Kenan,
ich denke, dass man grundsätzlich viele Dinge schaffen kann, allerdings halte ich es persönlich doch für ziemlich wagemutig mit "nur" Recht I in das Wahlpflichtfach zu gehen. Es wird ja schliielßlich auch einen guten Grund haben, weshalb die wirtschaftswissenschaftliche Fakultät beim B.Sc. - obwohl Unternehmensrecht im Diplom bisher zusammen mit Steuern eine doch recht gängige Kombination war - das Wahpflichtfach Unternehmens-
recht nicht mehr anbietet. Jedenfalls fehlt Dir nicht nur Stoff, sondern zu-
gleich ein komplettes Semester Übung. Diejenigen die im Aufbaustudien-
gang Arbeits- und Wirtschaftsrecht sind, haben zwar im Grundstudium auch nicht viel mehr in zivilrecht geschrieben, allerdings haben diejenigen noch zusätzliche Gutachtenerfahrung in anderen Bereichen (Strafrecht, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht etc.) ... Übing macht nun einmal in Jura den Meister.
Gut, es gibt viele, bei denen das Herz wirklich an Unternehmensrecht hängt. Vielleicht könntest Du ja später einmal zu Deinem Diplom den L.L.B. draufsatteln, wie es hier viele gemacht haben. Allerdings bekommst Du hier mit "nur" Recht I auch nix anerkannt.
Die andere Alternative wäre eben sich entsprechend selbst vorzubereiten. Bspw. durch den Besuch von Mentorenveranstaltungen zur Gutachtentechnik oder durch die selbständige Bearbeitung von Fällen (z.B. "Die wichtigsten ... Fälle BGB AT" oder "Schuldrecht AT" oder "Schuldrecht BT" oder "Deliktrecht" etc.) ... Ich habe mir persönlich schon viele Dinge "nebenher" vorgenommen, allerdings ist so etwas dann häufig an meiner eigenen Faulheit gescheitert ... Irgendwie brauche ich persönlich den Druck der Uni.
Falls Du Recht I noch in der alten Version - also als Rechtsgutachten in der Klausur - geschrieben hast, stehen für Dich die Chancen günstiger.
Gruß
Sandra