• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Thesaurierung KE 1 Seite 59 Beispiel 13

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Frage zu Beispiel 1. OHG:
Dort steht bei Mona: Thesaurierte Einkünfte = 75.000GE
Das würde ja bedeuten, dass diese Einkünfte in diesem Fall einmal mit 14% Gewerbeertragssteuer seitens der OHG besteuert werden und dann nochmals im Rahmen der EKSt mit 30% Begünstigungssteuersatz seitens des Gesellschafters.
Ist dies so richtig?
Kann man andererseits behaupten, dass gar nicht mehr die vollen 75.000GE, welche hier thesauriert werden sollen, zur Ausschüttung bereit stünden, sondern nur noch (300.000GE - 38.500 GE)/2 - 75.000GE = 55.750 GE.
Denn mehr kann man nach Abzug der Gewerbeertragsteuer eh nicht mehr an Mona ausschütten.
Oder lieg ich hier völlig daneben?

Grüße
Henrik
 
ich würde eher sagen, dass sie im Jahr, wo der Gewinn von 300 TEUR erzielt wurde und die erste Ausschüttung von 75 TEUR erfolgte ja laut diesem Beispiel die volle auf sie anfallende Steuerlast abgezogen bekommen hat (also die hälftige Gewerbeertragssteuer, Einkommenssteuer sowie die 30 % auf den therausierten Betrag). Somit dürften die 75 TEUR welche therausiert wurden weiterhin voll zur Verfügung. Diese werden dann bei Entnahme wiederum laut Seite 53 unten besteuert.
 
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