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Bei neuen Verbrauchsgütern kann die Verjährungsfrist von 2 Jahren weder
durch AGB, noch durch Individualabreden verkürzt werden?
Warum ist das Gesetz bei "Verbrauchs"gütern so streng?
Bei "Gebrauchs"gütern würde ich das ja verstehen... :confused
Mit deinem Rat magst Du Recht haben und es stimmt, dass im Gesetz keine Rede von Verbrauchsgütern ist. ABER das sollte mich doch nicht daran hindern, zu hinterfragen, warum der Autor in diesem ZH vom Verbrauchsgüterkauf spricht, oder?