Dein Plan geht nicht auf! Selbst wenn Du beurlaubt werden würdest (welchen zwingenden Grund hast Du denn - bist Du schwanger?
😀 ), musst Du die "Grundgebühr" bezahlen, sprich Verwaltungskostenbeitrag + Studentenwerksbeitrag. Und die Kurse musst Du ja sowieso belegen und bezahlen (nach Deinem Plan kommen diese Kosten im 1.Semester voll auf Dich zu).
Dann kannst Du also alles gleich so verteilen, wie Du es mit dem Lernen schaffst, denn wenn Du alles belegst und 3 Semester später erst die Klausur schreiben kannst, dann kann es Dir passieren, dass der Kurs überarbeitet wurde und Du die neuen Unterlagen nochmal "belegen" musst, sprich: doppelt zahlen musst...
aus der Seite der Fernuni im Detail dazu:
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In einem Studiengang eingeschriebene/zugelassene Voll- und Teilzeitstudierende (s.
Hörerstatus) der FernUniversität können ab dem 2. Semester nach Studienbeginn bei der FernUniversität vom Studium für ein Semester beurlaubt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, welcher die Weiterführung des Studiums im entsprechenden Semester unmöglich macht. Studiengangszweithörende und Akademiestudierende (s.
Hörerstatus) können nicht beurlaubt werden.
Wichtige Gründe können u.a. sein:
-Krankheit
-Schwangerschaft oder Kinderbetreuung
-Pflege von direkten Angehörigen
-wichtige berufliche Gründe (nur bei Teilzeitstudierenden)
-Auslandsstudium welches im Zusammenhang mit dem Studium an der FernUniversität steht.
Beurlaubte Studierende sind nicht berechtigt, Kurse zu belegen, Leistungsnachweise zu erwerben oder Prüfungen (mit Ausnahme der Wiederholung nicht bestandener Prüfungen) abzulegen.
Die Beurlaubungsanträge können grundsätzlich nur bis zum Ablauf der Rückmelde
frist gestellt werden. Die Beurlaubung wird nur für ein Semester ausgesprochen und eine rückwirkende Beurlaubung ist nicht möglich.
Von beurlaubten Studierenden werden die Bereitstellungs
gebühr (30,-€) und der Studierendenschaftsbeitrag (11,-€) erhoben.
Nähere Informationen sind in den "Erläuterungen zur
Rückmeldung" enthalten
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