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Rom I

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Wenn ich bei einem Vertrag das anzuwendende Recht zu bestimmen habe, muss ich doch jetzt nicht mehr zum EGBGB kommen, sondern lande beim Prüfungspunkt deutsches Kollisionsrecht im Unterpunkt europarechtliche Kollisionsnorm direkt bei der Rom I VO? Hier entsprechen dann ja Art. 3 und 4 Rom I den Art. 27, 28 EGBGB. Habe ich das richtig verstanden?

Gruß Katja
 
Vielen dank. Da wäre ich ja ganz schön auf die Schnauze gefallen.🙂
Hast du noch eine Quelle wo ich mal nachlesen kann? Habe nämlich nichts gefunden. Gilt ja ein Jahr nach in kraft treten.
Also gilt Rom I und II und auch Art. 1-21 EVÜ nicht.

Gruß Katja
 
Katja,

guck Dir am besten Mal die Viedeostreams zur Klausurvorbereitung an, da geht der Prof darauf ein!

(ich bin gerade im Büro und habe dementsprechend keine Unterlagen grefbar.)

Gruß

Claudia
 
Dr Franke Ghostwriter
Das Rom-I und Rom-II noch nicht gelten, ist aus den Gesetzen selbst zu erkennen. Schau´´mal an das Ende der jeweiligen Verordnung unter dem Kapitel "Schlussbestimmungen" / "Inkrafttreten". Dort wirst Du erkennen, das die VOs nur als Vorschlag im J/H stehen, da es dort noch kein Datum des Inkrafttretens gibt.
 
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