Schwierig zu beantworten, weil man ja auch nicht deine Lebenssituation kennt.
Ich z.B. bin verheiratet, nicht berufstätig (zumindest nur als geringfügig Beschäftigte) und setzte die Studienkosten als Sonderausgaben für "Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung" im gemeinsamen Steuerjahresausgleich ab.