Und was ist mit BGB III und Unternehmensrecht? Müssen die Klausur(en) ebenfalls bestanden sein, wenn das Modul bereits vor dem SS 09 belegt wurde? Ich habe vor Unternehmensrecht diesen März zu schreiben. Kann ja natürlich im Februar nicht wissen, wie es aus geht (schön wär's 😀).
Denn, wenn ich die Klausur bestanden haben muß, ist das eigentlich eine Schlechterstellung ggü demjenigen, der lediglich den Kurs im SS09 belegt.