ich komme bei Aufgabe 2 im Kurs 41690 nicht weiter und vermute, dass hier ein (oder zwei) Fehler enthalten sind. Es geht konkret um Teil b der Musterlösung, vielleicht kann jemand etwas dazu sagen.
Erstens betragen die Kosten für freiwillige soziale Leistungen doch 50 - und nicht wie dort steht 70. Oder?
Zweitens: Die direkt zurechenbaren Fremdkapitalkosten werden hier in die Wertuntergrenze gemäß BMF-Schreiben einbezogen. Besteht diesbezüglich nach der Rechtsauffassung des BMF nicht ein Wahlrecht (siehe Abbildung 3 auf Seite 25)?
Entweder bin ich jetz zu müde, oder hier stimmt etwas nicht. Es wäre nett, wenn jemand weiterhelfen könnte. Danke im Voraus und schönen Abend an alle!
Rincewind
Erstens betragen die Kosten für freiwillige soziale Leistungen doch 50 - und nicht wie dort steht 70. Oder?
Zweitens: Die direkt zurechenbaren Fremdkapitalkosten werden hier in die Wertuntergrenze gemäß BMF-Schreiben einbezogen. Besteht diesbezüglich nach der Rechtsauffassung des BMF nicht ein Wahlrecht (siehe Abbildung 3 auf Seite 25)?
Entweder bin ich jetz zu müde, oder hier stimmt etwas nicht. Es wäre nett, wenn jemand weiterhelfen könnte. Danke im Voraus und schönen Abend an alle!
Rincewind