ich studiere derzeit bwl an der uni hamburg uns möchte als sog. zweitstudienganghörer an der fu-hagen ein anderes fach zusätzlich studieren und habe dazu einige fragen:
1. muss ich von der uni hamburg eine art erlaubnis einholen, damit ich an der fuh als zweitstudienganghörer eingeschrieben werden kann?
2. an einigen unis kann man als zweithörer keinen abschluss machen. gilt das für die fuh auch oder kann ich als zweitstudienganghörer einen abschluss erlangen?
3. habe ich das richtig verstanden, das wenn man einmal an der fuh eingeschrieben ist, einfach den studiengang wechseln?
das solls zunächst an fragen gewesen sein..freue mich auf hilfreiche antworten..
grüße aus hh
1. muss ich von der uni hamburg eine art erlaubnis einholen, damit ich an der fuh als zweitstudienganghörer eingeschrieben werden kann?
2. an einigen unis kann man als zweithörer keinen abschluss machen. gilt das für die fuh auch oder kann ich als zweitstudienganghörer einen abschluss erlangen?
3. habe ich das richtig verstanden, das wenn man einmal an der fuh eingeschrieben ist, einfach den studiengang wechseln?
das solls zunächst an fragen gewesen sein..freue mich auf hilfreiche antworten..
grüße aus hh