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Ist es richtig, dass man im 09/06 das letzte mal mit der Blockkompensation - also max. 3 Prüfungen mit weniger als 50% aber mehr als 25% -
das Vordiplom haben kann?

Oder muss man bis 09/06 Recht I oder Recht II zwingend mit 50% bestanden haben, weil es ab 03/07 das neue "BGB+HGB"-Fach gibt?

Also: wenn ich jetzt Recht I mit 50 % bestehe und meine letzten Klausuren aber erst 03/04 bestehen werde, kann ich dann immer noch nach der Blockkompensation ausgleichen?
 
Maedels & Junx & ratusca!

ratusca schrieb:
Ist es richtig, dass man im 09/06 das letzte mal mit der Blockkompensation - also max. 3 Prüfungen mit weniger als 50% aber mehr als 25% -
das Vordiplom haben kann?
Nein! Die alte Prüfungsordnung mit der sog. BlockKompensation kann noch bis zum SoSe 2007 (Sept. '07) angewendet werden.


ratusca schrieb:
Oder muss man bis 09/06 Recht I oder Recht II zwingend mit 50% bestanden haben, weil es ab 03/07 das neue "BGB+HGB"-Fach gibt?
Richtig! Wenn du eines der beiden "alten" RechtScheine noch machen willst, dann musste es bis SoSe 2006 (Sept. '06) machen und dann muss es auch mit mindestens 50 % bestanden werden. Wenn du aber lieber den "neuen" RechtSchein machen willst, dann geht das ab WS 2006/07 (Mrz. '07) und nach meinem Verständnis und Wissen, braucht man dieses Teilgebiet dann aber nicht zu bestehen, wenn man über 25% hat und man dieses über andere TeilGebiete ausgleichen kann; dies geschieht dann also im Rahmen der neuen Prüfungsordnung.


ratusca schrieb:
Also: wenn ich jetzt Recht I mit 50 % bestehe und meine letzten Klausuren aber erst 03/04 bestehen werde, kann ich dann immer noch nach der Blockkompensation ausgleichen?
Also, wenn du das WS 2006/07 meinst, dann kann ichs bejahen. 🙂

Das kannste auch hier und hier nachlesen. 🙂

Viel Spaß! 😛
 
Dr Franke Ghostwriter
Maedels & Junx & Edward!

Edward schrieb:
Kann ich Recht I auch noch in 03/2007 oder 09/2007 schreiben. Oder muss ich es im 09/2006 schreiben damit Recht für mich abgehakt ist???
Du musst die "alten" RechtScheine (Recht für WiWi I/II) bis zum SoSe 2006 schreiben, danach gibt es nur noch nur noch den "neuen" RechtSchein (Gründzüge des BGB und HGB)!
Schau auch mal in meinem obigen Posting: hier.
 
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