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Rom II-VO

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Rom II-VO

Die RomII-Verordnung für außervertragliche Schuldverhältnisse ist doch noch gar nicht in Kraft, oder?
Ich verstehe nicht, wieso sie in diversen Prüfungsschemata immer mal wieder auftaucht als mögliches staatsvertragliches Recht, das vor dem autonomen IPR zu prüfen ist.
Soll man die VO -falls passend- erwähnen und dann schreiben, dass sie nicht zum Zuge kommt, da sie noch nicht in Kraft gesetzt wurde?

Gruß
strahlie
 
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