• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

UR II als Wahlfach zu empfehlen?

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Ich muss mich für Wahlfächer entscheiden und überlege Untermehmensrecht II zu belegen!
Es wäre total nett, wenn ihr mir sagen könntet, wie ihr damit zurecht gekommen seid, wie die Vorbereitung bzw die Skripte sind und wie hoch die Messlatte bei den Klausuren liegt!

Vielen Dank schon mal!
 
da mein Thema in einem anderen Bereich nicht veröffentlicht wird...warum auch immer. Hole ich diesen noch mal hoch.
Also würde gerne eure Erfahrungen zum Wahlpflichtmodul hören!
 
Mir gehts auch so....würde dieses Modul auch machen wollen nächstes Semester. Hatte im Bachelor auch schon Jura im Nebenfach. Also ein paar Vorkenntnisse, was Gutachtenstil angeht.

Wie war denn die Klausur aufgebaut? Nur Fragen oder auch richtig Fälle lösen im Gutachtenstil?
Und wie viele Seiten hatten die Kurseinheiten so vom Umfang her?

Danke und viele Grüße!
 
ich habe das Modul als Wahlfach absolviert. Die Klausuren behandelten bisher allesamt das UWG (KE 1 und 2), während das GWB (KE 3 und 4) dazu außen vor blieben. Die Klausuren waren im Folgesemester dann die erste Einsendearbeit.
Ich fand den Kurs ok, das Gebiet ist an sich übersichtlich. Wichtig deshalb (für die Klausur) die Beherrschung der Definitionen und der Subsumtion.
Gruß
 
trotzkopf,

das klingt ja ganz machbar. Besteht die Klausur dann immer aus Multiple Choice und Fällen zum Lösen im Gutachtenstil?
Ich würde mich aber nicht darauf verlassen dass KE 3 und 4 nie in der Klausur drankommen.....außer der Dozent sagt es explizit.
Ich glaube ich wähle das Modul. Vorteil ist ja auch, dass es nur für Wiwis ist und somit keine "richtigen Juristen" (ohne jemanden auf den Schlips treten zu wollen) das Modul belegen. Ich glaube bei den anderen beiden jur. Modulen ist das anders.....

Gruß
 
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