Richterrecht ist (k)eine Rechtsquelle?
Hallo Gemeinde,
im Propädeutikum habe ich gelernt, dass Richterrecht keine Rechtsquelle des Privatrechts ist (KE 1 Seite 10), in der Modulbeschreibung zu BGB I steht das Gegenteil:
"...Das Prinzip der Privatautonomie wird erklärt, die Bedeutung von Grundrechten und schließlich auch die Bedeutung von Gesetz und Richterrecht als wesentliche Rechtsquellen des Privatrechts..."
https://www.fernuni-hagen.de/rewi/studium/bachelor/55101.shtml
Ich behaupte nicht, dass ich verwirrt bin, denn als Propädeutikumianer weiss ich natürlich, dass Richterrecht keine Rechtsquelle ist. Ich Frage mich nur, warum das in der BGB I Modulbeschreibung behauptet wird. Vielleicht nur mangelnde Sorgfalt im Umgang mit dem Wort (Rechtsquelle) oder manifestiert/relativiert sich diese Aussage im Skript durch vertiefende Betrachtung?
Auch wenn die Rechtswissenschaft keine exakte Wissenschaft ist, sollte die Aussage "A stimmt und ihre Negation auch!" immer falsch sein und nie richtig, erst Recht im Sinne einer konsistenten/einheitlichen Linie innerhalb einer rechtswissenschaftlichen Fakultät.
Meint Ihr nicht auch?
Liebe Grüße
Hallo Gemeinde,
im Propädeutikum habe ich gelernt, dass Richterrecht keine Rechtsquelle des Privatrechts ist (KE 1 Seite 10), in der Modulbeschreibung zu BGB I steht das Gegenteil:
"...Das Prinzip der Privatautonomie wird erklärt, die Bedeutung von Grundrechten und schließlich auch die Bedeutung von Gesetz und Richterrecht als wesentliche Rechtsquellen des Privatrechts..."
https://www.fernuni-hagen.de/rewi/studium/bachelor/55101.shtml
Ich behaupte nicht, dass ich verwirrt bin, denn als Propädeutikumianer weiss ich natürlich, dass Richterrecht keine Rechtsquelle ist. Ich Frage mich nur, warum das in der BGB I Modulbeschreibung behauptet wird. Vielleicht nur mangelnde Sorgfalt im Umgang mit dem Wort (Rechtsquelle) oder manifestiert/relativiert sich diese Aussage im Skript durch vertiefende Betrachtung?
Auch wenn die Rechtswissenschaft keine exakte Wissenschaft ist, sollte die Aussage "A stimmt und ihre Negation auch!" immer falsch sein und nie richtig, erst Recht im Sinne einer konsistenten/einheitlichen Linie innerhalb einer rechtswissenschaftlichen Fakultät.
Meint Ihr nicht auch?
Liebe Grüße