• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

rückmeldefrist verstrichen

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rückmeldefrist verstrichen.

Huhu,
am 31.1 is ja die rückmeldefrist verstrichen, bei mir war noch n betrag von 50 euro offen, den ich erst heute überwiesen habe, da ich im moment viel um die ohren hab.
was nu?
exmatrikulation? oder gibt es ne verlängerte rückmeldefrist gegen nen aufpreis??
bitte um help!!!

lg

snoopy
 
die haben gesagt, ich kann erst rückgemeldet werden, wenn ich die offene gebühr ausgleiche, vorher bleibt die rückmeldesperre bestehen.

Die Person wieder anrufen die dir das gesagt hat und dann gleich mal bescheid geben, dass du die Gebühr bezahlt hast.

Allerdings ist mir dieses Vorgehen auch neu, bei mir standen 12€ offen und ich konnte mich trotzdem zurückmelden
 
Hab den ne email geschrieben in der ich versichert habe, den betrag bezahlt zu haben, als Antwort erhielt ich eine mail, das sobald alles ausgeglichen ist, ich rückgemeldet werden kann.
hatte noch nen betrag von 40 euro offen.
vielleicht macht es die höhe des betrages aus?!

werde aber wahrscheinlich sowieso die 5 euro bezahlen müssen da die frist ja abgelaufen ist.
hauptsache ich werd nich exmatrikuliert.
 
Dr Franke Ghostwriter
Also wenn du dich beeilst, brauchst du nicht mal Verspätungsgebühr zahlen... im LVU steht Folgendes:

Verlängerung der Rückmeldefrist
Aufgrund des Ausfalls des Virtuellen Studienplatzes bzw. der Online-Rückmeldung in der Nacht des 31.01. wird die gebührenfreie Rückmeldefrist bis Dienstag, den 3.2.2009, verlängert.
Die Verspätungsgebühr wird ab dem 4.2.2009 wieder erhoben.
 
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