Ist es richtig, dass man im 09/06 das letzte mal mit der Blockkompensation - also max. 3 Prüfungen mit weniger als 50% aber mehr als 25% -
das Vordiplom haben kann?
Oder muss man bis 09/06 Recht I oder Recht II zwingend mit 50% bestanden haben, weil es ab 03/07 das neue "BGB+HGB"-Fach gibt?
Also: wenn ich jetzt Recht I mit 50 % bestehe und meine letzten Klausuren aber erst 03/04 bestehen werde, kann ich dann immer noch nach der Blockkompensation ausgleichen?
das Vordiplom haben kann?
Oder muss man bis 09/06 Recht I oder Recht II zwingend mit 50% bestanden haben, weil es ab 03/07 das neue "BGB+HGB"-Fach gibt?
Also: wenn ich jetzt Recht I mit 50 % bestehe und meine letzten Klausuren aber erst 03/04 bestehen werde, kann ich dann immer noch nach der Blockkompensation ausgleichen?