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Anja,
ich habe UR in diesem Semester belegt, paralell zu BGB III. BGB I + II habe ich schon abgeschlossen und nach meinem Eindruck sind diese beiden Module auch Voraussetzung für UR. In der aktuellen EA z.B. sind Ansprüche aus einem Kauf- und einem Mietvertrag zu prüfen, dabei spielt auch die Stellvertretung nach § 164 BGB eine Rolle. Ohne zumindest Grundkenntnisse zum Schuldrecht verschenkt man hier evt. Punkte. Außerdem tut man sich dann evt. mit dem Aufbau schwerer.
Viele Grüße
Hannah
vielen Dank für den Hinweis! Ich hatte das schon befürchtet! BGB II habe ich zwar dieses Semester belegt, ich glaube aber nicht, dass ich es schaffen werde die Klausur mitzuschreiben. Dann schiebe ich UR wohl noch etwas nach hinten...
"Auf der von Studenten organisierten Seite www.studienservice.de lässt es sich wunderbar plaudern, lästern und abschreiben, ganz wie im richtigen Leben auch."