• Viel Erfolg für die Klausuren im September 2024

Teilzeitstudent und Hartz4

Unser Sponsor SAP 4 Students
Unser Sponsor
ich studiere gerade an der Fernuni Hagen Politik und Verwaltungswissenschaften und bekomme aktuell kein Bafög mehr.

Zur Zeit bin ich noch Vollzeitstudent, möchte aber gerne auf Teilzeit umschwenken. Ich habe noch 2 Semester zu studieren.

Ich habe viel rumgelesen und auch viele Falschinformationen gefunden. Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass ich als Teilzeitstudent "dem Grunde nach keinen Anspruch auf Bafög habe" und somit NICHT aus dem SGBII herausfalle. Hartz 4 zu beantragen wäre also rein theoretisch möglich.

Siehe auch hier.

Die Frage die sich mir nun aufdrängt, wie geht die Arge dann mit mir um? ich stehe dem Arbeitsmarkt voll zur Verfügung und muss mich auch auf Stellen bewerben um aus der Förderung herauszukommen. Soweit alles klar. Aber was ist mit Zwangsmaßnahmen? Wann dürfen die mich zum Straße kehren einteilen?

Ich Frage das, weil dies alles natürlich das studieren "etwas" erschweren würde und ich eine verschlechterung meiner Situation vermeiden möchte.

Über einen Austausch zu diesem Thema wäre ich sehr dankbar!

Grüße!

Korn
 
Andrea,

ich kannte den Thread schon, zumindest die letzte Seite, weil die war die wichtigste.

Meine Frage beantwortet sich daraus aber leider nicht.

Korn
 
Siehe auch hier.

Die Frage die sich mir nun aufdrängt, wie geht die Arge dann mit mir um? ich stehe dem Arbeitsmarkt voll zur Verfügung und muss mich auch auf Stellen bewerben um aus der Förderung herauszukommen. Soweit alles klar. Aber was ist mit Zwangsmaßnahmen? Wann dürfen die mich zum Straße kehren einteilen?
Grüße!
:guckstduh

Du musst Deinen Blickwinkel auf die Frage ändern und schon ist die Lösung ganz einfach und nachvollziehbar:

Ein TZ-Studium (ganz gleich an welcher Uni) ist nicht BAföG-fähig und steht damit der Gewährung von AlgII nicht entgegen (§ 7 Abs. 5 SGB II). Das heißt, dass Du studieren kannst, was und wo Du lustig bist (in TZ) und trotzdem aufstockend oder ganz AlgII-Leistungen bekommst.

Aaaber:
du unterstellst dich damit allen rechten und Pflichten aus dem AlgII. Das wiederum heißt, dass Du grundsätzlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und grundsätzlich auch jede Arbeit oder Trainingsmaßnahme annehmen musst, die Dir angeboten wird, ferner Dich selbst um Arbeit beühen musst.

Daraus folgt, dass du nicht nur ein paar Euro durch einen Job hinzuverdienen brauchts und dann sagen kannst: "Ich kann vormittags nicht arbeiten, weil da Vorlesungen sind!"

Seh' es einfach so: Ob Du tagsüber Teilzeit studierst, vor dem Fernseher hängst, Pfandflaschen sammelst oder ehrenamtlich alten Menschen die Brote klein schneidest - alles egal und alles das Gleiche: Du kannst es machen, solange Du keine (bessere) Arbeit hast (besser = entlohnt), Du kannst es aber nicht als Grund vorbringen, eine Arbeit nicht anzunehmen oder Dich nicht zu bewerben.

Alles klar?
Jede Trainigsmaßnahme beinhaltet dann aber auch "Zwangsmaßnahmen".
 
Zwangsmaßnahmen dürfen aber nur getroffen werden, insofern sie mich in meiner beruflichen Situation weiterbringen, aight?

Ich les mich mal ein zum Thema 1€-Jobs.
 
Dr Franke Ghostwriter
nein, du mußt alles tun, was dir das Amt 'empfiehlt' und wenn es sonstwas ist. Somit auch Kurse, etc. Außer du kannst es aus gesundheitlichen Gründen nicht tun (denke aber daran, dass oft ein Attest vom Hausarzt nicht langt, sondern man vom Amtsarzt begutachtet werden kann). Und wenn du keinen Ärger willst, dann vermeide uuuunbedingt zu sagen, dass du wegen der Uni nur einen Teilzeitjob suchen kannst etc...Du studierst ,wenn du Hartz IV beantragst, in deiner FREIZEIT. Sonst haut es nicht hin.
Du darfst dich auch nicht als Student melden, sondern mußt als Arbeitssuchender.
Gina
 
Oben