Hallo Claudia,
In Teil IV Kapitel H "Hinweise zur Anfertigung von Seminar- und Bachelorarbeiten" des Propädeutikum Skriptes steht dazu auf S. 119 f. wörtlich:
"ee) Unterschiedliche Arten von Quellen in einer Fußnote
Nicht selten erscheinen in einer einzigen Fußnote unterschiedliche Arten von Quellen. Sinnvoll kann dies z.B. sein, wenn eine „herrschende Meinung“ nicht lediglich mit einem einzigen Standardwerk belegt, sondern umfassend dokumentiert werden soll. Einigkeit besteht in diesem Fall nur darüber, dass die Rechtsprechungsbelege zuerst (und sortiert nach dem „Rang“ der Gerichte) zu nennen sind. Im Übrigen scheiden sich die Geister. Manche befürworten eine alphabetische Reihung der Autoren; andere sind für eine strikt historische Anordnung. Übersichtlicher dürfte es sein, die Quellen in den Fußnoten (anders als im Literaturverzeichnis) nach Gattungen (Kommentare, Monografien, Aufsätze) zu sortieren.
Wie man sich hier entscheidet, dürfte für die Bewertung der Arbeit keine Rolle mehr spielen. Wichtig ist, dass Ihre Hausarbeiten im Hinblick auf ihren Stil und den wissenschaftlichen Apparat „aus einem Guss“ sind. Hat man sich für eine bestimmte Anordnung der Quellen entschieden, dann darf sie in Fußnote 2 nicht anders als in Fußnote 70 sein. Denn für den Leser ist eine uneinheitliche Zitierweise ärgerlicher als eine (konsequente) Abweichung von den Regeln, die sie oder er selbst bei den eigenen Veröffentlichungen bevorzugt.
Beispiel:
36 BGH 11.11.1993, NJW-RR 1994, 343, 345; MünchKomm-Armbrüster, § 135 BGB Rn. 29; MünchKomm-Eickmann, § 1130 BGB Rn. 14; Prölss/Martin/Kollhosser, § 98 VVG Rn. 3; Soergel/ Hefermehl, §§ 135, 136 BGB Rn. 16; Beer, S. 186, 192; Mayer-Maly, in: FS Reimer, S. 67, 70 f."
Liebe Grüße
Chrissi