• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Studiere ich jetzt BoL oder nicht

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Studiere ich jetzt BoL oder nicht!

Hallo Community,

mag vielleicht ein komischer Betreff sein, aber diese Frage stelle ich mir gerade sehr intensiv.

Hintergrund: Ich studiere schon WiWi und habe mich noch für BoL beworben. Heute kam ein Brief mit meiner Kursbelegung, die die Kurse umfasste die ich im Rahmen meiner BoL-Bewerbung angegeben hatte. Es gab aber keinen Brief a la "Herzlichen Glückwunsch, sie studieren jetzt BoL" oder so. Auch LVU finde ich keinen Hinweis, dass ich WiWi und BoL studiere, nur, die angewählten BoL-Kurse.
Da auch schon Studienbescheigungen und neuer Studi-Pass vorab für WiWi verschickt wurden, auch hier kein Hinweis.

Frage: Wo sehe ich schwarz auf weiss, dass ich jetzt offziell auch BoL studiere?

Noch 'ne Frage: Dass ich BWL I & II anerkennen lassen kann ist bekannt, aber kann ich auch Recht I von WiWi (die neue MC-Klausur) für BoL anerkennen lassen?

Danke & Gruss
Holger
 
hatte seinerzeit das gleiche Problem. Der Begrüßungsbrief blieb aus und mir wurden Unterlagen der Uni-Bibliothek zugeschickt, so daß auch ich irritiert war. Die Wahrscheinlichkeit, daß Du nun bei BoL eingeschrieben bist, ist sehhr hoch!!

Ich habe kpl. BWL fertig und mir wurden div. Kurse angerechnet - allerdings nicht die Rechtsscheine an sich. Du solltest auf jeden FAll einen Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen stellen, damti Du ggf. keine Doppelbelegungen und doppelte Kosten hast.

viele Grüße

marty
 
Dringi schrieb:
Noch 'ne Frage: Dass ich BWL I & II anerkennen lassen kann ist bekannt, aber kann ich auch Recht I von WiWi (die neue MC-Klausur) für BoL anerkennen lassen?

Danke & Gruss
Holger


Hallo,

Wenn Du Recht I+II bestanden hast, dann bekommst Du das Modul BGB I angerechnet. Wenn Du nur Recht I geschrieben hast, dann hast Du Pech gehabt und mußt BGB I auf jeden Fall belegen oder Du belegst Recht II in Wiwi und hoffst, daß Du beide Klausuren damit bestanden hast. Wenn Du das BWL-Studium abschließt, kriegst Du auch das Propädeutikum angerechnet.
Außerdem könntest Du Dir Mikro, Statistik und Makro (glaube ich) anrechnen lassen, aber nur bei bestandenen Klausuren. Wenn Du im HS noch Unternehmensrecht wählst, so bekommst Du auch dieses Modul angerechnet.
Man kann also bei geschickter Belegung in BWL, einiges an Zeit beim Bol sparen.

Kerstin
 
sisa schrieb:
Hallo,

Wenn Du Recht I+II bestanden hast, dann bekommst Du das Modul BGB I angerechnet. Wenn Du nur Recht I geschrieben hast, dann hast Du Pech gehabt und mußt BGB I auf jeden Fall belegen oder Du belegst Recht II in Wiwi und hoffst, daß Du beide Klausuren damit bestanden hast. Wenn Du das BWL-Studium abschließt, kriegst Du auch das Propädeutikum angerechnet.
Außerdem könntest Du Dir Mikro, Statistik und Makro (glaube ich) anrechnen lassen, aber nur bei bestandenen Klausuren. Wenn Du im HS noch Unternehmensrecht wählst, so bekommst Du auch dieses Modul angerechnet.
Man kann also bei geschickter Belegung in BWL, einiges an Zeit beim Bol sparen.

Kerstin
Mir wurde gesagt, man bekommt Propädeutikum, BGBI, BWL 1-3 (hier gelten die gleichen Regeln wie bei Wiwi, also 150 Punkte und keins unter 25) angerechnet. Zudem 2 Fächer von Mikro, Makro oder Statistik. Wie Du schon schriebst auch Unternehmensrecht I , wenn man Wahlfach Unternehmensrecht hat. In dem Fall hat man "nebenbei" bereits 8 Module bestanden.

Gruß Crix
 
ich habe da auch noch mal eine Frage. Ich bin ganz frisch und habe folgende Kurse belegt. Ich möchte nur kurz sicher gehen, dass ich nichts vergessen habe: 🙂


09007 Dezentraler Zugang zum FUNet (Gebührenfrei)



09209 Anl. z. Bibliotheksbenutzung u. Lit. Vers.



55100 Modul 1 - Propädeutikum



55101 Bürgerliches Recht I: Das Rechtsgeschäft und die Instrumente des Privatrechts
 
Crix schrieb:
Mir wurde gesagt, man bekommt Propädeutikum, BGBI, BWL 1-3 (hier gelten die gleichen Regeln wie bei Wiwi, also 150 Punkte und keins unter 25) angerechnet. Zudem 2 Fächer von Mikro, Makro oder Statistik. Wie Du schon schriebst auch Unternehmensrecht I , wenn man Wahlfach Unternehmensrecht hat. In dem Fall hat man "nebenbei" bereits 8 Module bestanden.

Gruß Crix

Da möchte ich doch meine Infos zur Anrechnung noch dazugeben:

Propäd. und BGB 1 kannst Du ohne Note angerechnet bekommen (wenn Du recht 1 und 2 bestanden hast), Du musst es aber nicht anrechnen lassen.

BWL 1-3 wird zwangsweise übernommen, ist eigentl. keine Anrechnung, sondern einfach die gleichen Klausuren.

Zwei aus Mikro, Makro, Statisik (und ichglaube auch Wi-Inf?) kannst Du Dir wieder anrechnen lassen als Wahlmodule (wenn Du willst).

Über U-Recht weiss ich nicht Bescheid.
 
Crix schrieb:
Mir wurde gesagt, man bekommt Propädeutikum, BGBI, BWL 1-3 (hier gelten die gleichen Regeln wie bei Wiwi, also 150 Punkte und keins unter 25) angerechnet. Zudem 2 Fächer von Mikro, Makro oder Statistik. Wie Du schon schriebst auch Unternehmensrecht I , wenn man Wahlfach Unternehmensrecht hat. In dem Fall hat man "nebenbei" bereits 8 Module bestanden.

Gruß Crix


Ich hab im Prüfungsamt Rewi nachgefragt und dazu die aktuelle PO geschickt bekommen. Aktueller Stand ist z.Zt. noch, daß man Recht I+II bestanden haben muß, das wurde mir ausdrücklich so bestätigt.
Ich hab mir gedacht, daß durch die Neuregelung Wiwi sich daran was geändert hätte, aber aktuell noch nicht. Das kommt erst, wenn es nur noch 1 Recht-Klausur gibt. Dann muß man natürlich auch nur diese eine bestanden haben.

Gruß Kerstin
 
sisa schrieb:
Ich hab im Prüfungsamt Rewi nachgefragt und dazu die aktuelle PO geschickt bekommen. Aktueller Stand ist z.Zt. noch, daß man Recht I+II bestanden haben muß, das wurde mir ausdrücklich so bestätigt.
Ich hab mir gedacht, daß durch die Neuregelung Wiwi sich daran was geändert hätte, aber aktuell wohl noch nicht.

Gruß Kerstin
Hallo Kerstin,
nun werden wir hier zwar etwas OT, aber sei´s drum 😉. Meinen die mit "Recht I und II bestanden" jeweils über 50 Punkte, oder fällt da auch die Kompensationsregel darunter?

Gruß C.
 
Dr Franke Ghostwriter
Crix schrieb:
Hallo Kerstin,
nun werden wir hier zwar etwas OT, aber sei´s drum 😉. Meinen die mit "Recht I und II bestanden" jeweils über 50 Punkte, oder fällt da auch die Kompensationsregel darunter?

Gruß C.

Du brauchst für beide Klausuren zusammen mindestens 100 Punkte. Du kannst also ausgleichen.
 
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