Hätte nochmals eine Frage:
Was unterliegt der Verjährung?
A. Das Eigentumsrecht unterliegt nicht der Verjährung, weil nur Ansprüche der Verjährung unterliegen udn das Eigentumsrecht kein Anspruch ist.
D. Der Anspruch aus ³ 985 unterleigt nicht der Verjährung.
Vielen lieben Dank für Eure Hilfe!!
Liebe Grüße
Dagi
Was unterliegt der Verjährung?
A. Das Eigentumsrecht unterliegt nicht der Verjährung, weil nur Ansprüche der Verjährung unterliegen udn das Eigentumsrecht kein Anspruch ist.
D. Der Anspruch aus ³ 985 unterleigt nicht der Verjährung.
Vielen lieben Dank für Eure Hilfe!!
Liebe Grüße
Dagi