so auf den letzten Metern vor der Klausur fällt mir gerade noch eine Frage ein. Kann mir jemand ein Beispiel nennen, wann ein Unternehmer (bzgl. betriebsbedingter Kündigung) mal eine selbstbindende Unternehmerentscheidung trifft?
Es heißt ja, gestaltend = wenn die (interne) Organisation umstrukturiert wird und selbstbindend = äußere Umstände (grob gesagt).
Ich hab letztens einen Fall gemacht, da gab es Auftragsrückgänge, Umsatzeinbußen, alles dabei, und deshalb wollte der AG eben Stellen sparen. Wäre jetzt für mich eigentlich eine selbstbindende Entscheidung, die Lösung sagte aber, es ist gestaltend, da zwar äußere Umstände aufgetreten sind, aber der eigentliche Grund für den Arbeitsplatzwegfall die interne Umstruktierung (zum Stellen einsparen) sei, was widerum gestaltend ist. Das hat auch Sinn gemacht, nur wüsste ich jetzt gar nicht, wann eine Unternehmerentscheidung überhaupt mal selbstbindend sein kann.
Es ist jetzt sicherlich nicht soo die allerwichtigste Frage, aber interessant zu wissen fänd ich es schon. Vielleicht kann mich jemand aufklären, das wäre nett 🙂
juli
Es heißt ja, gestaltend = wenn die (interne) Organisation umstrukturiert wird und selbstbindend = äußere Umstände (grob gesagt).
Ich hab letztens einen Fall gemacht, da gab es Auftragsrückgänge, Umsatzeinbußen, alles dabei, und deshalb wollte der AG eben Stellen sparen. Wäre jetzt für mich eigentlich eine selbstbindende Entscheidung, die Lösung sagte aber, es ist gestaltend, da zwar äußere Umstände aufgetreten sind, aber der eigentliche Grund für den Arbeitsplatzwegfall die interne Umstruktierung (zum Stellen einsparen) sei, was widerum gestaltend ist. Das hat auch Sinn gemacht, nur wüsste ich jetzt gar nicht, wann eine Unternehmerentscheidung überhaupt mal selbstbindend sein kann.
Es ist jetzt sicherlich nicht soo die allerwichtigste Frage, aber interessant zu wissen fänd ich es schon. Vielleicht kann mich jemand aufklären, das wäre nett 🙂
juli