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Ich will im September noch meine letzte Prüfungen schreiben. Da bin ich schon im 7.Monat schwanger. Wird es berücksichtigt, oder gar nicht. Habe ich einen Anspruch auf Zeitverlägerung etc...?
Eva
Ggf. kannst Du Dich einfach mit dem für Dich zuständigen Prüfungsamt in Verbindung setzen und mit denen die Modalitäten klären. Letztlich wird das wohl vom Einzelfall abhängen.
Eva!
Ich weiß ehrlich gesagt nicht, was da berücksichtigt werden soll. Normalerweise geht es einem im 7. Monat super (ich kann das nach 3 Schwangerschaften schon ein wenig beurteilen). Eine Schwangerschaft ist keine Krankheit!
Solltest du allerdings gesundheitliche Probleme haben, ist ein entsprechendes Attest angebracht und du kannst die Modalitäten mit dem Prüfungsamt klären.
Und Pipi-Pausen darf jeder machen - nicht nur Schwangere haben eine nervöse Blase 😉.
Gruß,
Vera
Hallo Eva!
Ich weiß ehrlich gesagt nicht, was da berücksichtigt werden soll. Normalerweise geht es einem im 7. Monat super (ich kann das nach 3 Schwangerschaften schon ein wenig beurteilen).
Das heißt nur, dass es Dir immer gut ging. Ich habe eine andere Erfahrung gemacht. Ist halt sehr individuell. Mit zusätzlichen Pinkelpausen hätte ich auch kein Problem gehabt, aber lange Sitzen ging überhaupt nicht mehr. Und durch das Aufstehen und Rumgehen müssen verliert man schon Zeit.
Aber wie schon oben geschrieben: dazu sollte man sich ans zuständige Prüfungsamt wenden und mit denen die Modalitäten besprechen (ggf. Attest?).
Soweit ich das überblicken kann, schreibt Eva z.B. auch aVWL, das ist eine 4-Stunden-Klausur.
"Auf der von Studenten organisierten Seite www.studienservice.de lässt es sich wunderbar plaudern, lästern und abschreiben, ganz wie im richtigen Leben auch."