Bin gerade dabei meine Gesetzestexte klausurkonform vorzubereiten.
Kann mir jemand sagen, ob ich auf einen Klebezettel auch z.B. §254 als
Inhaltsangabe schreiben darf oder dürfen nur Klebezettel ohne Inhaltsvermerk verwendet werden? :confused
Keine Inhaltsvermerke auf den Klebezetteln. Leider.
Und es ist wohl auch schonmal vorgekommen, dass die Klebezettel vor der Klausur wieder entfernt werden mussten. Aber ich denke, das hängt dann eher von einer merkwürdigen Ansicht der Aufsicht ab.:rolleyes
ich empfehle, keine Vermerke auf den Klebezetteln zu machen. Bei meiner Klausur in Recht mussten alle Zettel mit eigenem Text (auch wenn es nur § waren) entfernt werden.
"Auf der von Studenten organisierten Seite www.studienservice.de lässt es sich wunderbar plaudern, lästern und abschreiben, ganz wie im richtigen Leben auch."