• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Studentenstatus

keine Probleme...

Hallo Catherine,

das kann ich mir nicht vorstellen - ich hatte damit bis jetzt keine Probleme gehabt. Ich habe bei der Bank meinen Studentenausweis vorgelegt, die haben sich eine Kopie gemacht und die Sache war erledigt.

Als ich einen Handyvertrag abgeschlossen habe, wollten die auch nur den Studentenausweis sehen - mehr nicht.

Also, bis jetzt hat bei mir alles funktioniert - "Studenten-Sozial-Tarif" läuft ohne Probleme... 🙂
 
Ja, bekommst ja einen neuen Bib-Ausweis ausgestellt - die Uni-Bib in Wuppertal interessiert das überhaupt nicht, ich glaube man kann da auch als "Normalo" Bücher ausleihen.
 
Catherine,

ich will dich ja nicht entmutigen, aber sei lieber nicht zu optimistisch, es gibt auch Leute bei Banken etc. die die Fernuni kennen und wissen, dass man als Teilzeitstudi kein Anrecht auf Vergünstigungen hat. Wegen örtlicher Unibibs brauchst du dir aber keine Sorgen zu machen, die darf man auch als Nicht-Studi nutzen.

Daniela
 
Die Sache ist die, dass ich bisher Studiengangszweithörer war, jetzt hab ich ein Angebot bekommen, dass ich ein duales Studium an der IHK mache und ich denke, dass das dann nicht mehr als Studium anerkannt wird, so dass ich bei der FU auch mehr Gebühren zahlen muss, oder?
Die Frage ist die, ob es sich lohnt, als Vollzeitstudent oder als Teilzeitstudent eingeschrieben zu sein und ob ich die Gebühren voll zahlen muss, wenn ich ein duales Studium mache, oder ob es quasi als Erststudium zählt und ich an der FU weiterhin nur Bezugsgebühren etc. zahlen muss.
 
Die IHK hat aber mit der FU nichts zu tun. Oder ist das eine Ausbildung mit Abschluß vor der IHK und z.b. zusätzlich eine BA ausbildung. Ich kenne jemanden, der hat eine Ausbildung zum Industriekaufmann und zusätzlich ein Studium an der BA gemacht - manche Unternehmen bieten sowas ja an. Du zahlst als Vollzeit- bzw. Teilzeitstudent immer eine fest "Grundgebühr" unabhängig ob Du Kurse belegst oder nicht - ich glaube das sind ca. 30 Euro?. Dann entsprechend die einzelen Kurse.

Ich habe zusätzlich den Betriebswirt IHK gemacht - davon wurde mir nichts anerkannt, das zählt an der Uni auch nicht als "Studium" - daher hatte die IHK Ausbildung damit nichts zu tun und das Studium an der FU wird als Erststudium betrachtet.
 
Hm, also, ich hab das wohl etwas kompliziert erklärt. Bis jetzt war es so, dass ich an einer Präsenzuni und an der FU studiert habe. Dadurch, dass ich dann an der FU Studiengangszweithörer war, musste ich nur Bezugsgebühren zahlen, aber nicht die Gebühr von 325€ / 650€.
Jetzt werde ich das duale Studium an der IHK anfangen und möchte mein Studium an der FU aber weiterführen. Das Präsenzstudium fällt weg, womit ich ja auch mein Status als Studiengangszweithörer verliere.
Meine Frage war, ob das Studium an der FU weiterhin nur die Bezugsgebühren kostet, oder ob jetzt die zusätzlichen Gebühren von 325€/650€ dazukommen, weil ich ja eigentlich eine Ausbildung mache. Oder zählt es als Erststudium, weil ich noch kein fertiges Studium habe und es kostet weiter nur die Bezugsgebühren?
 
wenn Du noch kein abgeschlossenes Studium hast, müsste es als Erststudium zählen und gebührenfrei sein (wenn noch genug "Freisemester" vorhanden sind). Um die einzelheiten habe ich mich aber noch nie gekümmert. Ich muss ja sowieso zahlen 😱 .

Ich würde auf jeden Fall nur ein Teilzeitstudium empfehlen, das kostet nut die Hälfte an Grundgebühren und bietet keine wesentlichen Nachteile, zumindest wenn Du sowieseo eine Beschäftigung hast (so habe ich das zumindest verstanden).

Ciao,

Bernd
 
Freisemester sind quasi die, wenn ich vom 1,5 fachen der Regelstudienzeit meine bisherigen Semester, die ich schon studiert habe, abziehe, oder?
Also 14 - 6 = noch 8 Semester frei?
Ist ein Wechsel des Studentenstatuses denn jetzt noch möglich oder geht das erst zum nächsten Semester?
 

Weiter lesen

Oben