• Viel Erfolg für die Klausuren im September 2024

Und nocheinmal Anrechnung von Studienleistungen

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Zita

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Und nocheinmal: Anrechnung von Studienleistungen

Nachdem das ja schon durchgekaut wurde und es mich immer noch beschäftigt, wäre ich froh, Ihr könntet mal Eure Meinung kund tun. Also, ich habe alle Scheine für das 1. juristische Staatsexamen, die könnten nun ja auch angerechnet werden. Allerdings habe ich gerade die großen Scheine immer nur mittelmäßig (befriedigend bis ausreichend) bestanden😛, in meinem jugendlichen Wahn war mir das damals alles relativ schnuppe. Soll ich die mir jetzt trotzdem anrechnen lassen, auch wenn sie dann natürlich auf den Notenschnitt insgesamt durchschlagen? Wie wird denn überhaupt an der Fernuni bewertet? Eher streng und Noten tendenziell nach unten? Oder ist es hier "einfacher" gute Noten zu ergattern? (Denn dann würde ich die Scheine eben nicht anrechnen lassen). Ich weiß, das ist alles relativ, aber vielleicht könnt Ihr mir ja doch ein paar Tipps geben.
Danke !!!😱
 
Zita,

also wenn die scheine nicht genau gleich sind, werden sie auf jeden Fall OHNE Noten angerechnet - selbst bei mir Propäd. und BGB 1 aus dem WiWi-Studium in Hagen. D. h., deine schlechten Noten aus dem erststudium schlagen auf keinen Fall durch - aber Du hast die Fächer halt ggf. auch nicht, um - wenn sie für Dich leicht sind - den Abschlussschnitt zu verbessern.

Vielleicht helfen EAs oder alte Klausuren (wenn es da irgendwo was gibt?) um den Schwierigkeitsgrad einzuschätzen?

Kerstin
 
Das heißt also, dass die Abschlussnote sich unter anderem dann aus den Noten zusammensetzt, die man an der Fernuni bekommen hat und man einfach nur bestimmte Module abdeckt, in denen man dann keine Klausur mehr schreiben muss, richtig?
Bin hier neu, und muss mich deshalb erst einmal zurecht fummeln mit der ganzen Struktur, vielen Dank aber schon einmal für Deine Hilfe!:
 
Zita,

die BOL-Abschlussnote setzt sich nur aus den Modulen zusammen, die Du an der FernUni absolviert hast. Alle anderen Module aus dem Fernstudium werden ohne Note angerechnet. Der Vorteil besteht für dich nur darin, dass du diese Module nicht nocheinmal machen musst und dadurch den Abschluss schneller schaffst.

Wenn Du aber glaubst, z. B. in BGB richtig fit zu sein, solltest Du vielleicht auf die Anrechnung verzichten und die Klausuren in Hagen schreiben, um gute Noten zu bekommen, die sich dann auch in der Abschlussnote widerspiegeln. Insgesamt macht der Durchschnitt aller Klausurnoten 60% der Abschlussnote aus!
 
Sunny,
vielen Dank für Deine Antwort. Jetzt habe ich nur noch ein Problem, dass mir bei der Entscheidung "Anrechnung oder nicht" im Wege steht. Ich weiß zwar, wie die Klausuren im Jura-Studium aussehen, aber nicht beim BoL-Studium. Da ich gesehen habe, dass Du schon ziemlich weit fortgeschritten bist (fleißig🙂), kannst Du mir ja vielleicht nur mal ganz kurz einen Überblick geben. Bekommt Ihr z.B. im BGB einen Fall, der dann im Gutachtenstil gelöst werden muss? Oder setzt sich so eine Klausur hier aus mehreren Einzelteilen zusammen?
Freu mich, wenn Du mir antwortest,
Zita😛
 
Zita,

nachdem ich auch erst am Anfang von BOL bin, aber schon ein paar Jahre an der FeU, kann ich nicht allzu viel konkretes sagen. Aber die Klausuren unterscheiden sich sicher von Modul zu Modul. Propäd. wird soweit ich weiss in MC geprüft, die meisten (?) anderen im Gutachtenstil. M.W. kann es sowohl einen großen Fall (evlt. mit Abwandlungen) als auch mehrere kleinere geben. Am besten dürfte es sein, sich mal alte Klausuren im Studienzentrum oder auf den Lehrstuhlseiten im Internet anzuschauen, vielleicht gibts auch hier welche? Sonst könnte ich Dir noch die SEite von Dieter (www.dieter-welzel.de) empfehlen, hat ganz viele Infos zu BOL, die ich leider noch nicht alle gelesen habe, aber sicher immer mal wieder werde!

Gruß kerstin
 
Dr Franke Ghostwriter
Zita schrieb:
Hi Sunny,
vielen Dank für Deine Antwort. Jetzt habe ich nur noch ein Problem, dass mir bei der Entscheidung "Anrechnung oder nicht" im Wege steht. Ich weiß zwar, wie die Klausuren im Jura-Studium aussehen, aber nicht beim BoL-Studium. Da ich gesehen habe, dass Du schon ziemlich weit fortgeschritten bist (fleißig🙂), kannst Du mir ja vielleicht nur mal ganz kurz einen Überblick geben. Bekommt Ihr z.B. im BGB einen Fall, der dann im Gutachtenstil gelöst werden muss? Oder setzt sich so eine Klausur hier aus mehreren Einzelteilen zusammen?
Freu mich, wenn Du mir antwortest,
Zita😛

Hi Zita,

bis auf Propädeutikum waren meine bisherigen Klausuren immer Falllösungen im Gutachtenstil. Mal war es ein großer Fall ggfs. mit Abwandlungen, es kam aber auch schon vor, dass zwei inhaltlich verschiedene Fälle zu lösen waren. In SS 05 war es sehr beliebt, zusätzlich zu dem "großen Fall" noch Zusatzaufgaben zu stellen, die nicht im Gutachtenstil zu lösen waren, z. B. in Strafrecht Fragen zu den Theorien oder in BGB III Fragen zum Insolvenzrecht. Es ist also sehr verschieden, das Hauptaugenmerk wird aber sicher immer auf einer großen Falllösung liegen (außer M1 - das ist immer MC).

Wenn Du die Zeit hast, kannst Du ja hier in den Foren ein wenig blättern, dort werden die Klausuren meist noch diskutiert, oder aber Du nutzt die von Kerstin benannten Links.
 
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