bzgl. der Erfolgsspaltung:
Wenn in den Jahresabschlüssen nicht vermerkt ist, zu wieviel Prozent die sonstigen betrieblichen Erträge oder sonstige Aufwendungen den betrieblichen Bereich zugeordnet werden können, ist dann davon auszugehen, dass alles dem betrieblichen Bereich zugeordnet werden kann?
Sonstige betriebliche Erträge sind dann unter der Position "übrigen Leistungen" und sonstige betriebliche Aufwendungen unter der Position "restliche Aufwendunge" zu erfassen.
Oder sind diese nicht dem betrieblichen Bereich zuzuordnen?
Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen.
Vielen Dank und viele Grüße
Simona
Wenn in den Jahresabschlüssen nicht vermerkt ist, zu wieviel Prozent die sonstigen betrieblichen Erträge oder sonstige Aufwendungen den betrieblichen Bereich zugeordnet werden können, ist dann davon auszugehen, dass alles dem betrieblichen Bereich zugeordnet werden kann?
Sonstige betriebliche Erträge sind dann unter der Position "übrigen Leistungen" und sonstige betriebliche Aufwendungen unter der Position "restliche Aufwendunge" zu erfassen.
Oder sind diese nicht dem betrieblichen Bereich zuzuordnen?
Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen.
Vielen Dank und viele Grüße
Simona