Hallo,
ja, das ist schon klar 😉 Dachte nur, dass das auf der ersten Seite alles mit Punkt 7 "Weiterhin beantrage ich eine Änderung meines bisherigen Studienganges" zusammengefaßt ist (und man das deswegen ankreuzen muss) und auf der Rückseite dieses dann "verfeinert" wird. Denn dort steht dann ja auch "Angaben zum Antrag auf Statuswechsel und/oder Studiengangswechsel oder zusätzliche Einschreibung" als Überschrift mit dem Unterpunkt "Wechsel des angestrebten Abschlusses im Diplomstudiengang". Einen neuen Studiengangschlüssel hat man übrigens auch. Aber wenn Du dennoch meinst, dass man das auf der 1. Seite nicht ankreuzen muss - OK 🙂
Danke.
Gruß,
eNina