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Studieren nach alter Prüfungsordnung

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Gerüchteweise habe ich gehört, dass man nach alter Diplom-PO fertigstudieren darf, wenn man vor Gültigkeit der aktuellen PO bereits eingeschrieben war (2004).
Weiß jemand vielleicht genaueres darüber ob und wie lange es Bestandsschut oder Übergangsregelungen gibt.

Danke für die Hilfe!

Grüße
Holger
 
sehr gute Frage, leider geben die einschlägigen Seiten der Uni Homepage auch nicht wirklich Auskunft darüber. Und hier im Forum wurde dies bereits diskutiert, leider auch mit gegensätzlichen Meinungen.
 
Ruft doch einfach mal bei der Studienberatung an oder schreibt eine Mail. Im Normalfall bekommt man sehr schnell eine kompetente Antwort 🙂


Gruß Dennis
 
Gerüchteweise habe ich gehört, dass man nach alter Diplom-PO fertigstudieren darf, wenn man vor Gültigkeit der aktuellen PO bereits eingeschrieben war (2004).
Weiß jemand vielleicht genaueres darüber ob und wie lange es Bestandsschut oder Übergangsregelungen gibt.

Danke für die Hilfe!

Grüße
Holger

Was sind die Unterschiede zur neuen?
 
Soweit ich weiß ist das richtig. Wenn sich die PO im Laufe des Studiums ändert, darf man nach der alten PO fertig studieren.
Bei den BoLern ist solch ein Fall jetzt aufgetreten.
 
Was sind die Unterschiede zur neuen?

Der Unterschied ist, dass du früher im HS eine lockere Kompensationsregel hattest. Nach PO 2004 musst du mindestens 25 Pkt. erreichen und eine 3 in einem anderen Fach. Früher reichten 0 Pkt und eine 3 in einem anderen Fach. (Außer ABWL bei den BWLern). Das hatte zur Folge, dass manche AVWL garnicht gemacht haben, wenn sie vorher in einem anderen Fach eine 3 hatten.
 
Der Unterschied ist, dass du früher im HS eine lockere Kompensationsregel hattest. Nach PO 2004 musst du mindestens 25 Pkt. erreichen und eine 3 in einem anderen Fach. Früher reichten 0 Pkt und eine 3 in einem anderen Fach. (Außer ABWL bei den BWLern). Das hatte zur Folge, dass manche AVWL garnicht gemacht haben, wenn sie vorher in einem anderen Fach eine 3 hatten.

Na ja, eine 5 auf dem Zeugnis sieht auch doof aus. Also nicht gerade ein super Ziel. Für die, die nur den Abschluss haben wollen natürlich optimaler. Aber wer gute Noten vorweisen will, hat davon nichts.

Und das Grundstudium? Traf das da auch zu? Ich finde da ist es jetzt lockerer geworden. Und das zählt ja später nicht so sehr wie das Hauptstudium.

Gibt es noch weitere Abweichungen? Z. B. Bewertungsskala. War die schon immer so hart. Ich finde diese z. B. im Vergleich zu anderen Unis ziemlich hart. Was bei uns z. B. von den Prozenten her eine 2,0 ist, ist bei anderen Unis vielleicht schon eine 1,7.
 
Dr Franke Ghostwriter
Im Grundstudium wurde die 25%-Regel schon früher eingeführt. Da ja wenn 3 Fächer zusammengezählt werden und die Noten eh relativ uninteressant sind, so eine Regel noch einfacher anzuwenden ist. Da gingen dann manche nach guter Winf-Note nicht mehr zu Statistik. Bzw nach guten BWL 1+3 nicht mehr zu BWL 2.

Sonst weiß ich nicht was alles geändert wurde. Ich bin kein PO-Spezialist. Ich habe das bloss durch Zufall mal gelesen.

Das Grundstudium zählt bei Diplom garnichts. Erst bei den Bachelors zählen die Noten aus dem GS. Ich finde nicht, dass deswegen irgendwas leichter geworden ist. Glück hatten nur die, die Recht 2 geschenkt bekommen haben. Was für mich bis heute ein Witz darstellt. Gerade weil vielleicht der eine oder andere wegen Recht 2 schon sein Studium beenden musste.
 
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