ich studiere gerade an der Fernuni Hagen Politik und Verwaltungswissenschaften und bekomme aktuell kein Bafög mehr.
Zur Zeit bin ich noch Vollzeitstudent, möchte aber gerne auf Teilzeit umschwenken. Ich habe noch 2 Semester zu studieren.
Ich habe viel rumgelesen und auch viele Falschinformationen gefunden. Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass ich als Teilzeitstudent "dem Grunde nach keinen Anspruch auf Bafög habe" und somit NICHT aus dem SGBII herausfalle. Hartz 4 zu beantragen wäre also rein theoretisch möglich.
Siehe auch hier.
Die Frage die sich mir nun aufdrängt, wie geht die Arge dann mit mir um? ich stehe dem Arbeitsmarkt voll zur Verfügung und muss mich auch auf Stellen bewerben um aus der Förderung herauszukommen. Soweit alles klar. Aber was ist mit Zwangsmaßnahmen? Wann dürfen die mich zum Straße kehren einteilen?
Ich Frage das, weil dies alles natürlich das studieren "etwas" erschweren würde und ich eine verschlechterung meiner Situation vermeiden möchte.
Über einen Austausch zu diesem Thema wäre ich sehr dankbar!
Grüße!
Korn
Zur Zeit bin ich noch Vollzeitstudent, möchte aber gerne auf Teilzeit umschwenken. Ich habe noch 2 Semester zu studieren.
Ich habe viel rumgelesen und auch viele Falschinformationen gefunden. Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass ich als Teilzeitstudent "dem Grunde nach keinen Anspruch auf Bafög habe" und somit NICHT aus dem SGBII herausfalle. Hartz 4 zu beantragen wäre also rein theoretisch möglich.
Siehe auch hier.
Die Frage die sich mir nun aufdrängt, wie geht die Arge dann mit mir um? ich stehe dem Arbeitsmarkt voll zur Verfügung und muss mich auch auf Stellen bewerben um aus der Förderung herauszukommen. Soweit alles klar. Aber was ist mit Zwangsmaßnahmen? Wann dürfen die mich zum Straße kehren einteilen?
Ich Frage das, weil dies alles natürlich das studieren "etwas" erschweren würde und ich eine verschlechterung meiner Situation vermeiden möchte.
Über einen Austausch zu diesem Thema wäre ich sehr dankbar!
Grüße!
Korn