• Viel Erfolg für die Klausuren im September 2024

Verjährung

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Hätte nochmals eine Frage:

Was unterliegt der Verjährung?
A. Das Eigentumsrecht unterliegt nicht der Verjährung, weil nur Ansprüche der Verjährung unterliegen udn das Eigentumsrecht kein Anspruch ist.
D. Der Anspruch aus ³ 985 unterleigt nicht der Verjährung.

Vielen lieben Dank für Eure Hilfe!!

Liebe Grüße

Dagi
 
Dr Franke Ghostwriter
D. Der Anspruch aus ³ 985 unterleigt nicht der Verjährung.
lt. § 197 Abs. 1 verjähren Herausgabeansprüche nach 30 Jahren
 

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