• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Rückmeldung

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wenn man bei der Rückmeldung auch seinen Hörerstatus ändert und/oder von Diplom I zu II (oder umgekehrt), muss man dann auch auf der Rückseite bei Nr. 5 nochmal unterschreiben (an Eides statt versichern)? :hmmm:

Gruß,
eNina
 
Nina,

den Aenderungsantrag musst du auch unterschreiben. Die erste Seite ist nur die Belegung. Unter Punkt 5 steht eindeutig, dass nicht unterschriebene Antraege als nicht gestellt gelten.
 
Silvie,

Hi Nina,

den Aenderungsantrag musst du auch unterschreiben. Die erste Seite ist nur die Belegung. Unter Punkt 5 steht eindeutig, dass nicht unterschriebene Antraege als nicht gestellt gelten.

OK, danke! Hatte ich nämlich auch so verstanden. 🙂
Noch eine andere Frage:
Muss man für einen Wechsel von Diplom I zu II auf der ersten Seite den Punkt 7 "Weiterhin beantrage ich eine Änderung meines bisherigen Studienganges" ankreuzen? Oder nur auf der Rückseite den Punkt "Wechsel des angestrebten Abschlusses im Diplomstudiengang"?

Gruß,
eNina
 
Bin zwar nicht Silvie, aber: Ja, das auf der Rückseite musst Du ausfüllen. Der Studiengang ändert sich dadurch nicht, nur der Abschluss 😉

ja, das ist schon klar 😉 Dachte nur, dass das auf der ersten Seite alles mit Punkt 7 "Weiterhin beantrage ich eine Änderung meines bisherigen Studienganges" zusammengefaßt ist (und man das deswegen ankreuzen muss) und auf der Rückseite dieses dann "verfeinert" wird. Denn dort steht dann ja auch "Angaben zum Antrag auf Statuswechsel und/oder Studiengangswechsel oder zusätzliche Einschreibung" als Überschrift mit dem Unterpunkt "Wechsel des angestrebten Abschlusses im Diplomstudiengang". Einen neuen Studiengangschlüssel hat man übrigens auch. Aber wenn Du dennoch meinst, dass man das auf der 1. Seite nicht ankreuzen muss - OK 🙂
Danke.

Gruß,
eNina
 
Hallo,



ja, das ist schon klar 😉 Dachte nur, dass das auf der ersten Seite alles mit Punkt 7 "Weiterhin beantrage ich eine Änderung meines bisherigen Studienganges" zusammengefaßt ist (und man das deswegen ankreuzen muss) und auf der Rückseite dieses dann "verfeinert" wird. Denn dort steht dann ja auch "Angaben zum Antrag auf Statuswechsel und/oder Studiengangswechsel oder zusätzliche Einschreibung" als Überschrift mit dem Unterpunkt "Wechsel des angestrebten Abschlusses im Diplomstudiengang". Einen neuen Studiengangschlüssel hat man übrigens auch. Aber wenn Du dennoch meinst, dass man das auf der 1. Seite nicht ankreuzen muss - OK 🙂
Danke.

Gruß,
eNina

Hm :hmmm:, da hast Du auch wieder recht. Hab jetzt auch noch nen Blick aufs Formular geworfen... Es könnte schon sein, dass man da beides ankreuzen soll... 😕

Und wenn Du einfach mal im Prüfungsamt nachfragst? Ich hab das ehrlich gesagt immer vermieden, was zu ändern, wenn es irgendwie ging - damit ich mich online rückmelden konnte
 
Hm :hmmm:, da hast Du auch wieder recht. Hab jetzt auch noch nen Blick aufs Formular geworfen... Es könnte schon sein, dass man da beides ankreuzen soll... 😕

Also verwirrt das nicht nur mich 😱 Tendiere eigentlich momentan dazu, dass man es ankreuzen muß. 😕

Und wenn Du einfach mal im Prüfungsamt nachfragst?
Prüfungsamt? Nicht Studierendensekretariat? Da wollte ich nämlich anrufen, falls es hier keiner so genau weiß. Aber per Telefon erreicht man da ja erst morgen wieder jemanden.

Ich hab das ehrlich gesagt immer vermieden, was zu ändern, wenn es irgendwie ging - damit ich mich online rückmelden konnte 😀
Ist sicher auch besser so 🙂 Aber manchmal geht es halt doch nicht anders 🙂

Gruß,
eNina
 
Dr Franke Ghostwriter
also vielleicht ist diese Info auch für andere Diplomer noch hilfreich. Ich habe nun im Studierendensekretariat angerufen und es ist genau so wie ich es mir dachte:
Auf der ersten Seite den Punkt 7 ankreuzen und auf der Rückseite dann den Punkt "Wechsel des angestrebten Abschlusses im Diplomstudiengang". Zusätzlich gibt man den neuen Studiengangschlüssel an, und that's it 🙂

Gruß,
eNina
 

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