• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

sonstige betriebl. Erträge/Aufwendungen

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bzgl. der Erfolgsspaltung:

Wenn in den Jahresabschlüssen nicht vermerkt ist, zu wieviel Prozent die sonstigen betrieblichen Erträge oder sonstige Aufwendungen den betrieblichen Bereich zugeordnet werden können, ist dann davon auszugehen, dass alles dem betrieblichen Bereich zugeordnet werden kann?

Sonstige betriebliche Erträge sind dann unter der Position "übrigen Leistungen" und sonstige betriebliche Aufwendungen unter der Position "restliche Aufwendunge" zu erfassen.

Oder sind diese nicht dem betrieblichen Bereich zuzuordnen?

Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen.

Vielen Dank und viele Grüße

Simona
 
FALSCH!

Ist nichts angegeben, sind die sonstigen betrieblichen Erträge dem nicht ordentlichen Betriebserfolg zuzurechnen und die sonstigen betrieblichen Aufwendungen dem restlichen Aufwand zuzuordnen.

Nur wenn zusätzliche Angaben vorhanden sind, sind die sonstigen betrieblichen Erträge den übrigen Leistungen ganz oder teilweise hinzuzurechnen.
 
Bei der letzten Klausur ergab sich die Aufspaltung in ordentliche und außerordentliche Erträge aus dem Jahresabschluss selbst. Da musst du teilweise retrograd berechnen, dass es passt. Wurde nämlich teils teils zugeordnet.
 
Dr Franke Ghostwriter
ja aber wenn keine prozentsätze angegeben werden zuwieviel es den betrieblichen erträgen zugeordnet werden kann wird es zu 100 proeznt den ao Erträgen zugewiesen oder auch den nicht ordentlichen erträgen
 
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