• Viel Erfolg für die Klausuren im September 2024

Studiengebühr für Zweitstudium

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Guten TAg,

Bin zum Winteremester in den Studiengang Wirtschaftswissenschaften( Teilzeit ) eingeschrieben.
HAbe heute meinen Gebührenbescheid erhalten. Zu meiner Verwunderung musste ich feststellen, dass Zweitstudiengebühren erhoben werden.
Ich habe vorher ein Diplom an einer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung gemacht und war zwei weitere Semester an einer Uni eingeschrieben ( ohne Abschluss ) .

Ist die Erhebung von Zweitstudiengebühren korrekt ?! War der Auffassung, dass ein Diplom einer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung nicht berücksichtig wird als Erststudium.

vielen dank schonmal vorab
 
am Besten telefonierst Du mal. Irgendwo auf dem Gebührenbescheid müsste auch eine Telefonnummer stehen.
Das Studium an einer FH der öffentlichen Verwaltung wird nämlich tatsächlich nicht als Erststudium angerechnet. Aber manchmal passieren eben auch Fehler. Also anrufen und klären. Geht in der Regel recht fix.

Dein anderes angefangenes Studium dürfte eigentlich nicht zu den Gebühren führen, sofern Du nicht mehr eingeschrieben bist. Die Zeiten werden nur auf Dein Studienkonto angerechnet, aber das läuft ja eh zum SS 07 aus.

Viel Glück beim Telefonieren.
 
Was unterscheidet eine FH der oeffentlichen Verwaltung von einer anderen Fachhochschule, dass immer wieder Unterschiede gemacht werden?

Hallo!

Studienkonten werden nach § 2 Abs. 2 StKFG eingerichtet für alle Studierenden, die in einem Studiengang zum Erwerb eines ersten berufsqualifizierenden Abschlusses oder in einem Masterstudiengang im Sinne des § 1 Abs. 2 StKFG eingeschrieben sind.

An Fachhochschulen für öffentliche Verwaltung schreibt man sich nicht für einen Studiengang ein, deshalb greift hier das StKFG nicht.

Viele Grüße, Conny
 
Ich finde diese Unterscheidung eine Schweinerei. Die Sache mit der Einschreibung ist vorgeschoben, offensichtlich handelt es sich um Klientelpolitik.
Entweder es handelt sich um ein Studium oder nicht. Wenn es ein Studium ist, sollen sie auch zahlen. Oder es ist keines, dann gibt es auch keinen akademischen Grad etc.
Ich erinnere mich noch ganz deutlich an eine Diskussion vor einiger Zeit mit einem Finanzinspektor, der natürlich darauf bestand, dass sein Studium ein richtiges Studium ist, wie jedes andere auch. Jetzt, wo es vielleicht mal eine negative Auswirkung hat, jetzt ist es plötzlich kein Studium mehr.
 
Für gewöhnlich bekommst Du an einer FH der öffentlichen Verwaltung auch keinen akademischen Grad. Zumindest keinen, mit dem Du in der freien Wirtschaft was anfangen könntest. Das schimpft sich nämlich dann z.B. Dipl.-Verwaltungswirt.🙄 Es ist schon ein Studium wie jedes andere. Man schreibt Klausuren, Hausarbeiten, Diplomarbeiten usw. Nur mit dem Titel kann man außerhalb des öffentlichen Dienstes in der Regel nicht viel anfangen.

Also bleib mal ganz ruhig, das Studienkontenmodell läuft ja sowieso aus.
 
Dipl.-Verwaltungswirt.🙄

Wow, toller Titel 🙄 .. Da hat man wohl das Beamtentum zur Wissenschaft erhoben 😉 😀 😉

Aber Scherz beiseite.. Was studiert man beispielsweise fuer den Abschluss "Verwaltungswirt", wenn man mit dem Abschluss in der freien Wirtschaft nix anfangen kann? Ist es nicht sinnvoller die Leute kommen von einer anderen Hochschule mit anerkannten Titeln, anstatt sich der oeffentliche Dienst eine eigene Hochschule zu leistet und die Leute Gefahr laufen, nach einem Stellenabbau ihre akademischen Titel im neuen Job nicht anerkannt bekommen?
 
Nun, der Dipl-Verwaltungswirt ist ein akademischer Grad. Du meinst, man kann damit nichts anfangen? Warum wird das ganze denn dann gemacht? Außerdem kann man damit zumindest im gehobenen Dienst arbeiten. Vergleiche das ganze mal mit dem gehobenen technischen Dienst: Da musst Du auf eigenen Kosten ein Ingenieursstudium machen und bist Zweitstudiums-Student, wenn Du noch etwas anderes studierst. im nichttechnischen Dienst bekommst Du das Studium bezahlt, kannst danach kostenlos nochmal studieren, bekommst aber genau die gleiche Bezahlung und einen akademischen Grad noch obendrauf (und der Dipl-Vww ist ein solcher). Findest Du das fair? Oder ist das Studium zum Verwaltungswirt so eine schwierige Sache, dass das gerechtfertigt ist? Dann verstehe ich nicht, warum man damit außerhalb der Behörde nichts anfangen kann. Das müßten doch alles die Genies sein?
 
Wow, toller Titel 🙄 .. Da hat man wohl das Beamtentum zur Wissenschaft erhoben 😉 😀 😉

Aber Scherz beiseite.. Was studiert man beispielsweise fuer den Abschluss "Verwaltungswirt", wenn man mit dem Abschluss in der freien Wirtschaft nix anfangen kann? Ist es nicht sinnvoller die Leute kommen von einer anderen Hochschule mit anerkannten Titeln, anstatt sich der oeffentliche Dienst eine eigene Hochschule zu leistet und die Leute Gefahr laufen, nach einem Stellenabbau ihre akademischen Titel im neuen Job nicht anerkannt bekommen?

Im öffentlichen Dienst ist es eben so. Das ist nicht nur beim Studium so, sondern auch bei Ausbildungsberufen. Verwaltungsangestellte sind eben nur im öffentlichen Dienst zu gebrauchen. Wenn man dann nach der Ausbildung nicht übernommen wird, ist man praktisch reif für eine neue Ausbildung. So richtigt anerkannt wird dieser Beruf ausserhalb des öD eben nicht. Kenne eine, die arbeitet jetzt im Callcenter. Nur dort fand sie Arbeit.

Kann mir vorstellen, dass das beim Verwaltungswirt genauso ist. Außerhalb des öD nicht verwendbar.

Ich komme auch aus dem öffentlichen Dienst. Bin froh, dass bei mir der öD erkannt hat, dass es keinen Sinn macht, Verwaltungsangestellte auszubilden, wenn man sie nicht übernehmen kann, sondern Berufe, die man auch in der Wirtschaft braucht. Bin Kauffrau für Bürokommunikation, damit kann man schon was anfangen. Auch außerhalb. Nicht nur Callcenter...



LG

Amber-Ann
 
erstmal vielen Dank für die Antworten. Die Diskussion hat einen überraschenden Verlauf genommen, wie ich finde...

@shk3
Meines Erachtens stellt ein akademischer Grad auf einen bestimmten Stoffumfang ab den es zu beherrschen gilt. Wenn eine Schule eine bestimmte Menge an Informationen vermittelt , dann darf sie sich u.U. Fachhochschule/Universität nennen. Das führt natürlich dazu, dass ihre Absolventen einen akademischen Grad bekommen.

Ich bin z.B. einer dieser Finanzinspektoren auf die du verwiesen hast. Das Studium vermittelt die Kenntnisse die auch einem Steuerberater in seiner Prüfung abverlangt werden.
Berufsqualifizierend ist es aber trotzdem nicht. Um als Steuerberater tätig zu sein muss man zusätzlich die Steuerberaterprüfung ablegen und das ist nicht so ohne weiteres möglich.
Man könnte sich als Steuerfachangestellter bewerben , allerdings würde man sich dabei stark unter Wert verkaufen da man ja erwiesenermaßen die Kenntnisse des Steuerberaters im Steuerrecht hat.
Insoweit muss man wohl sagen, dass, bezogen auf die Laufbahn des gehobenen Dienstes der Finanzverwaltung, der Studiengang nicht berufsqualifizierend ist und damit die Voraussetzungen für eine Berücksichtigung als Erststudium nicht gegeben sind.

Wie es in anderen Verwaltungen mit der Berufsqualifizierung aussieht kann ich nicht sagen, ich vermute jedoch, dass z.B. ein Dipl. Vww aus dem gehobenen Polizeidienst oder aus dem Komunal - Bereich noch stärkere Probleme bei der Eingliederung auf dem regulären Arbeitsmarkt haben wird.
 
Wie es in anderen Verwaltungen mit der Berufsqualifizierung aussieht kann ich nicht sagen, ich vermute jedoch, dass z.B. ein Dipl. Vww aus dem gehobenen Polizeidienst oder aus dem Komunal - Bereich noch stärkere Probleme bei der Eingliederung auf dem regulären Arbeitsmarkt haben wird.

Ich habe sogar mal gehört, dass es sogar von Bundesland zu Bundesland zu wechseln manchmal schwierig ist. Beispielsweise von Berlin nach Bayern. Man kann sich eigentlich fast nur, sogar in seinem Bundesland aufhalten.
 
Im öffentlichen Dienst ist es eben so. Das ist nicht nur beim Studium so, sondern auch bei Ausbildungsberufen. Verwaltungsangestellte sind eben nur im öffentlichen Dienst zu gebrauchen. Wenn man dann nach der Ausbildung nicht übernommen wird, ist man praktisch reif für eine neue Ausbildung. So richtigt anerkannt wird dieser Beruf ausserhalb des öD eben nicht.

Fuer mich hoert sich das so an, als wenn die Ausbildung beim oeffentlichen Dienst fuer die Tonne ist.. Warum werden keine Finanz- und Buerokaufleute ausgebildet? Waeren die dann ueberqualifiziert?

Bin froh, dass bei mir der öD erkannt hat, dass es keinen Sinn macht, Verwaltungsangestellte auszubilden, wenn man sie nicht übernehmen kann, sondern Berufe, die man auch in der Wirtschaft braucht. Bin Kauffrau für Bürokommunikation, damit kann man schon was anfangen.

War das bei Dir eine Ausnahme oder hat man endlich ein Einsehen und wird die Ausbildung im oeffentlichen Dienst "revolutionieren"?
 
Insoweit muss man wohl sagen, dass, bezogen auf die Laufbahn des gehobenen Dienstes der Finanzverwaltung, der Studiengang nicht berufsqualifizierend ist ...

Wenn der Abschluss an der FH des oeffentlichen Dienst nicht berufsqualifizierend ist, wozu macht man ihn dann? Was macht das Studium dann noch fuer einen Sinn? Ist das Studium kuerzer als an einer regulaeren Hochschule oder vom Studieninhalt nicht so umfangreich?
 
Wenn der Abschluss an der FH des oeffentlichen Dienst nicht berufsqualifizierend ist, wozu macht man ihn dann? Was macht das Studium dann noch fuer einen Sinn? Ist das Studium kuerzer als an einer regulaeren Hochschule oder vom Studieninhalt nicht so umfangreich?
Der Abschluss ist berufsqualifizierend, aber eben nur im gehobenen Dienst des öD. Mit etwas Glück bekommt man je nach FH öV auch in der freien Wirtschaft eine Chance, aber über die Konditionen muss man dann meist nicht wirklich reden. Das Studium an einer FH öV dauert in der Regel drei Jahre - mit Theorie- und Praxisphasen. Sofern diese FHs in der Zeit den gleichen Stoff (auch vom Umfang her) vermitteln wie reguläre FHs, dann kann es je nach Bundesland auch die Möglichkeit eines "normalen" FH-Abschlusses geben. Das passiert aber äußerst selten.
Ansonsten ist das ziemlich einfach: Unter normalen Bedingungen ist kein FH-Absolvent bereit für das Gehalt, dass man im gehobenen Dienst bekommt beim öffentlichen Dienst zu arbeiten. Da der öffentliche Dienst aber auch hier Bedarf nach qualifiziertem Personal sieht, muss er eben selbst ausbilden. Die Zeiten auf dem Arbeitsmarkt waren nicht immer so schlecht wie jetzt. Und selbst jetzt hat meine Behörde Schwierigkeiten all ihre Stellen im gehobenen Dienst zu besetzen.
Das musst Du Dir nämlich auch mal überlegen. Wir sind eine der wenigen Behörden, die derzeit Stellen aufbaut! Ausgeschrieben wurden die inzwischen unzählige Male, aber gerade für den gehobenen Dienst gibt es viel zu wenig Bewerber. Sollen wir ewig auf den leeren Stellen hocken bleiben? Und so sieht das nicht nur hier aus. Weil viele nämlich die Bezahlung nicht als adäquat für ihr tolles FH-Diplom sehen. Also bildet der Bund selbst aus.

Bei uns werden im Übrigen für den mittleren Dienst auch Kaufleute für Bürokommunikation etc. ausgebildet. Das hat der öD schon erkannt. Und ich kenne noch ein paar andere Behörden, in denen das so ist.
 
Jona,

erstmal Danke fuer die ausfuehrliche Antwort 🙂

Ansonsten ist das ziemlich einfach: Unter normalen Bedingungen ist kein FH-Absolvent bereit für das Gehalt, dass man im gehobenen Dienst bekommt beim öffentlichen Dienst zu arbeiten. Da der öffentliche Dienst aber auch hier Bedarf nach qualifiziertem Personal sieht, muss er eben selbst ausbilden.

Jetzt versteh' ich, warum es die FH des oeffentlichen Diensts gibt.. Und ich vermute, damit die Absolventen nach der kostspieligen Ausbildung nicht wieder "das Weite suchen", hat man Abschluesse geschaffen, die nicht ohne weiteres in der freien Wirtschaft anerkannt werden. Oder gibt es irgendwelche anderen Vertragsklauseln, womit der Bund sich absichert, die Ausbildung nicht umsonst bezahlt zu haben?

Das musst Du Dir nämlich auch mal überlegen. Wir sind eine der wenigen Behörden, die derzeit Stellen aufbaut! Ausgeschrieben wurden die inzwischen unzählige Male, aber gerade für den gehobenen Dienst gibt es viel zu wenig Bewerber. Sollen wir ewig auf den leeren Stellen hocken bleiben? Und so sieht das nicht nur hier aus.

Wenn ihr unbesetzte Stellen habt und in anderen Behoerden Stellen wegen Einsparungen abgebaut werden, kann man die Mitarbeiter dann nicht einer anderen Behoerde zuweisen?

Das Problem mit den unbesetzten Stellen kennt meine Firma auch. Wir suchen schon seit Monaten dringend technische Ingenieure. Aber es finden sich keine trotz der besseren Bezahlung. Dafuer gab 's eine Menge Bewerbungen von "reinen" Wirtschaftlern. Nur fehlt ihnen leider ausbildungsbedingt das technische Hintergrundwissen.

Weil viele nämlich die Bezahlung nicht als adäquat für ihr tolles FH-Diplom sehen. Also bildet der Bund selbst aus.

Aber Geld ist ja nicht alles. Es muss doch auch Vorteile geben, denn ich kann mich noch an eine Zeit erinnern, da waren die Stellen im oeffentlichen Dienst heiss begehrt.

Ich kenn' mich mit der Gehaltsstruktur im oeffentlichen Dienst nicht aus. Ist die Hoehe des Gehalts fuer die gleiche Stelle eigentlich von Bundesland zu Bundesland verschieden?
 
Oder gibt es irgendwelche anderen Vertragsklauseln, womit der Bund sich absichert, die Ausbildung nicht umsonst bezahlt zu haben?
Zumindest bei uns ist es so, dass man anschließend fünf Jahre im öD arbeiten muss, sonst zahlt man zurück - alles was während der Ausbildung über den Bafög-Höchstsatz hinausgeht. Das gilt zumindest, wenn einem eine Stelle angeboten wird.


Wenn ihr unbesetzte Stellen habt und in anderen Behoerden Stellen wegen Einsparungen abgebaut werden, kann man die Mitarbeiter dann nicht einer anderen Behoerde zuweisen?
Abordnen von Mitarbeitern geht nur für befristete Zeiträume und ansonsten müssen sich Mitarbeiter anderer Behörden auch regulär bewerben, um eine Stelle hier zu bekommen. Und dann stellt sich eben immer die Frage der Eignung - ein Standesbeamter ist nicht unbedingt für den Einsatz im Sozialamt Neukölln geeignet.😉


Aber Geld ist ja nicht alles. Es muss doch auch Vorteile geben, denn ich kann mich noch an eine Zeit erinnern, da waren die Stellen im oeffentlichen Dienst heiss begehrt.
Na ja, auch der öD hat Ansprüche und nimmt nicht ganz jeden... Hier will man bei den FH-Absolventen auch mindestens ein "gut" sehen...
Für mich ist ein klarer Vorteil der doch recht sichere Arbeitsplatz - zumindest, wenn man einmal verbeamtet ist. Aber das wiegt nicht jede Form von Arbeitsleid auf.🙂

Ich kenn' mich mit der Gehaltsstruktur im oeffentlichen Dienst nicht aus. Ist die Hoehe des Gehalts fuer die gleiche Stelle eigentlich von Bundesland zu Bundesland verschieden?
Nicht, was die festen Einkommensbestandteile betrifft. Aber die Bundesländer dürfen inzwischen selbst entscheiden, ob sie Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld über das Mindestmaß (0 EUR Urlaubsgeld bzw. Weihnachtsgeld: 30% des Jahresbrutto) zahlen oder nicht.
Auch die Arbeitszeiten sind nicht einheitlich geregelt.
 
Ansonsten ist das ziemlich einfach: Unter normalen Bedingungen ist kein FH-Absolvent bereit für das Gehalt, dass man im gehobenen Dienst bekommt beim öffentlichen Dienst zu arbeiten.
Stellt sich nur die Frage, warum man im gehobenen technischen Dienst offenbar genug Leute findet und nicht selbst ausbilden muss? Die Leute müssen sogar ein Ingieursstudium auf eigenen Kosten machen. Außerdem ist es bei der heutigen Arbeitsmarktlage doch lächerlich zu sagen, man findet nicht genügen Leute für den gehobenen Dienst! So arme Schlucker sind die Beamten nicht (auch nicht in A9), auch wenn sie gerne so tun. Ich glaube eher, dass man nicht einstellen will. Nimmt Deine Behörde denn z. B. Dipl-Betriebswirte (FH) für den gehobenen Dienst? Eher nicht, oder? Da wird dann was von fehlender Laufbahnprüfung gesagt und die Sache ist aus. Wenn man sowieso nur Verwaltungswirte nimmt, braucht man sich nicht wundern, wenn die anderen nicht kommen. Bei einer vernünftigen und klar kommunizierten Einstellungspolitik findet man Leute, das Gegenteil kann doch niemand ernsthaft behaupten.
Ansonsten ist es doch ein komisches rumgeeiere mit dem berufqualiifizierend, oder eigentliich doch nicht, aber das Studium ist total schwer ... Entweder es ist ein Studium, dann akademischer Grad, dann Zweitstudiumsgebühren. Oder nicht, dann alles nicht. Wenn das Studium so wenig Qualifikationen vermittelt, dann sollte man es eben nicht machen. Wenn jemand Erststudium Ägyptologie macht, kann er auch nicht kommen und nochmal studieren, weil "in der freien Wirtschaft sind die Aussichten so schlecht".
 
Abordnen von Mitarbeitern geht nur für befristete Zeiträume und ansonsten müssen sich Mitarbeiter anderer Behörden auch regulär bewerben, um eine Stelle hier zu bekommen. Und dann stellt sich eben immer die Frage der Eignung - ein Standesbeamter ist nicht unbedingt für den Einsatz im Sozialamt Neukölln geeignet.😉

Ich mein' nicht jemanden abordnen, um Personalengpaesse zu ueberbruecken oder wenn jemand ein neues Betaetigungsfeld sucht, sondern wenn der eigene Arbeitsplatz Sparmassnahmen zum Opfer faellt.. Wird man dann nicht vor die Wahl gestellt, entweder die freie Stelle zu besetzen oder "stempeln zu gehen"?

Das jemand ein Mitarbeiter vom Standesamt nicht ohne weiteres im Sozialamt eingesetzt werden kann ist mir klar.. Aber wie sieht es mit den Absolventen von der FH des oeffentlichen Dienstes aus? Fuer was ist beispielsweise ein Diplom-Verwaltungswirt geeignet? Oder gibt es bei der Ausbildung auch Vertiefungsrichtung wie beispielsweise "Standesamt" oder Sozialamt"?

Du spielst auf das Sozialamt Neukoelln an.. Lass' mich raten. Du kommst aus Berlin 😉 😀

Na ja, auch der öD hat Ansprüche und nimmt nicht ganz jeden... Hier will man bei den FH-Absolventen auch mindestens ein "gut" sehen...

Da unterscheidet sich der oeffentliche Dienst nicht von der freien Wirtschaft 🙂

Für mich ist ein klarer Vorteil der doch recht sichere Arbeitsplatz - zumindest, wenn man einmal verbeamtet ist. Aber das wiegt nicht jede Form von Arbeitsleid auf.🙂

Naja, die Verbeamterei wollt' ich nicht ansprechen. Damit koennten wir glatt einen neuen Thread eroeffnen 😉

Nicht, was die festen Einkommensbestandteile betrifft. Aber die Bundesländer dürfen inzwischen selbst entscheiden, ob sie Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld über das Mindestmaß (0 EUR Urlaubsgeld bzw. Weihnachtsgeld: 30% des Jahresbrutto) zahlen oder nicht.
Auch die Arbeitszeiten sind nicht einheitlich geregelt.

Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und geregelte Arbeitszeit.. Moment, da muss ich erstmal im Woeterbuch nachschauen 😉

Mindestens 30% Weihnachtsgeld vom Jahresbrutto hoert sich erstmal nicht schlecht an. Gilt das fuer alle Gehaltsklassen oder verringert sich der prozentuale Anteil, je mehr einer verdient?

Stichwort "Urlaubsgeld": Vielleicht kann ja der eine oder andere angehende Wirtschaftler hier im Forum micht aufklaeren 😉 .. Warum man Urlaubsgeld gezahlt hat, hab' ich nie richtig verstanden. Muss dazu sagen, ich bin ein technischer Ingenieur und Wirtschaft ist nicht gerade meine starke Seite 😉 😀 .. Aber waehrend der Mitarbeiter Urlaub hat, muss das Unternehmen das Gehalt ja weiter zahlen. Also entstehen Kosten, wo in der Urlaubszeit keine Arbeitsleistung gegenueber steht. Warum wird das Unternehmen dann mit dem Urlaubsgeld doppelt "belastet"?
 
Dr Franke Ghostwriter
... Ich glaube eher, dass man nicht einstellen will. Nimmt Deine Behörde denn z. B. Dipl-Betriebswirte (FH) für den gehobenen Dienst? Eher nicht, oder? Da wird dann was von fehlender Laufbahnprüfung gesagt und die Sache ist aus.

Was ist eine "fehlende Laufbahnpruefung"?

Ansonsten ist es doch ein komisches rumgeeiere mit dem berufqualiifizierend, oder eigentliich doch nicht, aber das Studium ist total schwer ... Entweder es ist ein Studium, dann akademischer Grad, dann Zweitstudiumsgebühren. Oder nicht, dann alles nicht. Wenn das Studium so wenig Qualifikationen vermittelt, dann sollte man es eben nicht machen. Wenn jemand Erststudium Ägyptologie macht, kann er auch nicht kommen und nochmal studieren, weil "in der freien Wirtschaft sind die Aussichten so schlecht".

Genau das hab' ich dabei auch gedacht
 
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