• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

VOBS Student - schon richtiger Student?

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VOBS Student - schon richtiger Student?

Hallo,
ich belege zur Zeit einen VOBS Brückenkurs BWL I, habe dabei am Anfang auch einen sogenannten Studentenausweis bekommen.
Im Moment bin ich Zivi, werde aber zum kommenden Wintersemester anfangen, an einen Präsenzuni zu studieren, nebenbei werde ich, so denke ich, WiWi an der FU Hagen belegen.
Frage:
Bin ich jetzt durch das VOBS Kram schon richtiger Student und gelten damit für mich eventuell andere Immatrikulationsfristen oder -bedingungen an Präsenzunis? Oder gelte ich als Probestudent nicht als richtiger Student?

Wäre nett, wenn ihr mir helfen könntet, vielen Dank,
David.
 
David!

Du hast es schon richtig erfasst, du bist aktuell "Probestudent", besser "Hörender". Prüfungen kannst du jetzt noch nicht ablegen, dazu musst du dich erst einschreiben. Die Frist dazu beginnt ab dem 1.6.06.

Und denk dran, den Belegbogen aufzubewahren. Den kannst du bei der Einschreibung miteinreichen. Dann kannst du BWL 1 sofort kostenfrei als Wiederholer belegen und im März die Klausur mitschreiben.
 
Danke für die Antwort, doch das meinte ich nicht.

Die Frage war, ob ich allgemein als Student gelte, d.h. an ANDEREN Unis, Präsenzunis, andere Einschreibungsfristen oder -bedingungen beachten muss.
Ich habe einmal von einem Fall gehört, in dem ein Abiturient, der, schon vor Studienbeginn an einer Präsenzuni, in Hagen studierte. Dann wollte er sich in Darmstadt für Physik einschreiben (Abinote 1,0), galt jedoch nicht als Neubewerber oder wasauchimmer (er war ja schon Student an der FU Hagen), weswegen für andere Immatrikulationsfristen galten, für die er jedoch schon zu spät war. Er konnte also nicht mit dem Studium beginnen.
Meine Frage ist also, ob ich jetzt auch schon Student bin (und mit ähnlichem rechnen müsste) oder, weil ich mich ja nirgendwo eingeschrieben habe, ganz normaler Neubewerber sein werde.

Hoffe, ihr versteht, was ich meine,
Gruß,
David.
 
Nein, bist du nicht. Selbst ein Teilzeitstudium zählt bei der ZVS und den meisten Präsenzunis nicht als Studium. Du bist damit Neu- d.h. Erstbewerber.
 
Dr Franke Ghostwriter
jimer schrieb:
Heho,
noch eine Frage:
Wie sieht das aus mit studentischer Krankenversicherung. Gilt da mein Studienausweis?

Nein.
VOBS / Weiterbildungs-, Akademie- und Teilzeitstudenten sind nicht berechtigt, die studentische Krankenversicherung in Anspruch zu nehmen.
Dazu muss man eingeschriebener Vollzeitstudent sein bzw. in nächster Zeit einer werden, was mittels "vorläufiger Studienbescheinigung" der Hochschule nachgewiesen wird.
Manche Krankenkassen haben aber auch Ausnahmeregelungen für Teilzeitstudenten.
 
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