• Viel Erfolg für die Klausuren im September 2024

Rückmeldung

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ich habe mich soeben um meine Rückmeldung und Kursbelegung gekümmert. Es kam dann diese automatische Anmerkung, dass ich mein Belegungspapierdingsbums nun selbst ausdrücken müsse, weil es mir nicht mehr zugeschickt werde. Okay, kriege ich denn einen Überweisungsträger von der Uni zugeschickt oder muss ich mich jetzt um die Überweisung zu Zeitpunkt "?" selbst kümmern? 😕

lg Wintergreen
 
ich habe zahle zwar auch per Lastschrift, aber es kommt ja noch der Gebührenbescheid, da meine ich, dass dort immernoch ein Überweisungsformular bei ist, welches bei mir jedoch nicht ausgefüllt ist (Angabe aber ohne Gewähr 🙂 )

Grüße
Winky
 
wenn ich mich recht entsinne, steht in dem Überweisungsformular extra drin, dass man es nicht verwenden soll.
Ansonsten hätte die Fernuni vermutlich ein ziemliches Durcheinander.
 
Ich zahle schon immer per Überweisung. Die kommt, auch wenn man keinen Belegungsbogen mehr zugeschickt kriegt, irgendwann per Post. Ausnahme: Habe schonmal in einem Semester nur Wiederholungskurse belegt. Da wird dann nur der Studierendenbeitrag fällig, der u.U. auch mal zurückgestellt wird und erst zu einem späteen Zeitpunkt zu zahlen ist. Alles aber immer per Überweisung. Bei der Gebühr für einen nachbelegten Kurs war es auch aml so. Da kommt zuerst die Rechnung für die Nachbelegungsgebühr. Die trägt den Hinweis "Erst später fällig". Dann kommt irgendwann die Rechnung für das Kursmaterial und die Gebühr ist mitzuzahlen.
 
Ja, aber gelegentlich ist die Uni da auch echt gaga: ich habe ein Buch aus der Unibib ausgeliehen. Dann bekam ich einen Abrechnungsbogen über 2,40 Euro mit einem durchge-x-ten Überweisungsträger - der Betrag sei später fällig. Ich dachte, okay, mit der nächsten Beleggebührenrechnung – macht Sinn. Nein, ich bekam dann vier Wochen später nochmal dasselbe Schreiben mit Zahlungsziel 27.12.

Fazit: um 2,40 Euro einzutreiben, hat mir die FeU zwei Briefe á 55 Cent Porto geschickt. 🙄 Das Zusenden des Buchs kostete 140 Cent als Büchersendung – und schon sind wir in den Miesen... Der Steuerzahler wundert sich – nur die Post freut's...
 
Krid, das liegt am Abrechnungssystem der FU. Kleinbeträge werden erstmal zurückgestellt in der Hoffnung, dass noch etwas dazukommt und sich die Summe erhöht. (Hätte ja sein können, dass Du noch mehr Bücher ausleihst.) Ist das in einer festgelegten Frist nicht der Fall wird doch fällig gestellt. Kostentechnisch schizophren, aber so sind die Vorgaben habe ich mir mal auf Nachfrage erklären lassen.
 
Ich hab mal ganz kurz ne Frage!Ist das Belegen von neuen Kursen gleichzeitig die Rückmeldung?Weil ich bin etwas irritiert:Ich habe heute meine neue Studienbescheinigung bekommen,ohne Kurse belegt zu haben!Ich hab das zwar gerade eben nachgeholt,aber ich bin etwas verwirrt!
Ich hoffe,ihr könnt mir helfen!

LG Jenny
 
Rückmeldung und Belegung von Kursen sind getrennte Sachen.
Zunächst meldest du dich zurück. Damit zeigst du an, dass du weiterhin Student sein willst.
Dann belegst du Kurse (i.d.R. machen das die meisten gleichzeitig mit der Rückmeldung).

Man kann sich auch zurückmelden, ohne Kurse zu belegen.
In der Regel belegt man neue Kurse oder belegt die Kurse als Wiederholer. Ich hab schon mehrfach hier im Forum gelesen, dass einige wohl aufgefordert wurden, Kurse zu belegen, nachdem sie sich "nur" zurückgemeldet haben. Es geht wohl auch ohne Kurse zu belegen, wenn man z.B. auf Ergebnisse wartet und noch nicht weiß, wie es mit dem Studium weitergeht.
 
Dankeschön und mal davon abgesehen,wenn ich mich nicht zurückgemeldet hätte,dann hätte ich jetzt wohl auch keinen Ausweis in der Hand!😉 Nächstes Mal mach ich beide Sachen wieder zusammen und dann hab ich das Problem auch nicht!
Also muss ich mir jetzt keine Sorgen wegen verspäteter Eischreibung/Rückmeldung machen?
 
Die Rückmeldefrist läuft ja bis 31.01.2011. Verspätet bis du da nicht. Alles im grünen Bereich.
Kurse kannst du regulär ebenfalls bis 31.01.2011 und bis zum 18.05.2011 nachbelegen (dann allerdings mit Nachbelegungsgebühr).
 
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