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Grundsätzlich eben ein Leben lang... 😉 Nach 15 Jahren hat man die Chance zu beantragen, dass der Strafrest zur Bewährung ausgesetzt wird. Damit ist die lebenslange Freiheitsstrafe dann auch mit den verfassungsrechtlichen Grundsätzen in Einklang zu bringen.
Nicht unbedingt.
Es gibt Verträge, die von einer Seite unkündbar sind (z. B. Arbeitsverträge, wo AN über 25 Jahre im Unternehmen ist). Der AN kann aber sehr wohl kündigen.
Hast Du einen speziellen Fall, oder war es nur eine allgemeine Frage?
Sowohl als auch.
frage ergab sich aus gespräch über eine dienstvertrag, wo mir eben der fall der putzfrau dazu einfiel...
hier geht es um unkündbarkeit des AN im befristeten dienstvertrag.
da es im sv des speziellen fall aber um mich geht, weiß ich nicht, ob man das hier fragen darf/sollte... ?
allg:
welche paragraphen kann ich denn dazu heranziehen?
"Auf der von Studenten organisierten Seite www.studienservice.de lässt es sich wunderbar plaudern, lästern und abschreiben, ganz wie im richtigen Leben auch."