ich verstehe das Beispiel (Körperschaftssteuerl. Berücksichtigung v. Verlusten) nicht: Im Jahr 1 gibt es noch ein zu verteilenden Verlust in die Folgejahre von 1.640.320 €, Jahr 2 hat die Gesellschaft einen Gewinn von 682.960 € und im Jahr 3 einen Gewinn von 3.624.842 €. Wieso ziehen die im Beispiel für das Jahr 2 einen Verlust von 682.960 € ab? Gem. § 8C S.1 KStG liegt noch kein schädlicher Beteiligungsverlust vor. Aber die ziehen in dem Beispiel einen Verlust v. 682.960 € für das Jahr 2 ab. Ich denke gem. §10d Abs. 1 EStG dürfen nur 511.500 € abgezogen werden (da steht ja nix davon das der Verheiratet ist.) Kann mir das jemand erklären?