• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Staatsexamen nach BoL?

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ich würde gerne nach dem BoL das 1. Staatsexamen schreiben. Hat sich einer von Euch auch schon mal mit dem Thema beschäftigt? Gibt es irgendwo Informationen zu diesem Thema?
Über Antworten würde ich mich sehr freuen
Viele Grüße
 
Das geht so einfach nicht! Der einzige Weg wäre sich an einer Präsenzuni einzuschreiben und auf Anrechnung einzelner Leistungsnachweise aus dem LL.B-Studium zu hoffen.

Problematisch ist insbesondere die "Inkompatibilität" von LL.B und Staatsexamen, was ich persönlich auch ziemlich beklage. Trotz Bologna-Prozess wird am "angestaubten" Staatsexamen festgehalten, woran sich leider sobald auch nichts ändern wird!

Ok, zurück zum Thema: Jedenfalls müsstest du selbst bei Anrechnung noch mindestens 2 Jahre an der Präsenzuni einplanen. Ich kenne insoweit nur die Uni Münster, die ihren Bachelor-Studenten die Zwischenprüfung anerkennt. Von da an sind es in Münster - sofern ich mich richtig erinnere - noch circa 2 Jahre bis zum Examen.

Pauschal kann man daher das Examen mit einem LL.B mehr oder weniger vergessen, sofern man nicht noch Jahre Präsenzuni machen möchte.

Warum denn nicht anstelle den LL.M an der FernUni?!

Greetz
 
Vielen Dank für Deine Antwort. Die Uni Münster muss ich mir jetzt mal genauer ansehen. Vielleicht klappt´s ja 🙂
Wenn man nur wüsste, wie sich das mit dem LL.M. langfristig entwickelt ... dann ist das schon ne super Alternative ...
Viele Grüße
 
Oder du versuchst bspw. den Master in Holland zu machen. Mein Bruder studiert an der Hanse-Law-School in Bremen, wo man auch in Groningen ein Jahr studiert. Mit einem LL.M kann man dann evtl. in die holländische Anwaltsausbildung gehen. Als holländischer Advocaat kann man sich dann auch in Deutschland als Anwalt niederlassen. Im Detail weiß ich es nicht besser, aber jedenfalls wäre evtl. noch der Weg übers Ausland eine Alternative. Natürlich alles sehr theoretisch!
 
Auf www.neue-juristenausbildung.de gibt es einen 40 Seitigen Reformvorschlag den ich mir mal durchgelesen habe.
Kurzzusammenfassung: Der erste Reformvorschlag, in Deutschland Bachelor Master einzufuehren wurde von der Mehrheit der Juristenlobby mit folgendem Argument abgelehnt:
- 3 Jahre sind nicht ausreichen fuer einen juristischen Beruf
- Das Staatsexamen muss beibehalten werden um die Einheitlichkeit aller reglementieren Juristischen Berufe / "Volljuristen" (Richter,Rechtsanwaelte, Notare, hoeherer Dienst) zu gewaehrleisten

Deutschland steht aber vor einem anderen Problem. Die EU fordert das Rechtsstudenten anderer Laender anerkannt werden. Deren Abschluesse sind qualitativ auch stark unterschiedlich.

Das Reformkonzept hat viele Anhaenger, sowohl unter Reformern als auch unter Traditionellen.
Und so sieht es aus:
- Der LL.B soll in Deutschland grundsaetzlich 4 Jahre dauern.
- Jeder, egal ob mit dt. LL.B oder einen auslaendischen LL.B. (auch wenn er nur 3 Jahre dauert), wird zum 1. Staatsexamen zugelassen. Allein das bestehen des 1. Staatsexamens soll die Qualitaet des Absolventen nachweisen (Dauer mit Vorbereitung insgesamt 6 Monate).
- Das Referendariat soll nur noch ein Jahr dauern.
- Das zweite Staatsexamen entfallen.
Nach insgesamt 5,5 Jahren koennte man also "Volljurist" sein.
Der Vorteil:
1. Mit Wegfall des 2. Staatsexamens konzentrieren sich die Studenten dann wirklich auf das Referendariat und nutzen es nicht um moeglichst viel Zeit fuer die Examensvorbereitung zu finden.
2. Gleiches gilt fuer den Master. Er soll ein Zusatz sein um wissenschaftliches Arbeiten nachzuweisen, sich zu spezialisieren und fuer die Visitenkarte. Wenn die Spezialisierung nach dem einzigen Staatsexamen erfolgt, dann waehlen die Studenten das was sie interessiert und konzentrieren ich darauf, anstatt die Kombination zu waehlen die fuers Examen am besten ist.
Diese beiden, an der heutigen Juristenausbildung kritisierten Schwachpunkte, wuerden gleichzeitig mit der Reform abgeschafft.
Wer in die Wirtschaft und erst recht ins Ausland will, fuer den ist ein Staatsexamen Zeitverschwendung. Fuer die Wirtschaft sei es (laut Reformvorschlag) nicht gut zu reglementieren. Hier sollen sich diejenigen BA und MA von alleine durchsetzen, die fuer diese Zwecke am geeignetsten sind.

Wenn es also stimmt, dass die Fernuni Hagen einen sechsmonatigen Aufbaukurs anbieten wird, der den Zugang zum 1. Staatsexamen ermoeglichen soll, passt das zu dem Konzept. Es waeren dann genau die geforderten 4 Jahre. Wahrscheinlich wird Hagen das als Uebergang machen, bis sie den LL.B regulaer auf 4 Jahre verlaengern. Ich gehe fest davon aus, dass dies so kommen wird.

Jetzt zu meinem Problem:
Ich will nicht in die Privatwirtschaft (bin Polizeibeamter und habe fuer die UNO gearbeitet). Besitze aber "nur" das Fachabitur. Ich will mir also durch die FernUni Hagen den Einstieg ins Studium ermoeglichen, die wirtschaftswissensch. Pflichtmodule ganz nach hinten schieben und dann VOR Abschluss des LL.B an eine Praesensuni wechseln um dort das Staatsexamen zu machen ohne Zeit fuer BWL-Module aufwenden zu muessen.
Kann mir jemand sagen ob das moeglich ist? Und wenn ja, in welcher Reihenfolge sollte ich die Rechtsmodule waehlen?
 
hmm, sehr interessant, aber wenn ich mich nicht verlesen habe ist der Artikel über 2 Jahre alt.

Ansonsten verstehe ich die Frage nicht richtig.
Geht es darum, dass du dir über die FernUni die Zulassung für die Präsenzuni ermöglichen möchtest?

Halte doch einfach mal Rücksprache mit der gewünschten PräsenzUni, wie kulant sie mit Anrechnungen erbrachter Leistungen von der FernUni sind. Ich vermute das Problem wird grundsätzlich in dem N.C. für die Zulassung liegen.
Es wäre ja auch kein "Uni-wechsel" während des Studiums, da der Studiengang LLB für gewöhnlich ein anderer Studiengang ist als mit Abschlussziel 1. Staatsprüfung. Funktioniert eigentlich nur im gleichen Studiengang.
Da halte ich es eher für wahrscheinlich, sich mit einem LLB oder sogar LLM Abschluss dort zu bewerben und sich die Module anrechnen zu lassen. Insbesondere weil der LLM noch die Module Rechtsgeschichte und Rechtsphil. hat, welche beim Studiengang 1.Staatsprüfung bereits im 1. und 2. Semester Inhalt sind.
 
Naja, auch wenn der zwei Jahre alt ist, halte ich die Diskussion um das 4-Stufen-Model immer noch fuer aktuell. Es dauert halt etwas eine grosse Reform umzusetzten. Klar, es koennte passieren, dass es im Sande verlaeuft oder sich doch ein anderes Model durchsetzt. Aber wie soll dieses aussehen? Das vier Stufen-Modell ist das Einzige (mir bekannte) das die Probleme des alten Systems loest und gleichzeitig ein Kompromiss ist der beide Seiten zusammenbringt. Der "Einheitsvolljurist" bleibt erhalten und gleichzeitig wuerde der LL.B ein berufsbefaehigender Abschluss bzw. Zwischenabschluss. Das "im Sande verlaufen" halte ich auch fuer unwahrscheinlich, da ein enormer Druck von der EU besteht, zudem immer mehr UNIs mit dem LL.B Fakten schaffen und deren Absolventen, notfalls im Ausland, mit dem Master juristisch reglementierte Berufe ergreifen duerfen. Daher glaube ich dass sich das Modell durchsetzt.
Aber ich habe mir meine Meinung nur aus einer kurzen Internetrecherche gebildet die ich zwecks Entscheidung fuer /gegen LL.B gemacht habe. Ich bin also weder Experte noch auf dem aktuellsten Stand was diese Diskussion betrifft.

Die UNI Saarland biete uebrigens schon einen 4 jaehrigen LL.B an. Einige UNIs bieten den LL.B auf dem Weg zum 1. Staatsexamen an. Das laeuft doch alles in Richtung 4-Stufen-Modell.

Nein, NC ist bei mir nicht das Problem, mein Schnitt ist ganz ok. Das Problem ist, dass ich zum einen kein allgemeines sondern nur Fachabitur habe und zum anderen aus beruflichen und privaten Gruenden die ersten zwei Jahre in Teilzeit fernstudieren moechte bevor ich an die Praesensuni wechsel. Da ich nicht mehr der aller Juengste bin und das Staatsexamen nur anstrebe wenn mir ein guter LL.B gelingt, will ich keine Zeit beim Wechsel verlieren. Gibt es da keine Erfahrungswerte welche Module ueberall behandelt und in der Regel anerkannt werden. Wen koennte man in der Fernuni Hagen darauf ansprechen?
 
Ok, bisher habe ich nur eine UNI in Hamburg gefunden, die auf dem Weg zum Staatsexamen den LL.B anbietet. Die nimmt fast 4000 EUR Studienbeitrag und forder allgemeines Abi.

Zur Not wuerde ich auch direkt Vollzeit und "Praesens" studieren.
Wenn ich mir im Laufe des Studiums zutraue ein Staatsexamen zu belegen das gut genug ist um damit in den hoeheren Dienst zu kommen, wuerde das mein Ziel. Wenn ich diese Chance nicht sehe, dann werde ich nur bis zum LL.B. studieren, dieser wird mir in meinem jetzigen Beruf langfristig auch weiterhelfen. In dem Fall ist die Abschlussnote aber voellig egal. Somit brauche ich einen Studiengang, der optimal aufs Staatsexamen vorbereitet aber die Moeglichkeit gibt nach moeglichst nur drei Jahren mit dem LL.B. "auszusteigen". Wenn der Studiengang ueber den optimalen Zuschnitt aufs Staatsexamen hinaus spezialisiert ist, dann bitte in Richtung oeffentlichem Dienst und nicht Privatwirtschaft. Zudem muss ich irgendwie mit meinem Fachabitur reinkommen.
Falls jemand so einen Studiengang kennt, bitte ins Forum stellen.
 
Informativ zum Thema sind die Ausführungen auf vom LS Wackerbarth unter dem Punkt "Juristische Ausbildung".

In Deiner Situation würde ich wohl einfach den LL.B. in Hagen anfangen und abwarten, was in den nächsten Jahren passiert. Wahrscheinlich ist die Diskussion über die Reform dann schon wieder weiter.
Im Augenblick bekommst Du bestenfalls mit dem fertigen LL.B. in Hagen die Bachelorarbeit als Seminararbeit und die Zwischenprüfung angerechnet, sprich´ca. die Hälfte des Staatsexamen-Studiums.
Mit fertigem LL.M. aus Hagen wird Dir die Masterarbeit im Schwerpunktbereich als Examensarbeit angerechnet und Du wirst kurz vor dem I.Staatsexamen eingestuft, wobei Dir durch die Wahl der Masterfächer unter Umständen noch mehr angerechnet werden kann, so dass Du bestenfalls "nur" noch die restlichen Examensklausuren schreiben musst.

Fraglich ist allerdings, ob diese Regelungen, die im Augenblick von Uni zu Uni verschieden sind, bis zum Erreichen dieser Qualifikationen durch Dich überhaupt noch gelten; ich glaube ´mal nicht!
Außerdem ist es nicht besonders unwahrscheinlich, dass der LL.M. im Polizeidienst für den Höheren Dienst ausreicht, da nach den Laufbahnverordnungen des Bundes und der Länder der Bachelor für den gehobenen und der Master für den Höheren Dienst zukünftig der Regelabschluss sein soll.

Als Beispiel kannst Du Dir schon ´mal die Stellenausschreibungen der Bundesnetzagentur ansehen.

Frohes Schaffen!

zephyr
 
Passt schon fast nicht mehr ins Thema aber dennoch kurz.

Wenn du im gehobene Dienst der Polizei bist, kannst du dich doch auch unter bestimmten Voraussetzungen für den Aufstieg in den höheren Dienst bewerben (Bestenauswahl). Ein LLB oder LLM verbessern dabei vermutlich deine Chancen.
Weiterhin wird dir bei der FernUni Propädeutikum um Verwaltungsrecht angerechnet, so dass du diese nicht mehr belegen musst, du brauchst für LLB dann auch kein Allg. Abitur.
Außerdem ist es nicht besonders unwahrscheinlich, dass der LL.M. im Polizeidienst für den Höheren Dienst ausreicht, da nach den Laufbahnverordnungen des Bundes und der Länder der Bachelor für den gehobenen und der Master für den Höheren Dienst zukünftig der Regelabschluss sein soll.
Für einen Direkteinstieg im Höheren Dienst der Berliner Polizei wird das 2!! Staatsexamen mit Prädikat "befriedigend" gefordert und das Bewerbungsalter begrenzt auf max 32. Jahre.
 
wir reden ja nicht vom Ist-Zustand, sondern von der Zukunft. Wenn man sich darüber hinaus ´mal den Altersdurchnitt gerade der Berliner Polizei ansieht, dann rollt hier eine rieseige Pensionswelle in den nächsten zehn Jahren auf die zu und Nachwuchs wird immer rarer.
Außerdem kommt Europa mit großen Schritten, also abwarten, fleißig studieren und Tee trinken!😉

Frohes Schaffen!
zephyr
 
....wir reden ja nicht vom Ist-Zustand, sondern von der Zukunft. Wenn man sich darüber hinaus ´mal den Altersdurchnitt gerade der Berliner Polizei ansieht, dann rollt hier eine rieseige Pensionswelle in den nächsten zehn Jahren auf die zu und Nachwuchs wird immer rarer.
Außerdem kommt Europa mit großen Schritten, also abwarten, fleißig studieren und Tee trinken!😉

Frohes Schaffen!
zephyr

Und ich mag realistische Leute - Dich mag ich also folglich nicht!

Dein "Master of Laws" lieber Zephyr, wäre nach einer Reform trotzdem total veraltet und Du müsstest sowieso zurück an die Uni!

"Europa kommt mit großen Schritten"?! Nette Durchhalteparole, aber mal ganz ehrlich:

1. Ist Bologna nicht verpflichtend!

2. Sind die Rechtsordnungen der Mitgliedsstaaten extrem unterschiedlich, so dass einem das garnichts bringt - Case law in England, keine Abstraktionsprinzip in Frankreich, etc.!

3. Selbst das angestrebte "europäische Kaufrecht" wird von den Mitgliedsstaaten abgelehnt und wäre darüber hinaus nicht verpflichtend!

Fazit: Wenn Dein Europa mit seinen "großen Schritten" angekommen ist bzw. dir etwas nützen könnte, bist Du schon lange unter der Erde!
 
Auf www.neue-juristenausbildung.de gibt es einen 40 Seitigen Reformvorschlag den ich mir mal durchgelesen habe.

Dieser Vorschlag ist von 2008!

Dieser und andere erdenkliche Modelle wurden von Justizministerkonferenz 2011 überprüft und abgelehnt - 2012 ist das Thema nicht auf den Tagesordnungen!

Selbst wenn es 2013 auf der Tagesordung wäre (was ich wegen der Bundestagswahl bezweifle), müsste das Ding erstmal genauer ausgearbeitet werden. Dann wäre es bereits 2014. Dann muss es noch in den Bundestag und in den Bundesrat und schliesslich umgesetzt werden! Dann hätten wir etwa Anfang 2017!

Und ich kann mich nur wiederholen: Ihr habt einen Studiengang gewählt, der unter Berücksichtigung der Rechtslage und unter Berücksichtigung seiner Struktur nicht dazu befähigt, zum Staatsexamen zugelassen zu werden!

Schon unter diesem Gesichtspunkt solltet ihr niemals Anwalt werden dürfen, da ihr anscheinend Euch nicht durchlest, was ihr unterschreibt!

P.S.: Du hast "nur" das Fachabitur und somit "nur" Fachhochschulreife!

Du wirst somit niemals bzw. unter keinem Gesichtspunkt jemals das Staatsexamen schreiben können bzw. Anwalt werden!
 
Vielleicht sollten hier mal Einige den guten alten Satz: Don´t feed the trolls, beherzigen 😉

Ich bin kein "Foren-Troll"!

Wenn hier einer ist, der glaubt, dass er mit Fach-Abi ein Staatsexamen schreiben kann, kann man ihm einfach nichts nettes schreiben!

P.S.: Er will dann an die "normale Uni" wechseln - Er sollte wissen, dass er nicht an eine solche wechseln kann, weil er nicht den nötigen Schulabschluss hat!
 
@ Kaffesüchtig

Da wird doch wohl nichts im Kaffe gewesen sein?🙄 Wer wird denn gleich so scharf formulieren, auch wenn man zu vielen Dingen eine andere Auffassung vertritt, ist etwas mehr Toleranz gegenüber anderen Meinungen, Einstellungen sowie Zielen und Wünschen nicht schädlich. Sollte sich jemand mal vergalloppiert (oder verschrieben) haben, lässt sich die Replik auch "milder" darstellen. Man muss hier nicht zwingend persönlich werden.

Viele Grüße

ahab


PS Oder wie man im Rheinland zu sagen pflegt: Jeder Jeck ist anders
 
Ich bin kein "Foren-Troll"!

Wenn hier einer ist, der glaubt, dass er mit Fach-Abi ein Staatsexamen schreiben kann, kann man ihm einfach nichts nettes schreiben!

P.S.: Er will dann an die "normale Uni" wechseln - Er sollte wissen, dass er nicht an eine solche wechseln kann, weil er nicht den nötigen Schulabschluss hat!

Nicht an jeder Uni braucht man Abitur. In einigen Bundesländern kann man mittlerweile Zugangsprüfungen ablegen um an einer Universität zu studieren. Ebenso wie hier in Hagen. Und es gibt mittlerweile sogar Ärzte ohne Abitur (z.B. Eva Scheerer aus Regensburg - mittlere Reife, Krankenpflegerin, Fachweiterbildung für Anästehsie und Intensivmedizin, damit Zulassung zum Studium an der Uni Göttingen, mit 34 Jahren 2. Staatsexamen abgelegt). Wieso sollte es also nicht auch Anwälte ohne Abi geben?

Sofern es wirklich nicht bald eine Änderung in der Juristenausbildung in Bezug auf Bachelor und Master gibt denkt die FernUni über einen Aufbaustudiengang zum Staatsexamen nach. Zulassungsvoraussetzung wäre dann wohl nur der Bachelor - den kann man in Hagen auch ohne Abi machen. Also doch: abwarten und Tee trinken
 
Nicht an jeder Uni braucht man Abitur. In einigen Bundesländern kann man mittlerweile Zugangsprüfungen ablegen um an einer Universität zu studieren. Ebenso wie hier in Hagen. Und es gibt mittlerweile sogar Ärzte ohne Abitur (z.B. Eva Scheerer aus Regensburg - mittlere Reife, Krankenpflegerin, Fachweiterbildung für Anästehsie und Intensivmedizin, damit Zulassung zum Studium an der Uni Göttingen, mit 34 Jahren 2. Staatsexamen abgelegt). Wieso sollte es also nicht auch Anwälte ohne Abi geben?

Sofern es wirklich nicht bald eine Änderung in der Juristenausbildung in Bezug auf Bachelor und Master gibt denkt die FernUni über einen Aufbaustudiengang zum Staatsexamen nach. Zulassungsvoraussetzung wäre dann wohl nur der Bachelor - den kann man in Hagen auch ohne Abi machen. Also doch: abwarten und Tee trinken

Das mit dem Medizin-Studium ist ja wohl eher dem Ärzte-Mangel geschuldet - Einen solchen Mangel wirst Du im juristischen Bereich (leider) nicht vorfinden!

Zu Deiner zweiten "Feststellung":

- "Sofern es wirklich nicht bald...": Da die Justizministerkonferenz 2011 dagegen war, wird eine Reform wohl noch Jahre dauern!

Man hat den Sachverständigen vier Jahre Zeit gelassen, einzelne Modelle zu erarbeiten - Alle wurden einstimmig abgelehnt!

Wenn es vier Jahre gedauert hat, diese Modelle zu erarbeiten, wird man wohl nicht innerhalb von ein oder zwei Jahren mit etwas "Besserem" bzw. "Überzeugenderem" ankommen können!

Hinzu kommt das Gesetzgebungsverfahren, die Umsetzung in den einzelnen Bundesländern sowie der Umsetzung an den einzelnen Universitäten!

Deswegen liege ich mit meiner These "Frühestens 2017" wahrscheinlich nicht falsch!

- Die Sache mit der Fernuni Hagen:

1. Für den Bachelor im Bereich Rechtswissenschaften (unter dem derzeitigen Studien-Modell) braucht man auch kein Abitur, da dieser Abschluss hauptsächlich an Fachhochschulen vergeben wird uns somit die Fachhochschulreife bzw. das Fach-Abitur ausreichend ist.

Sollte Bologna kommen, würde das nicht bedeuten, dass das Jura-Studium an die Fachhochschulen abgeschoben wird, sondern dass es eine Vermischung der Studien-Systeme gibt, das Studium aber an einer Hochschule und nicht etwa an einer Fachhochschule stattfindet.

Ich kann mich nur wiederholen: Ein Bachelor oder LLM 2012 hätte ausser den Namen nichts mehr mit einem "Bologna-Juristen" zu tun!

Eine Einführung hätte übrigens zunächst das zur Folge: Jeder "Uni-Jurist" mit abgeschlossener Schwerpunktsbereichsprüfung wäre automatisch zumindest "Bachelor" wenn nicht sogar "Master"!

2. Das böse, böse Faktum der Juristenausbildungsgesetze in denen Du immer folgenden Satz finden wirst (und da kann die Fern-Uni Hagen "aufbauen" was immer sie möchte): "Einzureichen ist ein amtlich beglaubigtes Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife" - Und das ist eben nicht die allgemeine Fachhochschulreife sondern das Abitur!

3. Bologna ist für die Mitgliedsstaaten nicht verpflichtend!

4. Selbst im Koalitionsvertrag der "Großen Koalition" von 2005 wurde Bologna bezüglich der Juristenausbildung abgelehnt - Da wir 2013 wieder auf eine derartige Koalition zuschliddern, kannst Du dir ja vorstellen, was das bedeutet!

5. Einzelne Rechtsordnungen sind nicht miteinander vergleichbar - Das Werkvertragsrecht von Frankreich wird einem französischen "Master" somit auch wenig in Deutschland nutzen!

Natürlich könnte ein französischer Wirtschaftsjurist auch für eine deutsche Firma arbeiten, aber da die Rechtssysteme unterschiedlich sind, würde ich ihn nicht unbeding als Anwalt konsultieren!
 
Ich geh jetzt einfach mal aufgrund Deiner Argumentation davon aus, dass Du zwei Staatsexamina abgelegt hast. Dann solltest Du aber zumindest auch Gesetze lesen können. In NRW zum Beispiel heisst es im Juristenausbildungsgesetz:

Der Antrag auf Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung ist an das Justizprüfungsamt zu richten. Ihm sind beizufügen:
1. ein Lebenslauf, in dem insbesondere auch der Werdegang in der Zeit zwischen der Erlangung der Hochschulreife und der Meldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung dargelegt werden muss;
2. der Nachweis der Hochschulreife oder einer bestandenen Einstufungsprüfung für das Studium der Rechtswissenschaft an einer Universität;

Übrigens: man bräuchte für den Hagener Bachelor sehrwohl ein Abitur würde es in NRW nicht die Zugangsprüfung geben. Hagen ist nämlich eine Universität und keine Fachhochschule...

Ich denke, jedem hier ist bewusst, dass er nach bisheriger Rechtslage mit unseren Abschlüssen nicht Anwalt werden kann. Und dennoch haben wir uns für diesen Studiengang entschieden. Wie es in Zukunft aussehen wird, wird man sehen.
 
Nein, wieder falsch: Fachabitur für das Fach Rechtswissenschaften. Das existiert aber praktisch nicht in Deutschland.

Das ist tatsächlich ein Unterschied.
 
2. Das böse, böse Faktum der Juristenausbildungsgesetze in denen Du immer folgenden Satz finden wirst (und da kann die Fern-Uni Hagen "aufbauen" was immer sie möchte): "Einzureichen ist ein amtlich beglaubigtes Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife" - Und das ist eben nicht die allgemeine Fachhochschulreife sondern das Abitur!

Wenn ich mir Deine Postings so anschaue, dann kommt bei mir der Verdacht auf, dass es für Dich enorm wichtig ist, eine Abstufung von BOL Jurist und Examensjurist herauszuarbeiten. Warum ist das für Dich so wichtig? Eigentlich könnte es Dir doch sowas von Egal sein ...wenn Du Jura an der Uni studierst, dann ist es doch ok für Dich ...verstehst Du, was ich meine? Wenn man Deine Postings so liest, dann kommt schnell der Verdacht, dass Du hier jedem "klar" machen möchtest, dass Du, als Student an der Uni mit Ziel Examen mehr leistest als die Anderen ...ich kenne die Klausuren an der Präsenzuni und kann Dir sagen, dass die Klausuren hier an der FernUni von der Qualität und dem Schwierigkeitsgrad dem an der Präsenzuni nix nachstehen ...wenn sie nicht noch schwieriger sind ...alleine, dass nicht POR und einige Nebengebiete als Pflichtmodul verlangt werden, rechtfertigt eine Unterscheidung, bestimmt aber nicht die Qualität und der Schwierigkeitsgrad der Klausuren ...
 
In NRW und anderen Bundesländern kannst du auch ohne Abitur, vorausgesetzt du erfüllst weitere Voraussetzungen, studieren. Auch an Universitäten, nicht nur an Fachhochschulen. Ist in der Regel in den Hochschulgesetzen der Länder verankert und noch relativ neu: https://www.wissenschaft.nrw.de/studieren_in_nrw/studienstarter/Studieren-ohne-Abitur/index.php

Da gebe ich Dir ja vollkommen Recht!

Das Problem bei der Sache ist: Nenne mir doch bitte mal einen fachverwandten Beruf zu "Rechtswissenschaften"...

Um einen fachverwandten Beruf zu erlernen, müsstest Du also zumindest einen Bachelor in Rechtswissenschaften haben, um Dich dann bei einer "normalen" Universität anmelden zu können, um dort Deine Leistungen zu erbringen, die dich dann für das Staatsexamen qualifizieren!

Mir geht es doch nicht darum, hier irgendjemanden von seinem "Glück" fernzuhalten - Ich wünsche allen nur ihr Bestes!

Mir geht es nur darum festzustellen, dass man dann trotzdem noch auf eine reguläre Uni gehen müsste, um sich für das Staatsexamen zu qualifizieren!
 
Mir geht es nur darum festzustellen, dass man dann trotzdem noch auf eine reguläre Uni gehen müsste, um sich für das Staatsexamen zu qualifizieren!

Dann solltest du das präziser ausdrücken und nicht die Behauptung aufstellen, man könne die Zulassung zum Staatsexamen nicht ohne Abitur erlangen.

Was die Frage nach fachverwandten Berufen zu "Rechtswissenschaft" angeht, kenne ich die Verwaltungspraxis der universitären Zulassungsstellen nicht und auch evtl. Rechtsprechung nicht.
 
Wenn ich mir Deine Postings so anschaue, dann kommt bei mir der Verdacht auf, dass es für Dich enorm wichtig ist, eine Abstufung von BOL Jurist und Examensjurist herauszuarbeiten. Warum ist das für Dich so wichtig? Eigentlich könnte es Dir doch sowas von Egal sein ...wenn Du Jura an der Uni studierst, dann ist es doch ok für Dich ...verstehst Du, was ich meine? Wenn man Deine Postings so liest, dann kommt schnell der Verdacht, dass Du hier jedem "klar" machen möchtest, dass Du, als Student an der Uni mit Ziel Examen mehr leistest als die Anderen ...ich kenne die Klausuren an der Präsenzuni und kann Dir sagen, dass die Klausuren hier an der FernUni von der Qualität und dem Schwierigkeitsgrad dem an der Präsenzuni nix nachstehen ...wenn sie nicht noch schwieriger sind ...alleine, dass nicht POR und einige Nebengebiete als Pflichtmodul verlangt werden, rechtfertigt eine Unterscheidung, bestimmt aber nicht die Qualität und der Schwierigkeitsgrad der Klausuren ...

So, dann nehme ich mal ein bisschen die "Schärfe" raus! Und falls es von meiner Seite zu Missverständnissen gekommen ist, tut mir das aufrichtig Leid!!!!!

Ist der Volljurist besser als der BOL?!

Habe ich nie behauptet und würde ich auch nie behaupten - Beides hat seine Vor- und Nachteile, aber im Endeffekt sind wir Kollegen!

Mir stößt nur sauer auf (wenn ich das mal so übertrieben ausdrücken darf), dass einige (natürlich nicht alle) Leute hier im Forum meinen, bei einer Umstellung im Sinne von Bologna müssten sie mit ihren derzeitigen Abschlüssen nur zur Anwaltskammer laufen und sich ihre Zulassung abholen!

Diesen Personen wollte ich lediglich klarmachen, dass ein "Bologna-BOL oder -LLM" nichts mit einem heutigen BOL oder LLM zu tun hätte!

Und wenn man dann Kommentare wie z.B. "Jetzt bin ich Bachelor und kann noch nicht mal Anwalt werden" oder "Böse Justizministerkonferenz" lese, muss ich mir (übertrieben) an den Kopf fassen und mich fragen, ob man sich mit dem Studium das man besucht hat, wirklich auseinander gesetzt hat!

Sollte ich jemanden beleidigt haben, so war das nicht meine Absicht!
 
Übrigens wird dir hier jeder zustimmen, dass es nach derzeitiger Gesetzeslage notwendig ist, noch an einer Präsenzuniversität "Rechtswissenschaften" zu studieren, wenn man über den "Umweg" Bachelor of Laws ins Staatsexamen möchte.
 
Mir stößt nur sauer auf (wenn ich das mal so übertrieben ausdrücken darf), dass einige (natürlich nicht alle) Leute hier im Forum meinen, bei einer Umstellung im Sinne von Bologna müssten sie mit ihren derzeitigen Abschlüssen nur zur Anwaltskammer laufen und sich ihre Zulassung abholen!

Ich stelle mal die provokante Frage nach dem "Warum"? Warum stößt es "sauer auf"?
 
Zunächst einmal vielen Dank, dass du versuchst, die Diskussion wieder auf ein sachliches Niveau zu bringen.

Diesen Personen wollte ich lediglich klarmachen, dass ein "Bologna-BOL oder -LLM" nichts mit einem heutigen BOL oder LLM zu tun hätte!

Ich glaube, an dieser Stelle hast du falsche Vorstellungen oder drückst dich ungenau aus: LL.B. und LL.M. werden, wie alle Bachelor- und Masterstudiengänge in ganz Deutschland durch Akkreditierungsverfahren, die durch Akkreditierungsbehörden durchgeführt werden, akkreditiert. Im Kern ist das eine Qualitätskontrolle, die darauf abzielt, dass die europaweiten Standarts eingehalten werden. Weiter werden in Abständen von wenigen Jahren Reakkreditierungsverfahren zu jedem Bachelor- und Masterstudiengang durchgeführt. Man kann natürlich geteilter Meinung sein, ob diese Verfahren tatsächlich einen Mehrwert bringen oder ob man den Verwaltungen und Professorenschaften zutrauen sollte, ihre Studiengänge alleine ständig zu verbessern und auf die Bedürfnisse der Studierenden anzupassen. Aber Fakt ist, dass keine Universität einen Bachelorstudiengang oder Masterstudiengang anbieten kann, ohne diese Akkreditierung zu erhalten.

Und wenn du an dieser Stelle den Einwand bringst, dass die aktuellen Standarts für Bachelor- und Masterstudiengänge in der Zukunft angehoben werden würden, möchte ich dir widersprechen. Die Standarts orientieren sich wenig am anspruchsvollen deutschen Verständnis in der Juristenausbildung, sondern am europäischen Verständnis. In Zahlen drückt sich das in den ECTS-Werten aus. Und diese müssen überall vergleichbar sein. Das ist zwingend. Sonst brauch man nicht über die Realisierung eines gemeinsamen europäischen Hochschulraums sprechen. Konkret heißt das, die Universitäten können nicht einfach daher gehen und höhere Voraussetzungen (sprich mehr Inhalt) an die Vergabe eines Bachelor- oder Mastertitels stellen. Sie müssen sich dafür in dem vorgegebenen Rahmen bewegen.

Heißt also unterm Strich, ein Bachelor- oder Mastertitel wird auch in der Zukunft ähnliche Voraussetzungen haben, wie heutige Bachelor- oder Mastertitel.


ABER, und da stimme ich dir wieder vollkommen zu, das sagt natürlich nichts über die Frage aus, ob man eine Zulassung als Anwalt erlangt. Diese Themen muss man streng voneinander trennen. Nirgendwo ist und wird zwingend festgelegt, dass Bachelor und Master eine solche Zulassung (auch nur zum Referendariat) ermöglichen. Es ist ja nichtmal jetzt so, dass ich die Zulassung zum Referendariat erhalte, wenn ich ein Studium an einer Präsenzuniversität in Jura abgeschlossen habe. Sondern man muss trotzdem durch die staatliche Pflichtfachprüfung durch, die nicht von den Universitäten abgenommen wird, sondern von den Justizprüfungsämtern. Diese hohen Hürden werden natürlich bleiben. Nur der Zugang zu dieser hohen Hürde wird, davon bin ich fest überzeugt, auf mehreren Wegen in Zukunft möglich sein. Auf dem Weg zur staatlichen Pflichtfachprüfung wird man einen Bachelortitel einsammeln. Das wird Standart. Dann kann man sich entscheiden, ob es weiter in Richtung Staatsexamen gehen soll und damit in Richtung Anwaltschaft/Richter oder ob man einen LL.M. dran hängt.


Und ein Letztes noch. Was mich an der gesamten Diskussion aufregt und ich bin Volljurist: Die Präsenzuniversitäten bereiten ihre Studierenden schlicht und ergreifend NICHT ausreichend aufs Staatsexamen vor. Professoren setzen sich nicht ernsthaft mit der Lehre auseinander. Da wird eine Vorlesung gehalten, die vom didaktischen Konzept und von der Examensrelevanz indiskutabel ist. 90 % bestehen ihr Examen letztlich, weil sie sich private Nachhilfe beim Repetitor geben lassen. Das ist die Realität und jeder, der diese Diskussion auf die Ebene herunterziehen will, man könne sich mit viel Fleiß und Engagement auch ohne Repetitor im Examen durchsetzen, will denjenigen, die für die Lehre verantwortlich sind, lediglich einen Freibrief ausstellen, sich um andere Sachen kümmern zu können als um die Examensvorbereitung der Studenten.

Und an dieser Stelle setzt meine Kritik an: Der Großteil der Juristen wehrt sich gegen ständiger Qualitätskontrolle unterliegende Studiengänge in der Form von Bachelor und Master. Ihre klassischen Studiengänge ziehen sie aber so durch, dass kaum jemand ordnungsgemäß für das eigentliche Ziel vorbereitet wird. Natürlich ist eine Universität keine Schule. Selbst verstehen, vertiefen und behalten sind wichtig. Deswegen bin ich auch gegen eine zu starke Verschulung im Zuge von Bachelorstudiengängen. Aber sich nahezu komplett aus der Verantwortung der Lehre zu ziehen geht einfach nicht.

Deswegen ist die ganze Bachelor-/Masterdiskussion aus meiner Sicht ein Scheingefecht. Die staatliche Zugangsprüfung zum Referendariat wird immer bleiben. Es wird also nicht ein Mikrogramm Anspruch auf dem Weg zum Referendariat/Anwalt verloren gehen. Es geht einzig um die Frage, wie man die universitäre Vorbereitung dahin konzipiert. Und wenn man dies über Bachelor macht, heißt das für die Universitäten mehr Arbeit, weniger eigene Kontrolle und eine Akkreditierungsbehörde, die sie zu mehr und besserer Lehre zwingen könnte. Darauf hat natürlich niemand Lust.

Für die Studenten wäre es aber eine riesen Chance, endlich an der Universität aufs Examen vorbereitet zu werden. Das erkennt kaum jemand in der gesamten Diskussion.


Sorry für den langen Text.
 
Für die Studenten wäre es aber eine riesen Chance, endlich an der Universität aufs Examen vorbereitet zu werden. Das erkennt kaum jemand in der gesamten Diskussion.

Dass die Universität keinerlei Vorbereitung auf das Staatsexamen bietet, ist sowieso der größte Knackpunkt!

Und dass die Justizministerkonferenz 2011 teilweise auch unter dem Aspekt "Also wir haben es auch nicht leicht gehabt! Warum sollten die es also?!" entschieden hat, dürfte unbestritten sein - Hinzu kommt auch der überfüllte Juristenmarkt und dass man basierend auf dieser Tatsache kräftig "aussieben" möchte!

Wenn ich Sätze wie "Die deutsche Juristenausbildung ist hochwertig und hat sich bewährt" lese, kann ich nur lachen - Welche "Ausbildung" bitte?! Im Hinblick auf das Examen habe ich mich praktisch selbst ausgebildet!

Okay, zugegeben: Mit den Vorlesungen im Zivilrecht kann man einiges anfangen - Aber wenn wir über Strafrecht oder das öffentliche Recht reden, sieht die Sache schon ganz anders aus!

Mein erstes Strafrecht-Semester war z.B. eine Vorlesung in Kriminologie, weil der betreffende Professor ganz zufällig ein Buch dazu geschrieben hatte, das auch ganz zufällig ideal für die Vorbereitung auf die betreffende Klausur war!

Die Hausarbeit war dann natürlich eine "reine" Strafrecht-Hausarbeit, was eigentlich kein Problem sein sollte, ... hätte man jemals eine Vorlesung in diesem Bereich abgehalten und nicht über den Sinn und Zweck von diversen Straftheorien philosophiert!
 
ttt, dem Gesagten kann ich nur zustimmen!🙂
Du hast den Kern der Sache sehr schön ´rausgearbeitet; dafür ist der Text auch nicht zu lang!😉

Frohes Schaffen!
zephyr
 
Die gute Nachricht zuerst:
Nach Auskunft des Prüfungsamtes liegt das Konzept eines Aufbaustudiengangs zum StEx in der Schublade.

Und die Schlechte gleich hinterher:
Ob das Konzept tatsächlich umgesetzt wird, ist fraglich, da es aus wohl finanziellen Gründen von der Hochschulleitung kritisch gesehen wird.

Jetzt ist die Studentenvertretung gefragt! Denn die Realität sieht so aus, dass Bologna um die Rechtswissenschaften weiterhin einen Bogen macht. Leider auch auf dem Arbeitsmarkt (und bevor hier diese leidige Diskussion wieder losbricht: ich beziehe mich ausdrücklich nicht auf den Beruf des Anwalts!). Davor kann man natürlich einfach die Augen verschließen. Hilfreicher wäre aber eine bessere Vermarktung des LLB/LLM-Studiengangs (nicht mit warmen Worten, sondern mit Taten, z.B. dem Aufbau eines Career-Service) oder eben mit einem Aufbaustudiengang zum StEx, wie er auch von anderen Unis für deren LLB-Absolventen angeboten wird.
 
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