• Viel Erfolg für die Klausuren im September 2024

Studienkonto und Gebühren

  • Ersteller Ersteller alb79
  • Erstellt am Erstellt am
A

alb79

Unser Sponsor SAP 4 Students
Unser Sponsor
Hallöchen!

Ich würde gern ab dem kommendem Semester an der Fernuni Hagen BWL studieren. Im Moment bin ich noch Lehramtsstudent in Rostock (übrigens im 6. Semester). Bei uns gibt es (noch)keine Studiengebühren. Deshalb war ich auch erstmal ganz schön geschockt über die evt. bald anfallenden Kosten.
Wer ist so nett, und kann mich ein wenig genauer über dieses Studienkonto aufklären? Bekomm ich die 6 Semester bereits abgezogen? Oder wäre das nur so, wenn ich diese 6 Semester bereits BWL studiert hätte (weil man geht ja anscheinend von der Regelstudienzeit des neuen Studiums aus)???
Könnte ich vielleicht auch drumherum kommen, weil ich die vergangenen Semester nicht in NRW sondern in einem Studiengebührenfreien Bundesland absolviert habe?

Ihr seht schon, Fragen über Fragen. Hoffe, jemand wird schlau aus meinem Kuddel-Muddel und kann mir helfen!

DAAAAANKEEEE!!!!!
 
Aaaaaaalso, ein Studienkonto ist nichts anderes als eine Liste, auf der deine Freisemester stehen, das wird dir in NRW bei der Einschreibung automatisch eingerichtet.

Wie viele Freisemester du hast, also Semester ohne zusätzliche Gebühren, richtet sich nach deinem Studiengang und der VZ-Regelstudienzeit, die wird dann nochmal x1,5 gerechnet, ggf. noch Semester von früher abgezogen und schon hast du deine Freisemester.

Der Dipl. II in WiWi (übrigens willkommen im Club 😉 ) hat 9 VZ-Semester Regelstudienzeit. Das wären dann 13,5 Guthaben-Semester im Vollzeitstudium.
Als TeilzeitFUzzy hast du den Vorteil, dass die Freisemester verdoppelt werden, damit hast du hast du auf deinem Konto 27 Freisemester stehen.

Vom Konto wird nach jedem Semester eines abgezogen, dir bleiben jetzt nach 6 VZ-Semestern also noch 15 übrig. Und wenn du es geschafft hättest, die zu verpulvern, hättest du Extra-Gebühren für Langzeitstudenten zahlen müssen.

Aber:
das alles kannst du gleich wieder vergessen, weil wahrscheinlich nächstes Jahr (SS'06) das Studienkonto gekippt wird und dafür allgemeine Studiengebühren in NRW eingeführt werden.

Ganz easy, oder?
 
Das ging ja schnell😉
Das mit den allgemeinen Studiengebühren hab ich auch schon gehört. Ich hoffe, das kommt doch noch nicht so schnell auf uns zu...oder am besten gar nicht. werde übrigens kein Teilzeit- sondern VZ-Studi. Deshalb auch die Frage ob mir die 6 Semester schonmal flöten gehen vom Konto. so weit ich dich verstanden hab, ist das wohl so. dürft ich dich nochmal fragen, wieviele semester mir dann als vollzeitstudi bleiben?
 
Oben war in kleiner Fehler drin, sorry....... 😱

Nach dem Kontenmodell hast du noch 7,5 Semester frei.

Du kannst dich auch für Teilzeit einschreiben, wenn du kein BAFÖG nutzen willst. BAFÖG wird nur in Ausnahmefällen TZ-Studenten gewährt.
Als TZ hast du aber den Vorteil, dass du die doppelte Anzahl an Freisemestern zur Verfügung hast bzw. nur die Hälfte der zusätzlichen Gebühren (Zweitstudium, Langszeitstudent) zahlen musst. Das machen sehr viele FUzzies. Du kannst nämlich auch als TZ so viele Kurse belegen, wie du willst, es gibt keinerlei Unter- oder Obergrenze. 😀
Wie die Regelung allerdings bei den allg. Studiengebühren wird, bleibt abzuwarten.
 
Ich könnte mich also als teilzeitstudent einschreiben, aber mein studium trotzdem in 9 semstern für diplomII bzw. 7 semestern für diplomI durchziehen?
das wär ja super! aber wenn das so einfach ginge, wieso machen es dann nicht einfach alle so?
 
Genau, wenn du im Rahmen bleibst, bist du nach 7 bzw. 9 Semestern fertig.

Viele FUzzies studieren in der Tat auf TZ mit VZ-Pensum......😀
Die Nachteile de TZ liegen halt darin, dass man nicht so einfach BAFÖG und andere Leistungen bekommt. :rolleyes
 
Da ich nebenbei arbeiten gehe, bekomm ich eh kein bafög...würde mir auch nicht sonderlich viel nutzen. und fürs studienkonto (solange es noch eins gibt) ist es natürlich eine ideallösung die teilzeitfreisemester zu bekommen.
dachte halt, dass ich als teilzeitstudi nur ne bestimmte anzahl an kursen pro semster belegen darf, und dementsprechend auch nicht so schnell an allen klausuren teilnehmen kann?
aber wenn ich trotzdem das gleiche pensum wie ein vz absolvieren darf...
kann ich auch als tz in 9 semstern mein diplom haben?!ändert sich denn dann sonst irgendwas im lehrplan. z.b. wegen seminar- oder diplomarbeit?
 
alb79 schrieb:
kann ich auch als tz in 9 semstern mein diplom haben?!ändert sich denn dann sonst irgendwas im lehrplan. z.b. wegen seminar- oder diplomarbeit?

Nein, es ändert sich gar nichts. TZ und VZ müssen schließlich dieselben Bedingungen für's Diplom erfüllen.
Wie schnell du dein Diplom hast, liegt einzig und allein an dir. Entsprechend kannst du dir auch deinen "Lehrplan" zusammenstellen. Das was die FU die FU bei der Kurswahl vorschlägt sind eben nur Empfehlungen.
Aber denk dran: vom Lernstoff und v.a. Arbeitsaufwand her sind die Kurse identisch mit denen an den Präsenzhochschulen.
 
Ich werds berücksichtigen😉
du hast mir auf jeden fall sehr geholfen.danke, danke!!! dann werde ich am montag meine bewerbung gleich nochmal ändern und mich als tz einschreiben, und hoffen, dass ich nicht doch noch ärger mit irgendwem deswegen bekomme.
weil ein bisschen geschummelt ist es ja schon😱 ...ich sag nur studiengebühren für langzeitstudis:cool
 
eines fehlt noch bei den ganzen Zeitrechnungen: In dem Moment, in dem Du Dein erstes Studium abschließt, bezahlst Du auf alle Fälle Studiengebühren für Dein Zweitstudium - jedenfalls nach aktuellem Regelwerk 😉 .

Gruß

henning
 
Dr Franke Ghostwriter
henning schrieb:
Hi,

eines fehlt noch bei den ganzen Zeitrechnungen: In dem Moment, in dem Du Dein erstes Studium abschließt, bezahlst Du auf alle Fälle Studiengebühren für Dein Zweitstudium - jedenfalls nach aktuellem Regelwerk 😉 .

Gruß

henning

Das stimmt zwar, aber um bei der Rechnerei zu bleiben: Als TZ-FUzzy zahlt man auch nur die Hälfte der Zweitstudiumsgebühren! Zumindest so lange es noch keine allgemeinen Studiengebühren gibt.
 
Oben