• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Richterwitze

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Zwei Bundesrichter befinden sich während der Verhandlungspause auf einem Spaziergang durch den angrenzenden Park. Kommt ein Jogger mit zerrissener Hose vorbei und spricht einen der Herren an: "Ihr Hund hat mir gerade die Hose zerrissen !" Ohne groß zu überlegen, zieht der Richter seine Geldbörse raus und steckt dem Mann 200 Euro zu. Dieser macht sich mit dem Geld davon.

Kurz drauf spricht ihn der Kollege an: "Ich wusst gar nicht, dass Du einen Hund hast, Kurt!" - "Habe ich auch nicht. Aber man weiß ja nie, wie die Gerichte entscheiden."
 
Kommt ein Richter auf Probe in eine Tierhandlung, um sich dort einen neuen Papageien zu kaufen. In einem Käfig sitzen drei Graupapageien nebeneinander. Da kein Preis angegeben ist, erkundigt sich der Richter beim Verkäufer. Dieser erklärt: "Der rechte Papagei kostet 500 Euro. Aber das ist wirklich nicht viel. Dieser Vogel kann nämlich das ganze BGB auswendig." - "Oh, 500 Euro, das ist mir eigentlich zu teuer. Was ist mit dem Papageien links?" "Also dieser Vogel kann sogar den ganzen Palandt auswendig. Daher kostet er 1000 Euro." - "Und was ist mit dem Vogel in der Mitte?" - "Na der kostet 2000 Euro." - "Ja, aber was kann denn der Besonderes?" - " Eigentlich NIX, aber er schweigt immer und die beiden anderen reden ihn mit Herrn Vorsitzenden an."
 
Bei der Gerichtsverhandlung gegen den Exhibitionisten geling es dem flinken Angeklagten, sich blitzartig vor der jungen Richterin zu entkleiden. Die Dame wendet sich an den Verteidiger und ordnet an: "Das Verfahren wird wegen Geringfügigkeit eingestellt!"
 
Beim Verlassen des Gerichtssaals stolpert der Amtsrichter über die Türschwelle und stürzt unglücklich. Darauf der StA: "Bleib ruhig liegen. Das LG hebt Dich schon wieder auf."
 
"Herr Verteidiger, sie können sich kurz fassen, ihr Mandant hat die
Einbruchserie bereits zugegeben." - "Herr Vorsitzender, Sie glauben
einem gewohnheitsmäßigen Dieb mehr als mir?"
 
Kuriositäten in Bestimmungen und Gesetzen

Kuriositäten in Bestimmungen und Gesetzen

Stirbt ein Bediensteter während einer Dienstreise, so ist damit die Dienstreise beendet. (Kommentar zum Bundesreisekostengesetz)

Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar. (Unterrichtsblätter für die Bundeswehrverwaltung)

Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EstG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen. (Bundessteuerblatt)

Ehefrauen, die ihren Mann erschießen, haben nach einer Entscheidung des BSG keinen Anspruch auf Witwenrente. (Verbandsblatt des Bayrischen Einzelhandels)

In Nr. 2 ist in Spalte 2 das Wort Parkplatz durch die Worte Platz zum Parken zu ersetzen. (Ausschussempfehlung zum Bussgeldkatalog)

Der Wertsack ist ein Beutel, der aufgrund seiner besonderen Verwendung nicht Wertbeutel, sondern Wertsack genannt wird, weil ein Inhalt aus mehreren Wertbeuteln besteht, die in den Wertsack nicht verbeutelt, sondern versackt werden.
(Merkblatt der Deutschen Bundespost)

Das Lutschen eines Hustenbonbons durch einen erkälteten Zeugen stellt keine Ungebühr im Sinne von § 178 GVG dar. (Beschluss des OLG Schleswig)

Eine Pflanze gilt als befallen, wenn sich in ihr mindestens eine Schildlaus befindet, die nachweislich nicht tot ist. (Der Hobbygärtner)

Ausfuhrbestimmungen sind Erklärungen zu den Erklärungen, mit denen man eine Erklärung erklärt. (Protokoll im Wirtschaftsministerium)

Margarine im Sinne dieser Leitsätze ist Margarine im Sinne des Margarinengesetzes. (Deutsches Lebensmittelbuch)

Ein Ehemann hat in der Regel seinen Wohnsitz dort, wo sich seine Familie befindet (BFH BstBL 85, 331).

Ein Verschollener hat seinen Wohnsitz bei der Ehefrau (FG Düsseldorf EFG 58, 144). (Kommentar zur Abgabenordnung von Klein/Orlopp)

An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben. (Beschluss des Landgerichts Rheinland-Pfalz)

Die Fürsorge umfasst den lebenden Menschen einschließlich der Abwicklung des gelebt habenden Menschen. (Vorschrift Kriegsgräberfürsorge)

Besteht ein Personalrat aus einer Person, erübrigt sich die Trennung nach Geschlechtern. (Info des Deutschen Lehrerverbandes Hessen)

Die einmalige Zahlung wird für jeden Berechtigten nur einmal gewährt.
(Gesetz über die Anpassung von Versorgungsbezügen)

Welches Kind erstes, zweites, drittes Kind usw. ist, richtet sich nach dem Alter des Kindes. (Bundesanstalt für Arbeit)

Kunststoff-Fenster mögen zahlreiche Vorteile haben, insbesondere in bezug auf Wartung und Pflege : Holz hat den Vorteil, nicht aus Kunststoff zu sein.
(Urteilsbegründung des LG München)

Wenn dieses Schild mit Schnee bedeckt ist, ist die Straße unbefahrbar.
(Schild im Hochmoor von Yorkshire)

Nach dem Abkoten bleibt der Kothaufen grundsätzlich eine selbstständige bewegliche Sache; er wird nicht durch Verbinden oder Vermischen untrennbarer Bestandteil eines Wiesengrundstücks. Der Eigentümer des Wiesengrundstücks erwirbt also nicht automatisch Eigentum am Hundekot. (Fallbeispiel der Deutschen Verwaltungspraxis)

Gewürzmischungen sind Mischungen von Gewürzen.
(Deutsches Lebensmittelbuch)

Persönliche Angaben zum Antrag sind freiwillig. Allerdings kann der Antrag ohne die persönlichen Angaben nicht weiterbearbeitet werden.
(Formular in Postgirodienst)
 
Dr Franke Ghostwriter
Die folgende Geschichte soll sich tatsächlich zugetragen haben. Sie hat den ersten Platz im amerikanischen Wettbewerb der Strafverteidiger" (Criminal Lawyer Award Contest) gewonnen:

In Charlotte, NC, kaufte ein Rechtsanwalt eine Kiste mit sehr seltenen und sehr teueren Zigarren und versicherte diese dann, unter anderem, gegen Feuerschaden. Über die nächsten Monate rauchte er die Zigarren vollständig
auf, und forderte dann die Versicherung auf (die erste Prämienzahlung war noch nicht einmal erbracht), den Schaden zu ersetzen. In seinem Anspruchsschreiben führte der Anwalt aus, dass die Zigarren durch eine Serie kleiner Feuerschäden" vernichtet worden sind.
Die Versicherung weigerte sich zu bezahlen mit der einleuchtenden Argumentation, dass er die Zigarren bestimmungsgemäß verbraucht habe. Der Rechtsanwalt klagte ... und gewann!
Das Gericht stimmte mit der Versicherung überein, dass der Anspruch unverschämt sei, doch ergab sich aus der Versicherungspolice, dass die Zigarren gegen jede Art von Feuer versichert seien und Haftungsausschlüsse nicht bestunden. Folglich müsse die Versicherung bezahlen, was sie selbst vereinbart und unterschrieben habe. Statt ein langes und teueres
Berufungsverfahren anzustrengen, akzeptierte die Versicherung das Urteil und bezahlte 15.000 US-Dollar an den Rechtsanwalt, der seine Zigarren in den zahlreichen "Feuerschäden" verloren hatte.
Jetzt kommts! Nachdem der Anwalt den Scheck der Versicherung eingelöst hatte, wurde er auf deren Antrag in 24 Fällen von Brandstiftung verhaftet. Unter Hinweis auf seine zivilrechtliche Klage und seine Angaben vor Gericht, wurde er wegen vorsätzlicher Inbrandsetzung seines versicherten Eigentums zu 24 Monaten Freiheitsstrafe (ohne Bewährung) und 24.000 US-Dollar Geldstrafe verurteilt.
 
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