• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

steuerliche Absetzung bei Wechsel des Status

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meine Threatüberschrift ist sicher missverständlich, besser fiel es mir im Moment aber nicht ein.

Folgende Frage, in der Hoffnung, dass jemand sie beantworten kann:

- ich "betreibe" seit dem WS 07/08 "studieren probieren", habe also einen Studiennachweis und Studentenausweis als "Weiterbildungsstudierende"

Frage: kann ich die daraus resultierenden Kosten in der LSt-Erklärung 2007 geltend machen ?

und: werde im April als Akademiestudierende weitermachen.d.h. das modul als wiederholer belegen

Wirkt sich dies, was die steuerliche Absetzbarkeit in Zukunft angeht, aus ?
Wenn ja , wie ?
Meint: was passiert, wenn ich in der aktuellen Erklärung den STudiennachweis einreiche, der mich als "weiterbildungsstudierende" ausweist, und im nächsten jahr dann das akademiestudium `?

da ich bereits jetzt einiges investiert habe in literatur usw brennt mir diese Frage unter den Nägeln, da ich grade an der Lst-Erklärung sitze..

Ich habe noch kein Studium absolviert, verfüge noch nichtmal über ABI, wie kann ich das also in der LSt-Erklärung einbringen ?

Für Eure Meinungen/Tips/Erfahrungen vielen Dank

lg
b.
 
- ich "betreibe" seit dem WS 07/08 "studieren probieren", habe also einen Studiennachweis und Studentenausweis als "Weiterbildungsstudierende"

Frage: kann ich die daraus resultierenden Kosten in der LSt-Erklärung 2007 geltend machen ?

Wenn du Fortbildungskosten in 2007 hattest, kannst du sie auch für 2007 geltend machen. Allerdings auch nur als Fortbildungskosten, da du ja nicht in einem Studiengang eingeschrieben bist. Es ist für dich also kein Erststudium.

und: werde im April als Akademiestudierende weitermachen.d.h. das modul als wiederholer belegen

Wirkt sich dies, was die steuerliche Absetzbarkeit in Zukunft angeht, aus ?
Wenn ja , wie ?
Meint: was passiert, wenn ich in der aktuellen Erklärung den STudiennachweis einreiche, der mich als "weiterbildungsstudierende" ausweist, und im nächsten jahr dann das akademiestudium `?

Das ist doch das Gleiche. "Akademiestudierender" hat den Begriff "Gasthörer" abgelöst. Als Akademiestudierender machst du doch simple Weiterbildung ohne in einen Studiengang direkt eingeschrieben zu sein, d.h. ohne ein Diplom oder Bachelor anzusteuern.

Ich habe noch kein Studium absolviert, verfüge noch nichtmal über ABI, wie kann ich das also in der LSt-Erklärung einbringen ?

Als Kosten für Fortbildung.
 
danke erstmal,

soweit war mein Gedankengang ja auch,

aber: was ist in den Folgejahren ? der "werdegang " sieht folgendermassen aus:
-akademiestudium
-zulassungsprüfung
-ordentlich studierender (tz)
- ziel Ba BiWi

daraus resultiert (für mich) die frage: die geltendmachung für 2007 "unter den tisch fallen zu lassen" und erst für 2008 (akademiestudent) berücksichtigen, oder wirkt sich die jetzige Gasthörerschaft nciht auf die künftige geltendmachung als "normaler" student aus ?

ihr merkt, ich versteh bahnhof :eek
 
aber: was ist in den Folgejahren ?

Das ist völlig wurscht. Du bist nicht Jesus, kannst nicht in die Zukunft kucken und hast vermutlich auch keine Glaskugel.😉

Steuern werden jährlich gezahlt. Belege, die abgesetzt werden, tragen ein Datum und für dieses Jahr sind sie auch geltend zu machen.

der "werdegang " sieht folgendermassen aus:
-akademiestudium
-zulassungsprüfung
-ordentlich studierender (tz)
- ziel Ba BiWi

daraus resultiert (für mich) die frage: die geltendmachung für 2007 "unter den tisch fallen zu lassen" und erst für 2008 (akademiestudent) berücksichtigen, oder wirkt sich die jetzige Gasthörerschaft nciht auf die künftige geltendmachung als "normaler" student aus ?

ihr merkt, ich versteh bahnhof 😱

Sorry, da versteh ich jetzt bloß Bahnhof.
Wieso willst du auf die Absetzung für 2007 verzichten? Du hattest doch Ausgaben? Und die kannst du auch angeben, um deine Steuern zu senken.

Als Gasthörer (= Akademiestudent) setzt du die Kosten unter "Fortbildung" ab.
In einem Studiengang als ordentlicher Student setzt du sie unter "Erststudium" ab.
 
Wie sieht es denn bei Teilzeitstudenten aus? Zählen die Kosten dann als Erststudium oder als Fortbildungskosten? Weiß das jemand?
 
Wie sieht es denn bei Teilzeitstudenten aus? Zählen die Kosten dann als Erststudium oder als Fortbildungskosten? Weiß das jemand?

Der Status spielt hinsichtlich Absetzbarkeit keine Rolle.

Ich habe es so gesagt bekommen, dass wenn man schon z.b. eine kaufmännische Ausbildung gemacht hat und dann WiWi studiert, kannst du alle dir enstehenden Kosten die mit dem Studium zusammenhängen als Werbungskosten absetzen. (Fahrten zum Klausurort, Bezügsgebühren, etc.)

Solltest du ein nicht artverwandtes Fach studieren z.b. BiWi nach Metallerausbildung, dann kann die Gebühren nicht absetzen, evtl. als Sonderausgaben oder Fortbildungskosten, da weiss ich es nicht.
 
Puh, also hier mal den Versuch zu wagen, etwas Klarheit in die Sache zu bringen. Ist aber weder Steuer- oder Rechtsberatung für den Einzelfall noch kann es merkwürdige Entscheidungen einzelner Sachbearbeiter vorbeugen:
- Weiterbildung im ausgeübten Beruf kann als Werbungskosten abgesetzt werden. Egal, wie sich das nennt. Gasthörer, Akademiestudium, "normales" Studium, VHS, Kurs eines kommerziellen Anbieters - alles das gleiche, Werbungskosten, _solange es was mit dem Beruf zu tun hat_.
- Wenn es nicht im ausgeübten Beruf ist, kann man ein Studium, das zu einem Abschluss führt, als Sonderausgaben absetzen. Dinge, die nicht zu einem Abschluss führen, also auch Akademiestudium usw., und nicht im ausgeübten Beruf sind, kann man gar nicht absetzen - das ist letztlich Hobby, so was wie ein Sprachkurs an der VHS.
Wie gesagt, was von den einzelnen Sachbearbeitern als mit dem Beruf verbunden akzeptiert wird, schwankt.
 
Dr Franke Ghostwriter
Vielleicht hätte ich doch Literatur statt Philosophe für das erste Semester nehmen sollen, das würden die bei mir als freier Texterin bestimmt anerkennen... Wenn ich die Prüfung im Mai bestehe, kann ich ja dann im Wintersemester als normaler Student studieren, dann dürfte es mit der Absetzbarkeit ja kein Problem mehr sein. Aber ich kann ja theoretisch einfach mal probieren, das dann als Sonderausgaben anzusetzen und die Belege einzureichen, mehr als streichen können die es ja auch nicht.
 
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