• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Studiengebühren wenn vor dem BoL bereits Jura studiert

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Studiengebühren, wenn vor dem BoL bereits Jura studiert

Hallo Leute,

ich bin jetzt leicht verwirrt. Ich lese überall, dass bis 2009 keine Studiengebühren anfallen, aber vorhin bin ich über einen Beitrag gestolpert, in dem stand, dass Studiengebühren gezahlt werden müsse, wenn man eine bestimmte Anzahl an Freisemestern aufgebraucht hat.

Ich hab ja nun bereits Jura studiert, aber das Examen nicht bestanden. Damit habe ich kein abgeschlossenes Studium - muss ich dafür jetzt auch Studiengebühren zahlen, weil es kein Erststudium ist?😱

Lg, Arlett
 
Hallo Leute,

ich bin jetzt leicht verwirrt. Ich lese überall, dass bis 2009 keine Studiengebühren anfallen, aber vorhin bin ich über einen Beitrag gestolpert, in dem stand, dass Studiengebühren gezahlt werden müsse, wenn man eine bestimmte Anzahl an Freisemestern aufgebraucht hat.
der Beitrag war vielleicht schon etwas älter, bis zum letzten Semester war es so.[/COLOR]

Ich hab ja nun bereits Jura studiert, aber das Examen nicht bestanden. Damit habe ich kein abgeschlossenes Studium - muss ich dafür jetzt auch Studiengebühren zahlen, weil es kein Erststudium ist?😱

Lg, Arlett
Nein, keine Studiengebühren bis 2009
 
Mir geht es ähnlich wie dir. Hab auch das Examen nicht geschafft und dann mit BOL angefangen, damit ich nicht umsonst studiert habe.
Nun zum Finanziellen. Du hast ein Studienkonto mit einer gewissen Anzahl von Freisemestern. Kann jetzt nur von mir sprechen : Mein Studienkonto war nach meinem Juarstudium aufgebraucht, denn das wird angerechnet und als Langzeitstudent musst du dann Gebühren zahlen : Teilzeit sind das 325,-€ pro Semester, Vollzeit 650,-€ pro Semester. Ist ganz schon happig. Ich wäre also sogar besser dran gewesen, wenn die Studiengebühren eingeführt worden wären 😉. Frag am besten an der Uni nach, ob dein Studienkonto schon aufgebraucht ist. Weiss ja nicht wieviel Semester du an deiner Uni studiert hast, aber mind. 8 werden es gewesen sein.

Gruss Frank
 
Puh, dann bin ich ja beruhigt :freu: ... ich dachte schon, dass ich was übersehen habe - aber du hast recht, der Beitrag war etwas älter. :auweia:

Bin ich jetzt erleichtert 🙂 🙂
 
Hab meinen Leistungsbescheid noch nicht bekommen. Da mein Studienkonto keine Guthabensemester mehr aufweist, hab ich bisher immer gem. § 5 der Gebührensatzung der FernUni als Teilzeitstudent 325,- € pro Semester gezahlt. Denke das bleibt auch so, hat ja nichts mit der Einführung allgemeiner Studiengebühren zu tun. Es kommt bei ihr darauf an, ob sie noch Guthabensemester hat oder nicht.

Gruss Frank
 
Hi!

Da mein Studienkonto keine Guthabensemester mehr aufweist, hab ich bisher immer gem. § 5 der Gebührensatzung der FernUni als Teilzeitstudent 325,- € pro Semester gezahlt. Denke das bleibt auch so, hat ja nichts mit der Einführung allgemeiner Studiengebühren zu tun. Es kommt bei ihr darauf an, ob sie noch Guthabensemester hat oder nicht.

Gruss Frank

Das ist auch immer noch so:

Gebühren im WS 2006/2007:

Daneben müssen Langzeitstudierende, Studierende in einem Zweitstudium und über 60jährige noch pro Semester im Vollzeitstatus 650,00 Euro und im Teilzeitstatus 325,00 Euro bezahlen.
 
Das ist ja cool, wusste ich gar nicht. D.H. ich bezahl nun auch die 325,-€ nicht mehr? Aber warum, hatte doch nix mit den Studiengebühren zu tun, sondern war für sog. "Langzeitstudis".

Freu mich ja auch sehr drüber, is eine enorme Belastung weniger. Bin dann ja mal auf meinen kommenden Bescheid gespannt.

Gruss Frank
 
Frank, also nachdem du mich jetzt versucht hast zu verwirren😱 , müsste ich doch deine Studiengebühren als "Verwirrungsentschädigung" bekommen, oder 😀 ?

Und Eliza - natürlich teile ich mit dir, da du mich wieder auf den richtigen Weg gebracht hast ... und mich aus meiner Verzweiflung geholt hast😱 :lachen:.

Lg, Arlett
 
Noch mal ganz klar: Die Regelung mit den Gebühren für Langzeit-/Zweitstudierende fällt ab kommenden Semester weg, als ab SoSe 2007.

Die Unis in NRW dürften seit dem WS 2006/07 Studiengebühren bis 500 Euro erheben, müssen darüber aber selbst entscheiden. Die FeU will bis 2009 darauf verzichten.

Du kannst als Dein Studium jetzt ohne Gebühren aufnehmen – mal abgesehen von den 20 Euro Beleggebühren pro SWS.

Jetzt klar?
 
Ab SS 2007 bis SS 2009 gibt es für niemanden mehr Studiengebühren Näheres siehe unter Information hier oder hier. - Das ist nämich nicht direkt BoL-spezifische Info mit den Studiengebühren 😉.

Hoffe, die Verwirrung ist damit beendet - und wer will mir alles nun 325, 500 oder 650 Euro spenden 😀?
 
Oh je, oh je, :sry:

jetzt hab ich eine Diskussion ausgelöst, die wieder jeden verwirrt ... sorry, war nicht meine Absicht.
Nur mich hat das ganze hin und her auch verwirrt :runzel: .
So wie ich es jetzt nochmal bei der Fernuni nachgelesen hab, haben kridbonn und eliza recht ... und ich bin damit glücklich. Sonst wäre das Studium wirklich extrem teuer geworden.

Vielen lieben Dank und sorry nochmal, dass ich so viel Verwirrung gestiftet hab. :unschuldi

Lg, Arlett
 
Du hast doch keine Verwirrung gestiftet. Ich ging davon aus, dass ich als TZ weiterhin 325,-€ zahlen muss. Ab dem SS 2007 is das nicht mehr der Fall. Dafür dank ich dir und denen die hier mitgeholfen haben 😉 .
Das Geld wird jetzt anderweitig in den Konsumkreislauf gelangen...

Dir nochmal alles gute bei deinem neuen Studium. Kann dir nur sagen, ich hab es nicht bereut, nach dem Schock, dass ich durchs Examen gerasselt war dieses Studium angefangen zu haben. Denn ich möchte schon später juristisch arbeiten. Und mit der wissenschaftlichen Zusatzausbildung sehe ich auch gewisse Vorteile hinsichtlich dem Staatsexamen. Aber viel Arbeit ist es hier auch 🙂 , macht aber spass...

Gruss Frank
 
Vielen Dank für die aufmunternden Worte 🙂 ... zum Glück hab ich im letzten Monat den Tiefschlag verkraftet und bin jetzt richtig motiviert für den BoL. Mir macht juristisches Arbeiten Spaß und ich wollte nie was anderes machen.
Siehst du denn eine reelle Chance, das in 4 Semestern zu schaffen ... es wird ja zum Glück einiges angerechnet.
Wie lange bist du denn jetzt schon dabei?

Das mit der wirtschaftswissenschaftlichen Zusatzausbildung ist auf alle Fälle richtig. Gut, ich hab an meiner Uni in Bayreuth auch die Zusatzausbildung Wirtschaft erfolgreich abgeschlossen ... leider ohne Examen sinnlos. Aber dafür dürften mir einige Kurse hier leichter fallen.

Lg, Arlett

P.S.: Mir fällt schon viel ein, wofür ich die Studiengebühr verwenden könnte
 
bin jetzt im 4.semster teilzeit. weiss nicht wieviel du anerkannt bekommen hast, bei mir waren es damals 6 module und die klausurzulassung zu bgb III und ar. aber die klausuren musste eh schreiben, also hab ich damals die kurse auch belegt.
sicher ist es möglich, den abschluss in 4 semestern zumachen, bei deinen vorkenntnissen, erfordert aber sehr viel arbeit.

gruss frank
 
Dr Franke Ghostwriter
Na mal schauen ... da hilft also nur ranklotzen. Einen Versuch ist es auf alle Fälle wert. Ich bekomme das gleiche angerechnet wie du, überlege aber, ob ich mir irgendwo die Unterlagen von Arbeitsrecht besorgen kann, um ein bissel Geld zu sparen.

Lg, Arlett
 
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