparen. 😡

Da kann ich mir ja jetzt noch in aller Ruhe ein paar Gedanken machen, da das Wiwi-Studium sicherlich noch ein bißchen dauert.
Die 1,5fache Regelstudienzeit werde ich wohl nicht schaffen, da ich eingetragener Teilzeitstudent bin und erst 6 Semester hinter mir habe.

Letzte Frage:
Ändert sich die Gebührengeschichte ab dem SS 07 wieder? In welche Richtung?
 
nilodil schrieb:
Ändert sich die Gebührengeschichte ab dem SS 07 wieder? In welche Richtung?

Das Studienkontenmodell in NRW wird abgeschafft und die Gebührenerhebung den Hochschulen überlassen. D.h. die Langzeit- und Zweitstudiengebühren fallen weg und wir an der Fernuni haben das Glück, dass vorerst keine Studiengebühren erhoben werden.
 
Dr Franke Ghostwriter
Eliza schrieb:
@maischdro

habe gerade woanders Deine Aussage gepostet, daß man die BWL-Module nicht ausgleichen darf und wurde jetzt auf §13 (3) der Prüfungsordnung BOL verwiesen. Da Du ja BOL machst, hast Du die sicher vorliegen.
Kannst Du das mal bitte -auch für Dich 🙂 - nochmals prüfen.

Ohja, danke für den Hinweis ...

Glücklicherweise habe ich sämtliche Wiwi-Module (einschließ-
lich der Wahlmodule) erfolgreich absolviert, so dass ich nirgends
ausgleichen musste 😉

Allerdings sitzte ich zur Zeit an "Grundzüge der Statistik" (zusätzliche
Wahlmodule werden einem vom Prüfungsamt bescheinigt, außerdem brauche
ich es eventuell für das Vordiplom), da kann es durchaus sein - wenn
Etta in Bremen kein Wunder bewirkt - dass ich mit den 50 % Probleme
haben werde ... (Aber von den Fächern Mathe, Info und Statisitk darf
ich nach der neuen Ausgleichsrechelung 2 Fächer qualifiziert nicht be-
stehen, um dennoch das Vordiplom zu haben *freu*)

Gruß

Sandra
 
Oben