Aufgabe 3 und Aufgabe 5b) sind mir ein wenig unklar..
Aufgabe 3 wurden im alten Jahr 55 % abgeschrieben, fraglich ist für mich, ob auch die Mehrwertsteuer korrigiert wurde. Theoretisch stand ja die endgültige Quote noch nicht fest, sodass die Steuer ja eigentlich auch nicht korrigiert werden darf?
Dagegen spricht auch, dass, wenn man im neuen Jahr die komplette Mehrwertsteuer korrigiert (11.400 €) der Bestand der dubiosen Forderungen auf genau 0 € aufgelöst wird.
Wenn die Mehrwertsteuer also nicht korrigiert wurde, dürfte man dies ja dementsprechen in Aufgabe 5b) ebenfalls nicht tun, sodass wir dort lediglich einen Buchungssatz benötigen?
Dagegen spricht aber wiederum die Erläuterung der Abschreibungen in KE3 Seite 45-46... "Solche anteiligen Ausfälle ergeben sich z. B. [...] oder aus Schätzungen", "Ferner erfolgt eine anteilige Korrektur der Mehrwertsteuer, da ganz bestimmte bezifferbare Forderungsteile betroffen sind.", was ja dann auch wieder meinem Ansatz für Aufgabe 3 widersprechen würde..
Stehe ich gerade einfach nur auf dem Schlauch?