• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Steuerlehre (wie und was)

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da Steuerlehre ja irgendwie 16% der Klausur ausmacht wolte ich mir das auch mal anschauen aber ich weiss absolut nicht was ich dort genau wie lernen soll.

Habt ihr da Tipps wo man den Fokus drauf setzen kann?
 
Vor dieser Frage stehe ich auch.
Vor allem, weil das Thema im Mentoriat so gar nicht dran kam.
Wenn man sich alte Klausuren anschaut ist ja einiges fast schon 'Allgemeinbildung', so dass ich schon fast Mut zur Lücke als Strategie ansetzen will...
Eventuell lese ich die KE aber doch noch mal.
 
Ja die alten Klausuren zeigen das es recht breit gefächert ist das macht es schwer sich auf einige Themen zu begrenzen, denkedie Mischung aus "KE" lesen und "Mut zur Lücke" sollte helfen (hoffentlich)
 
Stehe vor dem gleichen Problem.... wirklich etwas lernen wird hier schwierig glaube ich.
Daher muss man sich vor allem auf das Allgemeinwissen verlassen 😉

Manchmal helfen aber auch schon einmal die jeweiligen Gesetze, die in der Klausur zugelassen sind!
 
Vor dieser Frage stehe ich auch.
Vor allem, weil das Thema im Mentoriat so gar nicht dran kam.
Wenn man sich alte Klausuren anschaut ist ja einiges fast schon 'Allgemeinbildung', so dass ich schon fast Mut zur Lücke als Strategie ansetzen will...
Eventuell lese ich die KE aber doch noch mal.

Mit dem Ansatz "Allgemeinbildung" verschenkt man Punkte. In der Klausur vom September 2011 wurde z.T. der wortwörtliche Inhalt der Gesetzestexte abgefragt. Wenn man den Ansatz zur Lösung hat, also in jedem Fall im Gesetz nachlesen. Von daher der Ratschlag, sich mit den einzelnen Gesetzestexten und deren Struktur/Systematik vertraut zu machen.
 
Sehr genaues Lesen der Aufgabenstellung ist auch gerade bei den MC-Aufgaben im Bereich Steuerlehre hilfreich. In den älteren Klausuren bzw. Übungsaufgaben gibt es jedenfalls immer wieder Fälle, wo eine Aussage (gern aus dem Gesetzestext übernommen) nur deshalb falsch ist, weil an der entscheidenden Stelle ein sich unschuldig gebendes "kein" steht, wo es "ein" heißen müsste oder ähnliches.
 
Nun, da denke ich, dass es wir bei den anderen MC Aufgaben ist. 3 von 5 Richtig = 3 von 5 Teilpunkten. 2 Falsche = -2 Teilpunkte, ergibt 1 von 5 Teilpunkten.
 
Nein, die Wiwis ziehen falsche Lösungen wohl nicht ab (wie es beispielsweise die Rewis tun), sondern werten diese Antwort schlicht nicht (weil eben falsch). 3 von 5 richtigen Entscheidungen führt zu 60 Prozent der Punkte. So hab ich es jedenfalls verstanden.

Zur Steuerlehre: Ich habe auch festgestellt, dass das allermeiste aus den Gesetzestexten rauszuholen ist. Ich habe mir daher noch "Wichtige Wirtschaftsgesetze" und "Wichtige Steuergesetze" geholt, einfach weil es Aufgaben gibt a la: Laut § XXX EStG gilt ABC. Hier hat man dann die Wahl, es gelernt zu haben, oder eben im Gesetz zu gucken.
 
Punktabzug für falsch gesetzte Antworten gibt es zumindest in EWIWI und EWINFO auch bei den 'Wiwis'.
Deswegen meine Annahme.
Bei Dir in der Klausur wurde tatsächlich nichts abgezogen für falsche Antworten? Würde ja dazu führen alles anzukreuzen... Verwunderlich...
 
Ich schreibe die Klausur erst am Montag, die Info hab ich aus dem Moodle-Forum. Ist auch meine erste BWL-Klausur, die Einführung in die Wiwi hatte ich aus dem Erststudium anerkannt bekommen.

Aber manchmal hilft sogar direkt ein Blick in die FAQ ... 😉

Q:
Bei den Beurteilungsaufgaben zu bestimmten Aussagen sind die Ziffern der für richtig gehaltenen Aussagen in aufsteigender Reihenfolge im Lösungsfeld einzutragen. Wenn ich bei fünf Aussagen die Antworten 1,3 und 5 für richtig halte und entsprechend 135 im Lösungsfeld eintrage, es waren jedoch die Aussagen 1,3,4 und 5 richtig, erhalte ich für den "falschen" Eintrag 0 Punkte oder werden Teilpunkte vergeben?

A:
Die Beurteilung der Aussagen wird einzeln geprüft, die Eintragung in Form von "Zahlenkolonnen" dient lediglich der organisatorischen Zusammenfassung von Fragekomplexen sowie der Einsparung der auf dem Belegbogen begrenzten Eintragungsmöglichkeiten. Konkret bedeutet das, wenn nur ein Teil der Aussagen richtig eingeschätzt wurde, gibt es für den richtig eingeschätzten Teil die vorgesehenen Punkte, d. h. es werden Teilpunkte vergeben, für den nicht richtig eingeschätzten Teil nicht.
 
Nein, die Wiwis ziehen falsche Lösungen wohl nicht ab (wie es beispielsweise die Rewis tun), sondern werten diese Antwort schlicht nicht (weil eben falsch). 3 von 5 richtigen Entscheidungen führt zu 60 Prozent der Punkte. So hab ich es jedenfalls bestanden.

Das stimmt definitiv nicht! Zur Bewertung von Multiple-Choice-Aufgaben kann man auch im Lotse nachlesen...
 
Ich kann nur sagen, was in der FAQ steht und vor ein paar Tagen auch nochmals von einer Lehrstuhlmitarbeiterin bei einer entsprechenden Frage zitiert wurde.

Ich habe keine Ahnung, wie es in anderen BWL-Modulen gehandhabt wird, die Aussage für Externes Rechnungswesen finde ich allerdings eindeutig.
 
Na diese Großzügigkeit fördert noch mehr meinen Mut zur Lücke...

Um zum eigentlichen Thema zurück zu kommen:
Ich habe die KE heute mal quergelesen.
Ich denke mit gesundem Menschenverstand und den Gesetzestexten kommt man gut durch.
Maximal die Zeit kann da noch ein strich durch die Rechnung ziehen. In der knapp bemessenen Zeit kann man bestimmt nicht alles nachlesen. Also in der Klausur erst mal die beiden anderen Themen und dann 'Steuerlehre'
 
Hmmm ... also beim Rechnen der alten Klausuren war ich eigentlich immer nach spätestens 90 Minuten fertig ... inkl. mal zwischenrein zur Wäsche gehen oder kurz rumsurfen. Da bleibt genug Zeit, noch etwas intensiver in den Texten zu schauen.
 
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