• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Seminar bei Rückmeldung angeben?

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habe mich gerade für's nächste Semester zurückgemeldet und frage mich nun, ob man seine Seminaranmeldung da irgendwo angeben muss? Zahlt man Belegungsgebühren für das Seminar?

Viele Grüße
Tim
 
beim rückmelden, meldet man sich nur zurück und muss nur noch seine belegung der studienkurse durchführen.
die seminaranmeldung war bis zum 6. dezember möglich.
 
Ich weiß, die Seminaranmeldung beim Prüfungsamt hatte ich auch schon gemacht.

Bin allerdings ein bisschen irritiert, dass man bei der Rückmeldung offenbar nirgendwo angeben muss, dass man ein Seminar machen will. Kostet die Seminarteilnahme nichts oder berechnen die einem das erst nach der Vergabe der Seminarplätze?
 
Muss man sich eigentlich rückmeldungen, wenn man nur noch Bachelorarbeit in dem Semester schreibt? Schon oder? Und was ist wenn ich am Ende des Semester abgebe? Muss ich mich wegen dem ausstehenden Zeugnis dann auch rückmelden?
 
Muss man sich eigentlich rückmeldungen, wenn man nur noch Bachelorarbeit in dem Semester schreibt? Schon oder?

Ja, steht auch so in der PO (analog auch in den anderen):

Zur Masterprüfung kann nur zugelassen werden, wer
1.
an der FernUniversität in Hagen im Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik eingeschrieben
oder als eingeschriebene Studentin / eingeschriebener Student einer anderen Hochschule an
der FernUniversität in Hagen als Zweithörerin / Zweithörer zugelassen ist
 
Natürlich muss man sich zurückmelden, auch wenn man nur noch die BA schreiben muss. Es geht bei der Rückmeldung darum, ob man im kommenden Semester noch den Studenten-Status hat, der wiederum Voraussetzung dafür ist, beispielsweise Module zu belegen, an Seminaren teilzunehmen oder eben die Abschlussarbeit zu schreiben.

Interessant ist aber durchaus der Fall, wenn man nur noch auf die Benotung der Abschlussarbeit wartet.
Ich würde aber sagen (oder besser: befürchten), dass man auch da eingeschrieben sein muss (= mittlerweile die "Grundgebühr" zahlen), da man ja noch Leistungen der Uni empfängt (Benotung, Zeugniser- und Ausstellung, ...), wenngleich diese Leistungen keine Lehrleistungen mehr sind.
 
Interessant ist aber durchaus der Fall, wenn man nur noch auf die Benotung der Abschlussarbeit wartet.
Ich würde aber sagen (oder besser: befürchten), dass man auch da eingeschrieben sein muss (= mittlerweile die "Grundgebühr" zahlen), da man ja noch Leistungen der Uni empfängt (Benotung, Zeugniser- und Ausstellung, ...), wenngleich diese Leistungen keine Lehrleistungen mehr sind.
Das ist eigentlich auch die einzige Frage, die mich interessiert und ich mir stelle. Vermutlich werde ich mich einfach rückmelden, trotz Gebühr. Die 61,00 EUR sind eh nicht mehr relevant nach 5 Jahren Studium
 

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