• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Stellenwert der Bachelor/Master Ausbildung ?

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JürgenF

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aus der Lüneburger Heide,

ich habe vor, mich für das SS 06 für den Berich BoL mit dem späteren Ziel MoL (wird ja wahrscheinlich demnächst an der FU angeboten) zu bewerben.

Die Diskussion über den Stellenwert der Ausbildung ist hier sicherlich schon geführt worden, grundsätzliche Aussagen sind getroffen worde, wie z.B. dass die Bachelor dem gehobenen, der Master dem höheren Dienst der öffentlichen Verwaltung zuzuordnen ist.

Interessant waren für mich die Inhalte der auf der Justizministerkonferenz dargestellten Positionen einzelner Vertreter verschiedener Verbände zu dem Thema

Der Bologna-Prozess und seine möglichen Auswirkungen auf die Juristenausbildung (siehe Link unten)

Das Ergebnis in Kurzform (so habe ich die knappen 300 Seiten, die ich nur "quergelesen" habe zumindest verstanden):

Die öffentliche Verwaltung sowie etablierte Juristen halten an der alten Ausbildung fest, die Wirtschaft begrüßt die Umstrukturierung.

Für mich stellt sich die Frage nach den jeweiligen Beweggründen. Sind die dort aufgeführten Argumente ehrlich und nachvollziehbar.

Böse Zungen könnten dort auch hineininterpretieren, dass die etablierten Juristen sich ihre "Stellung" sichern möchten und die Wirtschaft sich "billigere" Juristen wünscht.

Für mich ist es in einem gewissen Maße unverständlich, dass man den zweiten Schritt vor dem ersten macht, erst die Umstrukturierung der Inhalte und dann die Diskussion darüber führt.

Zumindest für die Personen, die sich mit der jetzigen Ausbildung ein erstes Standbein schaffen wollen, sind diese Entscheidungen doch von erheblicher Tragweite.

https://www.justiz.nrw.de/JM/justizpolitik/schwerpunkte/bologna_prozess/index.html

Schöne Grüße und ich hoffe, dass das Lesen der o.a Texte nicht zu sehr die Motivation nimmt (hoffentlich auch nicht bei mir 🙂 )

Jürgen
 
Bin im ersten Semester BoL.

Ich glaube nicht, dass es jetzt viel Sinn macht, darüber zu spekulieren wie es mittelfristig mit dem BoL Abschluss aussieht, da alle Aussagen heute zu vage sein dürften. Für mich ist erscheint das Studium allerdings sinnvoll, da ich, wenn ich den BoL habe, die Wahl habe, entweder Arbeiten (in die Wirtschaft, mal schauen wie es aussieht) oder Master oder Wechsel zum Staatsexamen (zumindest habe ich kürzlich gehört, dass wäre auch möglich. ein paar Kurse nachholen, 1-2 Semester, und man kann das 1. Staatsexamen machen).

Muss aber wohl jeder für sich entscheiden.
 
Artikel in der Karriere

In der aktuellen Karriere ist auch ein Artikel zum Aus für den Bachelor of Law in Deutschland.
Näheres habe ich hier reinkopiert:


Aus für Bachelor und Master



Für Juristen soll es künftig keine Bachelor- und Masterabschlüsse geben. Darauf haben sich die Koalitionspartner Union und SPD in ihren Verhandlungen geeinigt. Im Entwurf des Koalitionsvertrages heißt es, das Jurastudium müsse zwar „den sich ändernden Anforderungen an die juristischen Berufe gerecht werden“. Einen „Bedarf für neue Abschlüsse“ sehen die Koalitionspartner laut diesem Papier jedoch nicht.
Schwarz-Rot lehne „deshalb die Übertragung des Bologna-Prozesses auf die Juristenausbildung ab“. 1999 hatten die EU-Bildungsminister in Bologna verabredet, die traditionellen Abschlüsse Staatsexamen, Magister oder Diplom durch die internationalen Abschlüsse Bachelor und Master zu ersetzen. Das Jurastudium schert jetzt als erstes Fach aus dieser Vereinbarung aus. Angehende Juristen werden auch künftig das erste und zweite Staatsexamen ablegen müssen, um einen vollwertigen Abschluss in der Tasche zu haben.
Das Votum aus Berlin ist Wasser auf die Mühlen der juristischen Berufsverbände. Bislang hat sich die Zunft heftig gegen den Bachelor als „Schmalspur-Ausbildung“ gewehrt: Drei Semester Studium qualifizierten nicht zum Beruf des Anwalts oder Richters. Zum gleichen Ergebnis kommt ein Urteil des Hamburger Verwaltungsgerichtes: Ein Absolvent mit Jura-Bachelor hat bis zum Staatsexamen weiter Anspruch auf Bafög, denn der Titel sei nicht berufsbefähigend. Claus Dieter Classen, Jura-Professor der Uni Greifswald, findet die Entscheidungen „bedauerlich“. Die Unis Greifswald und Osnabrück sowie die Hamburger Bucerius Law School zählen zu den Pionieren, die parallel zum juristischen Staatsexamen den Bachelor vergeben. „Politik wie Justiz tun sich schwer mit der Vorstellung, dass es für Juristen Tätigkeiten außerhalb der klassischen juristischen Berufe gibt“, kritisiert Classen. Dass der Jura-Bachelor kein berufsqualifizierender Abschluss sei, sei vor diesem Hintergrund schlicht „falsch“: „Warum sollte etwa ein Bachelor in Philosophie besser auf einen Einstieg in die Wirtschaft vorbereiten als einer in Jura?“
 
Ich glaube, dass da das letze Wort trotz Koalitionsvertrag noch nicht gesprochen ist.

Letztlich gibt es, wie ersichtlich ist, viele widerstreitende Interessengruppen. Welche sich am Ende durchsetzt wird man sehen.

Aber wer jetzt den BoL/Mol studiert, geht ein Risiko ein. Dem sollte sich jeder bewußt sein.
 
Evolution

Guten Morgen 🙂

Zum Artikel "Aus für Bachelor und Master":

Gleich der erste Satz "Für Juristen soll es künftig keine Bachelor- und Masterabschlüsse geben" ist doch schlicht falsch. Es gibt diese Abschlüsse bereits (vereinzelt) - und sie werden nicht abgeschafft werden, es wird sie weiter geben, und das wohl in zunehmender Zahl. Der Bedarf der Praxis nach einer praxisorientierteren, dafür weniger universellen Ausbildung hat doch gerade dazu geführt, daß die ersten Pionierunis diese Studiengänge eingeführt haben. Die vorhandene Nachfrage wird ein entsprechendes Angebot bewirken.

Davon unterscheiden muß man die Entscheidung der neuen Regierungskoalition, die Ausbildung für die Richter- und Anwaltsberufe nicht gem. Bologna-Beschluß zu europäisieren.

Eine gewisse Voreingenommenheit verbunden mit Unwissen scheint in der politischen Diskussion jedoch vorhanden zu sein, denn wer möchte schon - wie der Vorwurf zu hören ist - ernsthaft behaupten, daß ein Bachelor bereits zum Anwalt oder Richter qualifiziert (mal abgesehen vom Autor des "Karriere"-Artikels, der davon ausgeht, daß man den Jura-Bachelor in drei Semestern erwerben kann ...). Das soll und kann der Bachelor natürlich nicht, aber er kann ein erster berufsqualifizierender Abschluß sein. Die Nachfrage hierfür exisitiert.

Der Master könnte auch dem zunehmenden Bedarf an Spezialisten Rechnung tragen. Fachjurist für x, y und z - nach 5 Jahren Studium. Die Nachfrage auch hierfür existiert. Es kann doch nur positiv sein, wenn durch eine Vielzahl an Masterstudiengängen unterschiedlichster Ausprägung das Jurastudium ersetzt wird durch ein flexibles, auf individuelle Bedürfnisse und Fähigkeiten abstimmbares Studium. Gleichzeitig ensteht ein Wettbewerb der Universitäten, der die Qualität der Ausbildung erhöhen wird.

Nun müssen die etablierten juristischen Fakultäten an den Unis ihr Qualitätsproblem selbst lösen. Mir fällt jedoch kein guter Grund ein, weshalb ein guter Bachelor+Masterstudiengang in fünf Studienjahren nicht gleichwertig qualifizierte Juristen hervorbringen können sollte, vielleicht sogar ohne zusätzliche Repetitorien ... (die manchmal als der Offenbarungseid der pädagogischen Qualität der Juraausbildung bezeichnet werden ...).

Offensichtlich sieht die Politik im Augenblick keinen Handlungsbedarf. Das kann für die Bachelor-Masterstudiengänge jedoch nur Chance sein. Die Chance, sich zu bewähren, das neue Konzept durch gute Ergebnisse zu rechtfertigen.

Für uns Studenten heißt das: Lernt was das Zeug hält, schreibt hervorragende Klausuren und zeigt allen Zweiflern, welches Potiential im BoL-Studiengang der Fernuni steckt. Je besser der Ruf der Fernuni, desto kleiner werden die Argumente der Gegner.

Und wenn man einmal Charles Darwin zu Rate zieht: Am Ende setzt sich sowieso das Konzept durch, das besser ist. Ich bin guten Mutes, daß das neue Konzept, wie es die Fernuni für das Fernstudium und andere Unis bereits ebenfalls für das Präsenzstudium umsetzen - im Gegensatz zu den Dinosaurierunis - der homo sapiens der juristischen Ausbildung sein wird 🙂 .
 
Bravo :applaus:, welch flammende Rede! Stimme dir voll zu. Warum sollte so eine Reform nicht möglich sein? Ich bin der festen Meinung, dass wir zkunftsorientiert studieren 🙂.

Nehme mir jetzt aber deine Aufforderung zu Herzen und mache mich an Unternehmensrecht 😉.

Liebe Grüße
Cassandra
 
Stellenwert BoL in der öffentlichen Verwaltung

Ich sage zwar nicht, dass ein BoL die Chance hat, gegen einen Diplom-Finanzwirt (FH) auch nur ansatzweise im Steuerrecht zu bestehen... oder gegen einen Diplom-Verwaltungswirt (FH) im z.B. speziellen Sozialrecht, jedoch könnte man damit doch schon evtl. gut in einer Stadtverwaltung arbeiten, je nachdem, in welchem Bereich man dort arbeitet.

Ich habe jedoch noch nicht gehört, dass irgendwer in der öffentlichen Verwaltung einen BoL eingestellt hat, von Bayern rede ich hier ja schon garnicht...
 
Ich habe jedoch noch nicht gehört, dass irgendwer in der öffentlichen Verwaltung einen BoL eingestellt hat, von Bayern rede ich hier ja schon garnicht...

Und ich habe noch nicht gehört, dass sich irgendein BoL bei der öffentlichen Verwaltung beworben hat, von Bayern rede ich hier ja schon garnicht...

Ich glaube allerdings daran, dass es auch Dinge gibt, von denen ich noch nie was gehört habe 😛

Gruß,
Karanda
 
Folgender Artikel war in der Westdeutschen Allgemeine vom 16.09.2006 zu lesen:

"Ministerin will Bachelor auch für Juristen

Münster. NRW-Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) hat sich für die Einführung der international anerkannten Abschlüsse Bachelor und Master in der Juristenausbildung ausgesprochen. "Mir behagt es nicht, dass am Wissensstandort Deutschland eines der wichtigsten Studienfächer bisher lediglich am Rande steht und bei einem fortschreitenden europäischen Prozess zuschaut." Dies sagte Müller-Piepenkötter auf der Hauptversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer. Vertreter der Kammer bezeichneten den von der Ministerin vorgestellten Entwurf als "richtigen Weg". dpa"

Ähnliche Artikel gab es auch in der Frankfurter Allgemeinen und im Kölner Stadtanzeiger vom 16.09.2006.

Vielleicht bewegt sich ja etwas...

Viele Grüße,

Conny
 
Das einzige "Risiko" des BoL/MoL sehe ich aktuell in einem Zeitverlust von 2 bis 4 Semestern, die man noch vor ein eventuelles 1. Staatsexamen belegen müsste nach alter Ordnung (reine JPA-Prüfung). Durch die Änderung der Studienordnung und der universitären Schwerpunktbereichprüfung und Abwertung der staatlichen Pflichtfachprüfung würde ich den Zeitverlust auf 3-4 Semester kalkulieren, voraussgesetzt und ich denke es wird so kommen, daß der BoL als Zwischenprüfung + gr. Klausurscheine (ohne Hausarbeiten große Scheine) in ZivilR und ÖffR, nicht jedoch in StrafR + Schlüsselqualifikationen anerkannt wird und der MoL als Examenszulassung hinsichtlich der staatlichen Pflichtfachprüfung, wenn inhaltlich ZR, ÖR und SR gedeckt sind/wären.
Demnach fehlt auch beim MoL noch die Schwerpunktbereichsprüfung, ggf. Grundlagenschein und drei mal 4 Wochen praktische Studienzeit (= mind. 3 Semester).

Wenn ich jetzt aber meinen Taschenrechner zücke sieht das ganze viel schöner aus:

Regelstudienzeit BoL: 6 Semester (zukünftig 7?)
Durchschn. Studienzeit BoL: 6,5 Semester ?
Regelstudienzeit MoL: 3 Semester
Durchschn. Studienzeit: 3 Semester (Annahme)

Regelstudienzeit Rechtswiss./Staatsex.: 8-10 Semester
Durchschn. Studienzeit: min. 9 max. 13, gesamtdurchschnitt ca. 11-12 Semester

Rechne ich zu den 10 Semestern BoL+MoL noch den nötigen Zeitvertreib bis zu einem eventuell nötigem 1. Staatsexamen drauf, komme ich auf 13 bzw. 14 Semester und damit auf 0,5 bis 1 Jahr...

Voraussgesetzt, die Präsenzuniversitäten erkennen den Studieninhalt inhaltlich als qualifiziert an. Davon bzw. von einer Anerkennung ist mittelfristig auszugehen, sonst dürfte keine Akkreditierung erfolgen... das Problem stellt sich allerdings erst dann, wenn ein BoL/MoL wirklich das 1. StEx will. Problematisch stelle ich mir einen Wechsel von BoL zu StEx vor. Wahrscheinlich wird nichts anerkannt. So wie ja auch ungedreht. Das kleine Scheine, Grundlagenschein (immerhin 4 jeweils 3-stündige Klausuren und 4 Hausarbeiten mit jeweils etwa 100 Stunden harter Arbeit) der Präsenzunis etwa bei der FeU Hagen für den LL.B. nicht anerkannt werden, ist schon extrem seltsam...
 
Ich sehe den Hauptvorteil im BoL (und auch MoL) an der FUHagen darin, dass er eine relativ einfach und schnell zu erwerbene Zusatzqualifikation ist.

Wer mit 19 ganz neu mit dem Studium anfängt und Anwalt werden will, dem würde ich allein schon aus Gründen der sozialen Kontakte den Gang zur Präsenzuni empfehlen, also Jura Normal, StEx, Anwaltsprüfung etc.

Wer allerdings schon eine andere Ausbildung hat und arbeitet, der kann doch gar nicht mehr vernünftig an eine Präsenzuni gehen, das würde ja 15 Jahre dauern. Aber für viele Berufsbilder ist es doch auch gar nicht nötig, ein StEx zu haben, sondern es reichen fundierte Kenntnisse aus. Genau diese bietet BoL und MoL vertieft das ganze. Dazu noch praxisnah und als Fernstudium, ist doch unschlagbar.

Wie komme ich dazu, das so überzeugt zu sagen? Weil ich es an mir selbst sehe: ich bin Unternehmer, arbeite noch dazu in Mexico, u. a. im internationalen Handel. Was soll ich da mit dem StEx?
Praxisbezogenes Wissen und sogar noch ein Titel, das ist es was ich brauchte und an der FU gefunden habe. Allein damit ist der BoL für viele gerechtfertigt. Die typischen Berufsbilder von Anwalt, Steuerberater, Kaufmann & Co lösen sich doch sowieso auf, werden nur noch von den Besitzstandswahrern verteidigt. Die Wirtschaft ist da schon weiter, in der Welt sowieso. Bitte Einsteigen und die Zeichen der Zeit erkennen!
 
Im großen und ganzen liegst du da m.M.n. richtig. Es ist auch bestimmt so, das der LL.B. und LL.M. vor allem Leute anspricht, die ein Jura-Studium auf StEx nicht mal in Erwägung gezogen haben, insoweit also Personen im Beruf, mit fertiger Ausbildung oder im Zweitstudium. Vor allem die Zulassung durch Akademiestudium macht dann Sinn für Leute ohne allg. Hochschulzulassung.

Du sprichst aber davon, das der LL.B. eine einfache und schnell zu erwerbende Zusatzqualifikation sei. Ganz so weit möchte ich dann doch nicht gehen 😉
Ich würde zwar niemanden empfehlen den LL.B. als Ende der akademischen Ausbildung zu sehen, der LL.B. ist trotz allen rein vom Abschluss her eine akademische ("Voll-")Qualifikation... gr. tast
 
Dr Franke Ghostwriter
Bachelor und Master sind international verwertbar. Ich habe solide Berufserfahrung und sehe für mich dort die richtigen Bildungsgänge (Bildungswissenschaft). Außerdem können ja dann weitere Wege beschritten werden sofern mein Kopp das fasst. Es muss nicht alles aber es kann. Und der Wert liegt in der Möglichkeit. (Ich habe kein Abi oder FHR) In sofern bin ich begeistert.
 
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