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hilfe, hoffe, dass mir noch jm kurz vor der klausur antworten kann!!!!
wenn bei der sicherungsübereignung der sicherungsnehmer über die sache verfügt, sie also z.b. weiterverkauft, handelt er dann als berechtigter od als nichtberechtigter???????????
Hallo Annesophie,
Gegenstand der Klausur ist -wie vom Lehrstuhl angesagt- nur das Mobiliarsachenrecht. Von daher kannst du dir die Sicherungsübereignung vom Zettel streichen.