Für Studierende, die mit einem bereits abgeschlossenen Hochschulstudium einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss erworben haben und für Studierende, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, wird kein Studienkonto eingerichtet.
Von Studierenden ohne Studienkonto bzw. ohne Studienguthaben wird bei Vollzeitstudierenden eine Gebühr in Höhe von 650,-- €, bei Teilzeitstudierenden in Höhe von 325,-- € pro Semester erhoben. Genauere Informationen über Erlass-, Ermäßigungs- oder Bonusregelungen erhalten Sie mit den Einschreib- oder Rückmeldeunterlagen.