Da ich mir noch nicht sicher bin, ob ich die Klausur in BGB 1 wirklich schreiben werde bzw. die Klausurzulassung erhalte, überlege ich mir, ob es möglich ist den Kurs bei der Rückmeldung als Wiederholer anzukreuzen, mich aber gleichzeitig auch zu der Klausur anzumelden. Ist das möglich?