Sebastian,
nicht beim Autokauf - andersrum. Stell dir vor du willst einen Kredit bei einer Bank aufnehmen und der Bankmensch sagt: "Das ist eigentlich zu viel, das kann ich dir nicht geben, es sei denn du hast etwas zur Sicherung für mich." Du sagst dann, dass du ihm die Rechte an deinen Auto gibst, dh. für den Fall dass du den Kredit nicht zurückzahlen kannst, darf die Bank dir das Auto wegnehmen. Das kannst du natürlich mit jedem beliebig anderen wertvollen Gegenstand machen und nicht nur für Kredite, denke aber dass es da am häufigsten vorkommt.
Problem bei der Sicherungsübereignung ist, dass der andere zwar Rechte hat, aber z.B. die Bank mit dem Auto nicht viel anfangen kann, wenn du es vorher an die Wand fährst. Denn weiter nutzen darfst du den Gegenstand. Ich schau heut Abend nochmal in meine Recht-Unterlagen da war das besser erklärt als im BWL-Skript 🙂.
viele Grüße
Jasmin