frag besser noch mal beim Lehrstuhl nach; ich denke, dass Du gar kein Abkürzungsverzeichnis brauchst, sofern Du im Rahmen der üblichen Abkürzungen bleibst (BGB, etc., z. B., u. a., ...). Es ist dann auch nicht nötig, am Anfang die Gesetze einmal auszuschreiben, damit man sie später abkürzen darf. Du kannst also von Beginn an die Abkürzungen verwenden. So wurde es mir auf alle Fälle bei meiner Arbeit vorgegeben.
Beim Literaturverzeichnis und den Fußnoten ist man hingegen sehr genau. Dort sollten auch keine Fehler vorkommen.
Viel Erfolg!
Gruß
Moonraker_one