Wann steht mir dabei ein Widerrufsrecht zu und wann nicht.
Da hilft der Wortlaut des § 355 I 1 BGB: Ein Verbrauchervertrag ist nach § 355 BGB widerrufbar, wenn
"... einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, ..." wird.
Ein Verbrauchervertrag ist nach § 355 BGB also nur widerrufbar, wenn es eine Norm gibt, die ausdrücklich erklärt, dass der Vertrag nach § 355 BGB widerrufbar ist, also z.B. die §§ 312, 312d, 485, 495, 510, 655c 1 BGB
oder auch ausserhalb des BGB: § 4 I 1 FernUSG
https://dejure.org/gesetze/FernUSG/4.html
§ 312 BGB............Haustürgeschäft
§ 312d BGB..........Fernabsatzvertrag
§ 485 BGB............Teilzeitwohnrechtevertrag, Vertrag über ein langfristiges Urlaubsprodukt, Vermittlungsvertrag oder Tauschsystemvertrag
§ 495 BGB............Verbraucherdarlehen
§ 510 BGB.............Ratenlieferungsvertrag
§ 655c 1 BGB ........Vermittlung eines Verbraucherdarlehensvertrag (Darlehensvermittlungsvertrag)
§ 4 I 1 FernUSG ... Fernunterrichtsvertrag
Der Verbrauchsgüterkauf § 474 I BGB gehört also nicht dazu, weil er das Widerrufsrecht nach § 355 BGB NICHT einräumt.
Liebe Grüße