ich hätte mal eine Frage zu der Aufgabe 2 Klausur März 2006:
Zu den Verbraucherverträgen im Sinne des §355 gehören
A Verträge, die unter Einbeziehung von AGB (§305) geschlossen werden
B Mietverträge ..
C Ratenlieferungsverträge
D Verbraucherdarlehensverträge
E Fernabsatzverträge
Im §355 geht es um das Wiederrufsrecht.
Wie ist hier die Frage zu verstehen - soll ich alle Verbraucherverträge ankreuzen bei denen es ein Wiederrufsrecht gibt? Woher weiß ich welche davon betroffen sind und welche nicht?
Oder sind mit "Verbraucherverträgen im Sinne des §355" eben einfach Verbraucherverträge allgemein gemeint, "wie zum Beispiel in §355" ?
Zu den Verbraucherverträgen im Sinne des §355 gehören
A Verträge, die unter Einbeziehung von AGB (§305) geschlossen werden
B Mietverträge ..
C Ratenlieferungsverträge
D Verbraucherdarlehensverträge
E Fernabsatzverträge
Im §355 geht es um das Wiederrufsrecht.
Wie ist hier die Frage zu verstehen - soll ich alle Verbraucherverträge ankreuzen bei denen es ein Wiederrufsrecht gibt? Woher weiß ich welche davon betroffen sind und welche nicht?
Oder sind mit "Verbraucherverträgen im Sinne des §355" eben einfach Verbraucherverträge allgemein gemeint, "wie zum Beispiel in §355" ?