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Subsidiarität u allg. Rechtsschutzbedürfnis

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kann mir jemand sagen wann die Subsidiarität und das allg. Rechtsschutzbedürfniss in die Zulässigkeit einer VB eingebracht werden??? In den meistenÜbungsfällen wurde das einfach weggelassen.

gruß
 
Dr Franke Ghostwriter
Das Rechtsschutzbedürfnis wird in der Zulässigkeisprüfung ganz zum Schluss geprüft (wenn überhaupt). Kann in Klausuren in der Regel weggelassen werden, so war die Aussage im Seminar in Hagen.
Die Subsidiarität prüfst du unter dem Punkt Rechtswegerschöpfung. Der Grundsatz der Subsidiarität folgt aus § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG.
Soweit klar?
 
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